Das am 1. Juli in Kraft tretende Medientransparenzgesetz sorgt bei Betroffenen noch immer für eine gewisse Verunsicherung und Verwirrung. Die Rundfunkregulierungsgesellschaft (RTR) als Geschäftsapparat der Medienbehörde KommAustria veranstaltet deshalb derzeit eine Reihe von Informationsveranstaltungen, in denen über die Bekanntgabepflichten zu Medienkooperationen und -förderungen sowie die Details zum Ablauf des Medientransparenzgesetzes aufgeklärt wird. Ab dem zweiten Halbjahr 2012 müssen ja Unternehmen bzw. Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, Inseratenaufträge und ähnliche Kooperationen quartalsweise an die KommAustria melden.

Das neue Medientransparenzgesetz soll mehr Offenheit bei Auftragsvergaben und Geldflüssen zwischen Medien und ihren Kunden aus dem staatlichen und staatsnahen Bereich schaffen. In der Vergangenheit hatte es wiederholt Kritik daran gegeben, dass Inserate seitens der Regierung oder von staatsnahen Unternehmen wie ÖBB oder Asfinag einseitig an Boulevard- und Gratismedien vergeben würden. Der Rechnungshof hat inzwischen eine erste noch nicht vollständige Liste auf der RTR-Homepage veröffentlicht, in der 1.846 Rechtsträger aufgeführt sind, die künftig unter das Medientransparenzgesetz fallen.

Die in der Liste enthaltenen Stellen und Unternehmen müssen bei der KommAustria ab 1. Juli vierteljährlich eine Meldung über Werbeaufträge in TV, Radio, Zeitungen und Internetmedien machen. Die Medienbehörde veröffentlicht diese Daten aufgeschlüsselt nach Auftraggebern viermal jährlich: zum 15. Juni für das erste Quartal, zum 15. September für das zweite Quartal, zum 15. Dezember für das dritte Quartal und zum 15. März des Folgejahres für das vierte Quartal. Die Bagatellgrenze pro Medieninhaber und Quartal liegt bei 5.000 Euro, alles was darüber liegt, muss demnach gemeldet werden, wer dagegen verstößt, riskiert eine Strafe von bis zu 20.000, bei Wiederholung bis zu 60.000 Euro. Die erste Bekanntgabe meldepflichtiger Daten hat laut RTR in den ersten beiden Oktober-Wochen zu erfolgen. In diesem Zeitraum müssen die betroffenen Rechtsträger die Daten des dritten Quartals 2012 melden. Die KommAustria wird dafür ab 1. Oktober eine Webschnittstelle öffnen. (APA, red, 4.5.2012)