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Die Uni Wien wird autonom Studiengebühren einführen. Es soll aber die Möglichkeit geben, diese zu stunden.
Wien - Sollten sich Uni-Rektoren in der Frage der Studiengebühren am Stopfen von Gesetzeslücken beteiligen, wenn sie seitens der Regierungskoalition keine hinreichenden Lösungsvorschläge vorzufinden meinen? "Nein", sagt der Uni-Wien-Rektor Heinz W. Engl: "Aber: Wir wollen hier einen Beitrag leisten, diese Lücke rasch wieder zu schließen." Seit der Senat vor einer Woche grünes Licht für die Einhebung von Studiengebühren seitens der Uni Wien bei Drittstaatsangehörigen und nichterwerbstätigen Langzeitstudierenden gegeben hat, rücken nun juristische Fragen ins Zentrum der Diskussion.
Fest steht: Die Studierenden werden gegen ihre Uni klagen, unklar ist nur, in welcher Form. Denn wenn alle Betroffenen Klagen einbringen - wozu einzelne Stimmen in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) aufgerufen haben -, könnten sich bei den mehr als 10.000 Fällen allein an der Uni Wien die Verfahrenskosten auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen - den entweder die Uni oder die Studierendenschaft zu entrichten hätte: 2620 Euro müssten an den siegreichen Beschwerdeführer gezahlt werden, also ein Vielfaches der 363,36 Euro Studiengebühren, um die es ursächlich geht.
Jetzt schon hat die ÖH eine Million Euro an Rücklagen aufgelöst, um studentische Kläger zu unterstützen. Ob weitere Rücklagen aufgelöst, nur Präzedenzfälle vor Gericht gebracht werden oder eine Flut an Klagen angestoßen werden soll, wird noch diskutiert.
Klagen können nur von Einzelpersonen eingebracht werden, Sammelklagen sind in Österreich nicht möglich. Wenn ein Student also gegen die Regelung klagen will, muss er zuerst die Gebühren einzahlen und daraufhin bei der Uni um Rückerstattung ansuchen. Sobald dieser Antrag abgewiesen wird, kann man Beschwerde vor dem Senat einbringen, und erst wenn diese zurückgewiesen wird, kann vor den Verfassungsgerichtshof gezogen werden.
Angebot an Studierende
Um eine Flut an Klagen abzuwenden, macht Engl den Studierenden ein Angebot. Wie er im UniStandard-Interview sagt, sieht der noch nicht veröffentlichte Satzungstext der Uni, der die Einhebung der Gebühren regelt, vor, dass Studierende erst bezahlen müssen, wenn es einen gerichtlichen Bescheid gibt, der die Rechtmäßigkeit der Gebühren feststellt. Bis dieser vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass "die Zahlung gestundet wird".
Wenn nun aber ein Großteil der Studierenden dieses Angebot nicht annimmt und eine massive Anzahl an Klagen eingebracht wird, besteht dann nicht die Gefahr, dass die Uni sogar mehr Geld verliert, als sie durch die Studiengebühren einnimmt? Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Uni Wien bestätigt dies.
"Vernünftig wäre das natürlich nicht. Wenn wir verlieren und zehn Millionen zu bezahlen haben, stellt sich die Frage, in wessen Interesse das ist", meint Engl. Deshalb: "Wir haben den Text so austariert, dass in Realität diese Gefahr nicht besteht. Sollten wir verlieren, werden wir die Verordnung rückwirkend aufheben, und jeder Studierende bekommt das Geld zurück." So soll gewährleistet werden, dass die Uni nur einmalig eine Klage verlieren kann, auch wenn sie vielfach verklagt wird. Jedoch gibt es in der ÖH einige skeptische Stimmen, ob eine solche rückwirkende Aufhebung auch tatsächlich möglich sei.
Die Entscheidung über die Studiengebühren wird jedenfalls frühestens in der ersten Hälfte 2013 fallen - diesmal aber vor Gericht. (Lara Hagen/Sebastian Neumann, UniStandard, DER STANDARD, 3.5.2012)
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dürfte ich um eine geneuere erklärung bitten.
inwieweit werden jene benachteiligt, die nebenbei arbeiten müssen? hier gilt eine befreiung von studiengebühren.
und wohlhabende werden bevorzugt, ja das stimmt nämlich dadurch dass sie ebenfalls keine studiengebühren zahlen. aber warum macht das töchterle rücktrittsreif wenn er das ändern will?
An allen Ecken und Enden fehlt es der öffentlichen Hand an Personal. Im sozialbereich, bei der Bildung, etc.
Warum wird den Studierenden nicht angeboten, ihren Beitrag von Dienstleistungen zu leisten?
Wenn das gut durchgestaffelt und klar geregelt ist sollte das durchaus Sinn haben - und wenn jemand partout nicht "sklave des Staates" sein will kann er ja immer noch einfach bezahlen.
ich bin student.
meine uni ist sehr gut, ausbildung ist sehr gut, ist aber mehr als schlecht organisiert.
ich schaffe mindeststudienzeit nicht.
ich bin aber sicher schneller als der durchschnitt.
wer ohne entschuldigenden GRUND länger braucht, als der durchschnitt, sollte seinen beitrag leisten und geld für sein länger brauchen bezahlen.
entschuldigende gründe sind arbeiten, erfolgreiches zweitstudium, kinder etc.
Ich finde, dass ein Studium in Durchschnittszeit gratis sein sollte, danach soll man dafür bezahlen.
die anzahl der prüfungen sind bei länger studierenden genauso gleich, nur mit dem unterschied, dass der langstudent weniger Angebot von der Uni pro Semester in Anspruch nimmt. also die Kapazitäten gäbe es an Unis gar nicht, dass jeder in Mindeststudienzeit studieren könnte.
aber auf das wollte ich in meinem Posting überhaupt nicht hinaus... bitte lesen Sie es nocheinmal;
Für die einzelne Uni selbst ist es egal ob jemand seine Kurse innerhalb von drei oder zehn Jahren macht- der Uni fallen praktisch keine Mehrkosten an.
Aber für die Gesellschaft(!)
Unis finanzieren sich über Steuergelder. Es ist also für sie indirekt von Interesse, dass ihre Studenten bald zu Steuerzahlern werden.
Und zwar den Passus "es einen gerichtlichen Bescheid gibt": Was soll das? 1. Ein Gericht erlässt keine Bescheide (das machen nur Verwaltungsbehörden). 2. Wüsste ich jetzt kein Organ auf der Uni was einem Gerichtsstatus (iSd EMRK) gerecht wird und das der VfGH nur aufheben aber nicht abändern kann zählt er ebenfalls nicht als Gericht.
Woher soll dann diese Entscheidung zur Stundung kommen (ausgenommen die Uni klagt auf Zahlung, was aber ja nicht geht wegen fehlender Leistungsverpflichtung).
Bei Studienbeiträge handelt es sich um eine Materie der Hoheitsverwaltung. Du hast Recht, es kann somit keine Klagen geben. Nur die Öffentlichkeit versteht das halt nicht, daher wird von Massenklagen gesprochen.
Man klagt beim VfGH auch nicht, sondern bringt eine Beschwerde ein. "Massenbeschwerden" sollte aber der Gesetzgeber endlich einführen damit bei den Beschwerdeführern Kosten gespart werden können ohne auf seine Rechte zu verzichten.
ich bin kein jurist, aber vielleicht hilft das: die erste instanz ist bei diesem verfahrensweg die senat, der einen bescheid ausstellen muss. also einzahlen, berufen, senat der uni wien entscheided. den weiteren verfahrenslauf kenn ich nicht. bitte um korrektur, falls das nicht stimmt?!
Die Uni Wien und alle anderen Universitäten die jetzt Studiengebühren einheben, heben diese ja nur nach dem alten System ein. Das heißt: Langzeitstudierende und nicht EU Bürger. Was ist denn daran so schlimm? Oder ist mein Wissensstand falsch?
es gibt genügend unterschiedliche munition, um klage gegen die unrechtmäßigkeit der studiengebühren zu erheben.
dass selbständige so wie angestellte behandelt werden und nur der im grunde nie vorhersehbare gewinn darüber entscheiden soll, ob zu zahlen ist oder nicht, ist so ein punkt.
fällt auch nur ein größerer kunde (wegen krankheit, konkurs, force majeure) aus, kann ich als selbständig erwerbstätiger die mindestschwelle für die befreiung von studiengebühren nicht erreichen. einen angestellten tangiert das überhaupt nicht, wenn ein kundes des unternehmens untergeht.
detto, was die krankheit von selbständigen betrifft. keine fortzahlungen, im gegenteil laufen laufende kosten weiter.
hier werden selbständige doppelt gekeult.
ich poste das nochmal, damit möglichst viele leute lesen. immerhin haben mayer+engl das recht schon einmal mit der brechstange gebogen:
da hat der Professor die Rechnung (schon wieder) ohne das Gesetz gemacht: Das Universitätsgesetz sieht in Paragraph 62 Absatz 2 vor, dass die Fortsetzungsmeldung zum Studium unwirksam ist, solange die allfälligen Studienbeiträge nicht eingelangt sind. Mayer und Engl fordern damit inderekt Studierende auf das Risiko des Zulassungsverlusts einzugehen.
So verlockend das Angebot keine Gebühen zahlen zu müssen ist raten ich den Studierenden dringend davon ab der Verlockung zu erliegen. Denn dadurch droht die Nichtigkeit von Prüfungen bis hin zum Verlust der Zulassung des Studiums.
Bei privater Fortbildung ähnlich: Wenn mans bis zum dritten (oder vierten?) Kurstag nicht bezahlt hat, fordert einen der Kursleiter zum Gehen auf. Da darf man dann auch keine Prüfung ablegen und bekommt keine Bestätigung (um sich die Kosten teilweise durch Förderungen zurückholen zu können).
LEse ich das richtig man könnte die Zahlung hinausschieben bis es einen gerichtlichen Bescheid gibt ?
Mein Vorschlag alle lassen es stunden keiner klagt, den Bescheid gibt es nicht und auch keine Studiengebühren mehr. Problem gelöst.
Aber das wäre ja fast zu schön um wahr zu sein :-)
... trägt wohl der Prozessgegner die Kosten (die Universität).
Zum "Einstreichen" gibt es nichts, da es im Prozess darum geht, ob man die Gebühren zahlen muss oder nicht.
Der "Gewinn" des Stundenten bestünde darin, dass er keine Gebühren zahlen muss. Finanzielle Vorteile darüber hinaus hat er keine.
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