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Für die CSI-Gruppe unter dem Hypo-Logo ist bald Schluss.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Wien/Klagenfurt - Im Rahmen der bevorstehenden Hauptversammlung (HV) der notverstaatlichten Kärntner Hypo Alpe-Adria-Bank am 29. Mai wird die CSI Hypo, bisher zuständig für die Aufarbeitung der Vergangenheit des Instituts, als Konstrukt aufgelöst bzw. in die Verantwortung der Bank übergeführt. Entsprechende Berichte von "Österreich" und "Kurier" wurden am Montag von einem Banksprecher bestätigt. Neuer - und zwar bankinterner - Aufpasser soll nach einem Regierungsbeschluss von Freitag der ehemalige Bawag-Chefankläger Georg Krakow werden - vorerst bis zur HV 2014.

Dem Vernehmen nach bleibt der ehemalige Staatsanwalt Krakow seiner internationalen Anwaltskanzlei, zu der er wechselte, trotz der neuen Tätigkeit erhalten. CSI-Chef Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur dürfte künftig aber keine Rolle in der Aufklärung der Hypo-Vergangenheit mehr spielen. Er war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Johannes Ditz, Aufsichtsratschef der Hypo, wollte keine Stellungnahme abgeben, da "alles noch in Vorbereitung" sei, hieß es aus seinem Büro. Die HV sei abzuwarten.

Beschlussvorschlag

Im Beschlussvorschlag zur Bestellung des Koordinators für die HV steht: "Die Überleitung der bisherigen sogenannten 'CSI Hypo' in die Gesellschaft (Hypo Bank International, Anm.) erfolgt durch den Koordinator in Abstimmung mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Der beauftragte Koordinator ersetzt die bisherigen CSI-Entscheidungsgremien, insbesondere den Lenkungsausschuss." Übersetzt heißt das: Das Entscheidungsgremium wird aufgelöst und Mitarbeiter der Bank, die bereits aktuell für die Vergangenheitsaufklärung in einer eigenen Abteilung abgestellt sind, erhalten vom künftigen Koordinator Unterstützung. Der Koordinator wiederum, soll die Bank unterstützen, "um potenzielle Ansprüche bestmöglich geltend zu machen bzw. abzuwehren", wie es im Antrag für die HV heißt.

Krakow soll das Recht erhalten, "auf sein Verlangen in sämtliche elektronische Daten, Bücher und Schriften der Gesellschaft und ... der Tochtergesellschaften Einsicht zu nehmen". Zu seinen Aufgaben gehören "insbesondere Beauftragung, Aufgabendefinition und Aufgabenüberwachung von Experten sowie die Beendigung von Vereinbarungen mit externen Personen bzw. Experten". Bei Differenzen des Koordinators mit dem Vorstand "ist der Aufsichtsrat zu befassen". "Berichte hat er an den Gesamtvorstand und direkt an den Aufsichtsrat zu richten." Sind aber "wesentliche rechtliche Interessen" der Republik betroffen, kann dem Alleingesellschafter "auch nach Information des Präsidiums des Aufsichtsrates unmittelbar Auskunft erteilt werden."

Ein Bankensprecher betonte am Montag, das Einhalten des Aktienrechts sei aus Sicht der Hypo wesentlich. "Wir begrüßen es, wenn wir bei der raschen und effizienten Aufarbeitung der Vergangenheit künftig durch einen Koordinator unterstützt werden", sagte der Sprecher. (APA, 7.5.2012)