Graz - Ein Tierschützer, der gemeinsam mit einem Freund im Dezember 2011 in der Nähe von Graz eine Treibjagd filmisch dokumentierte, wurde dabei von der Polizei angehalten und festgenommen. Die Polizei war von den Jägern, die sich durch die jungen Männer gestört fühlten, gerufen worden.

Der Festgenommene brachte danach mit seinem Anwalt Stefan Traxler eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) der Steiermark ein. Er sah seine Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der UVS gab dem Mann recht: Die Amtshandlung war rechtswidrig, heißt es in dem Bescheid. Der Tierschützer wurde dadurch sowohl "in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit, als auch einer nicht erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt". (cms, DER STANDARD, 5./6.5.2012)