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Grafik: APA

Wien - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat die Spritpreisverordnung für einen fixen Preiskorridor rund um reiseintensive Zeiten in Begutachtung geschickt. Entgegen ersten Überlegungen Mitterlehners wird der Preiskorridor allerdings nicht nach dem Durchschnittswert der zwei Wochen vor dem Reisewochenende festgesetzt, sondern jeder Tankstellenbetreiber kann ihn selbst kurz vor dem verlängerten Wochenende festlegen. Die Autofahrerclubs sind zufrieden.

High Noon

Konkret funktionieren die "Standesregeln für Tankstellenbetreiber" an einem Donnerstag-Feiertag so: Bis Dienstag, 12 Uhr kann der Pächter selbst bestimmen, wie viel er für den Liter Sprit will. Dann darf er bis Mittwochmittag senken, aber nicht mehr anheben. Bis Sonntag, 24 Uhr muss er dann die Preise gleich halten, darf sie also weder senken noch erhöhen. Laut Mitterlehner-Sprecherin Waltraud Kaserer wären aber die Tankstellenpächter gut beraten, die Preise am Dienstag nicht zu hoch anzusetzen, da sie sonst weniger Geschäft machen.

Die Auswahl der betroffenen Wochenenden erfolgte auf Basis der in den vergangenen Jahren von den Autofahrerclubs stark kritisierten Anhebungen, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Die Begutachtungsfrist endet am 25. Mai. Auslöser für den Vorstoß von Mitterlehner waren die Preissprünge rund um Ostern.

Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt den Spritpreis-Korridor in einer Aussendung am Freitag. Sie verlangt aber zusätzlich, dass sich die Regierung auf EU-Ebene für Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Rohstoffmärkten und für eine europaweite Untersuchung der Spritpreisbildung durch die EU-Kommission einsetzt.

ÖAMTC und ARBÖ wollen mitkontrollieren

ÖAMTC und ARBÖ zeigten sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit der in Begutachtung geschickten Spritpreisverordnung. Nun müsse man aber prüfen, ob die Verordnung auch die richtige Wirkung zeigt. Daher wäre es sinnvoll, schon die Preisentwicklung rund um Christi Himmelfahrt (17. Mai) und Pfingsten (27. bis 28. Mai) anzuschauen und dann mit Fronleichnam (7. Juni) zu vergleichen. Zu Fronleichnam soll die Verordnung erstmals gelten.

Termine stehen fest

2012 soll die Verordnung an folgenden Wochenenden und Feiertage gelten:

a) zu Fronleichnam von Mittwoch, 6. Juni, 11 Uhr bis Sonntag, 10. Juni, 24.00 Uhr, und

b) an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer von Donnerstag, 28. Juni, 11 Uhr bis Sonntag, 1. Juli, 24 Uhr und von Donnerstag, 5. Juli, 11 Uhr bis Sonntag, 8. Juli, 24 Uhr.

Im Jahr 2013 gilt die Verordnung für folgende Tage:

a) zu Ostern von Donnerstag, 28. März, 11 Uhr bis Montag, 1. April, 24.00 Uhr,

b) zu Christi Himmelfahrt von Mittwoch, 8. Mai, 11 Uhr bis Sonntag, 12. Mai, 24 Uhr,

c) zu Pfingsten von Donnerstag, 16. Mai, 11 Uhr bis Montag, 20. Mai, 24 Uhr,

d) zu Fronleichnam von Mittwoch, 29. Mai, 11 Uhr bis Sonntag, 2. Juni, 24 Uhr und

e) an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer von Donnerstag, 27. Juni, 11 Uhr bis Sonntag, 30. Juni, 24 Uhr und von Donnerstag, 4. Juli, 11 Uhr bis Sonntag, 7. Juli, 24 Uhr. (APA, 3.5.2012)