Bild nicht mehr verfügbar.

Als "zweifelhaftes Vergnügen" bezeichnet der Kurzzeit-Millionär die Fehlüberweisung.

Foto: APA/Fohringer helmut

Bild nicht mehr verfügbar.

Die Commerzbank-Tochter Comdirect will nicht locker lassen. "Menschen, die über Geld verfügen wollen, dass ihnen nicht gehört, müssen dafür üblicherweise Zinsen bezahlen", sagte ein Banksprecher.

Foto: AP/Proepper Heribert

Itzehoe/Quickborn - Das Landgericht Itzehoe hat am Donnerstag eine Onlinebank zur Rückzahlung von rund 12.000 Euro Zinsen an einen Kunden verurteilt. Das Geldinstitut hatte den Mann aus Hessen vor einem Jahr für wenige Stunden zum Multimillionär gemacht. 200 Millionen Euro waren seinem Onlinekonto versehentlich gutgeschrieben worden. Die Millionen war er schnell wieder los.

Der Mann aus Friedberg hatte allerdings noch in der Nacht zehn Millionen Euro davon auf das Girokonto seiner Hausbank überwiesen. Die Onlinebank berechnete ihm für den ihr dann fehlenden Betrag 14,4 Prozent Zinsen - rund 12.000 Euro, die sie von seinem Konto einbehielt. Dieses Geld soll der Hesse jetzt samt Zinsen zurückbekommen, heißt es in dem am Donnerstag verkündeten Versäumnisurteil (Az 7O266/11).

Ein Sprecher der Commerzbank-Tochter Comdirect kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, die Onlinebank werde gegen die Entscheidung Einspruch einlegen.

Bank skurril

Der kurzzeitige Multimillionär sagte nach der Verhandlung, ihn habe das "zweifelhafte Vergnügen", sich einen Tag als Multimillionär zu fühlen, nur Geld gekostet. "Besser wäre es gewesen, ich hätte damals gar nichts gemacht." Er wirft der Onlinebank vor, sie wolle auf seine Kosten "ordentlich Profit" machen. Er habe das Geld an einem Freitag keinen ganzen Tag auf seinem Privatkonto gehabt, trotzdem seien ihm Zinsen für das nachfolgende Wochenende berechnet worden.

Der Kläger habe drei Tage lang über die zehn Millionen Euro verfügt, sagte dagegen der Bank-Sprecher. "Menschen, die über Geld verfügen wollen, das ihnen nicht gehört, müssen dafür üblicherweise Zinsen bezahlen: Das geht uns allen so", sagte er. "Wir haben ganz normale und übliche Gepflogenheiten angewendet - es war nichts weiter als korrektes Verhalten." (APA, 4.5.2012)