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Am 1. Mai ist das Grundbuchsgesetz Neu in Kraft getreten: Es bringt neben der Umstellung der Grundbuchsdatenbank auch inhaltliche Änderungen.
Bereits seit den 1980er-Jahren wird das österreichische Grundbuch auf EDV umgestellt. Dies führte sukzessiv dazu, dass Grundbuchsauszüge binnen Sekunden über Internet abrufbar sind. Sämtliche seit 2006 in der Urkundensammlung archivierten Urkunden, wie Kaufverträge, Pfandurkunden etc., können online eingesehen werden. Ältere Urkunden sowie Dokumente, die nicht gescannt werden können, wie z. B. Teilungspläne, müssen nach wie vor beim Grundbuch eingesehen werden.
Seit Februar 2009 können Grundbuchsgesuche nur mehr schriftlich beim zuständigen Gericht eingebracht werden. Rechtsanwälte und Notare müssen Gesuche samt Originalurkunden - mit bestimmten Ausnahmen - überdies elektronisch einbringen.
10-tägige Sperre
Mit der Grundbuchsnovelle 2012 wird nun ein weiterer Schritt in der Digitalisierung des Grundbuchs vollzogen. Zwischen 27. April und 7. Mai kommt es deshalb zu einer Grundbuchsperre - dem "Big Bang". In diesem Zeitraum sind elektronische Grundbuchsgesuche nicht möglich, das Grundbuch wird nicht aktualisiert. Die Grundbuchsabfrage ist zwar möglich, dies allerdings mit Stand vor dem "Big Bang".
Mit der Novelle ändert sich auch die Verbücherung von Teilungsplänen. In Zukunft ist die Vorlage eines Papierplans nicht mehr nötig. Im Grundbuchsgesuch ist nur auf eine in der Planbescheinigung des Vermessungsamtes angeführte Nummer zu verweisen. Vermessungspläne können online eingesehen werden.
Neu sind Namensrangordnungen, zu deren Ausnutzung die Vorlage des Rangordnungsbeschlusses beim Grundbuch nicht mehr erforderlich ist. Für die Übertragung der Namensrangordnung ist nicht die Aushändigung der Urkunde, sondern die Zustimmung des Berechtigten möglich. Treuhänder können die Eintragung des angemerkten Rechts für den Mandanten ohne Nachweis der Übertragung durchführen.
Baurechtsbegründung vereinfacht
Mit 1. November wird auch die 2009 abgeschaffte Möglichkeit, einfache Grundbuchsanträge (wie Löschungen von Pfandrechten, Namensänderungen) bei Gericht zu Protokoll zu geben, wieder eingeführt. Dies wird den Rechtszugang zum Grundbuch erleichtern.
Ebenso wird die Begründung eines Baurechts vereinfacht: Bisher wurde es zuerst nur angemerkt und wurden die Abgabenbehörden aufgefordert, Vorzugspfandrechte anzumelden. Erst dann wurde das Baurecht eingetragen. Nunmehr sollen bereits im Vorfeld Negativbestätigungen der Behörden eingeholt werden.
Eine Verfahrensvereinfachung verspricht auch die erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen bei der Begründung von Wohnungseigentum. Dies ist vor allem bei Bauträgerprojekten relevant. War zur Berichtigung der Mindestanteile der Miteigentümer im Zuge der Begründung von Wohnungseigentum eine Vereinbarung sämtlicher Miteigentümer und Buchberechtigten (z. B. Banken) erforderlich, so ist es unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr möglich, die Anteile einfach zu berichtigen. (Gabriele Etzl, DER STANDARD, 2.5.2012)
Gabriele Etzl ist Partnerin bei Wolf Theiss und auf Immobilienrecht spezialisiert.
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Ich nutze die Grundbuchsabfragen beruflich und finde das die digitale Abfrage eine extreme Vereinfachung darstellt. Die Einsicht war zwar am Grundbuch bisher gratis - für die Kopien (und die sind ja meist nötig) musste man trotzdem zahlen. Die Kosten einer Abfrage eines Grundstückes (natürlich unter der Vorraussetzung nicht viele in einer EZ zu haben) mit ca. 0,82 EUR sind jetzt auch nicht unerschwinglich. Außerdem bin ich auch dankbar das es kleine Hürden gibt (bisheriger Weg zum Grundbuch bzw. Kosten der Abfrage) - wie viele Leute würden gerne wissen was die lieben Nachbarn so für GrundstücksLASTEN haben (Pfandrecht Bank) =) ?
All das, was Sie ansprechen, hat mit dem BigBang an sich nichts zu tun. Insgesamt sind - soweit ersichtlich - die Gebühren gestiegen, jedenfalls aber unübersichtlicher geworden. Für Kopien (ich denke, Sie meinen von Urkunden) musste man sowohl vorher als auch jetzt zahlen. Ich weiß nicht, ob es sooo viele Leute gibt, die via GB-abschrift über ihre Nachbarn Bescheid wissen wollen. Einem solchen Ansinnen sind jedoch mit dem Erfordernis des so genannten rechtlichen Interesses, was die Namensabfrage anlangt, gewisse Grenzen gesetzt. Wenn Sie jedoch sagen, dass sie ein Grundstück kaufen wollen, wird es Ihnen nicht verwehrt werden und gelingen, eine GBA zu erhalten.
Die Abfrage dieser Daten steht jedermann offen, leider ist sie kostenpflichtig.
Grundbuchdaten, insb. auch Belastungen der Grundstücke sollten ohne (finanzielle) Hürden einsehbar sein.
Die Patentämter machen es vor!
Ab der Veröffentlichung einer Patentanmeldung kann JEDER und KOSTENLOS wirklich ALLES einsehen, jeden einzelnen Schriftwechsel zwischen den Ämtern und den Erfinder - einfach alles.
Da können sie sofort die neuesten Apple Patentanmeldungen lesen, lange bevor in den Medien berichtet wird.
Und warum sollte etwas, das für Sie interessant ist (aber der Allgemeinheit nun mal Vorhaltekosten bereitet), für Sie gratis sein? Sehen können Sie die eingetragenen Belastungen ja; dass die Eintragungen nicht die aktuelle Realität wiedergeben, zB ein noch eingetragenes Darlehenspfandrecht längst teilweise oder ganz abbezahlt sein kann, ist Ihnen hoffentlich auch klar.
das mag für notare und baugenossenschaftsanwälte ja ganz interessant sein, aber was die meisten leser wohl eher interessiert: gab's irgendwelche änderungen in richtung mehr öffentlichkeit? (nein, datenbanken, deren abfrage ähnlich teuer ist, wie youtube über A1 auf einer südseeinsel schauen, ist nicht öffentlich.)
aber von kärnten kann man schon seit jahren alle einträge schön auf einer karte suchen und ansehen:
http://gis.ktn.gv.at/atlas/%28... nten_atlas
schöner kans garnicht gehen - oft sogar schönere satelitenbilder als bei googlemaps.
Und kein Wort über die Demokratie-Qualität:
kann ich nun ohne Umstände einsehen, wer Eigentümer dieser und jener Spekulationsliegenschaft ist? (unbebaut und seit Jahrzehnten als Bauland gewidmet, usw.... Ah, das ist ja der Jagdfreund vom Bürgermeister....)
Auch nach Adressen war Grundbuchseinsicht möglich. Das einzige Problem ist, dass das Grundbuch nicht direkt von jedermann abgerufen werden kann, und etliche der Berechtigten als "Zwischenhändler" samt Gebührenvervielfachung gut verdienen.
Hat jemand einen Link zu einer fachgerechten Beurteilung der Änderungen? Wird das positiv oder negativ gesehen? Hab mir googeln nix gefunden (falsches Stichwort??).
Was mir noch immer fehlt sind Fotos. Die Datenbank sollte um Fotos erweitert werden. Und zwar einerseits eine "simple" Verlinkung zu Ortofotos (hier wäre BEV gefordert), andrerseits um Bilder von der Strassenseite etc her. Und jeder eingereichte Bauplan sollte in zB Autocad etc Format eingereicht werden. Also elektronisch auswertbar.
Achja, und elektronische Abfragen sollten kostenfrei sein. Das ist doch öffentlich. Was bringt es, dafür Geld zu verlangen? Ich verstehe das nicht. ris.bka.gv.at ist meiner Meinung nach dafür ein Vorbild, sowas haben nur wenige Staaten!!
Eine Besichtigung in Natura sollte - schon in eigenem Interesse - der erste Schritt sein.
Danach das Grundbuch in Verbindung mit den bezughabenden Urkunden sowie - weil Eintragungen in einer Grundbuchsabschrift oft unzureichend verstanden werden - allenfalls Einholung von fachkundigen Auskünften (bzw. Recherchen).
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