Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Christian Büttner (li) und Hubert Kreuch am Mittwoch vor Gericht.
Wien - Am vierten Tag im zweiten BAWAG-Strafprozess warteten am Mittwoch zu Beginn alle Beteiligten und Beobachter vergeblich auf die "Prozess-Premiere" des angeklagten früheren BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner. Dieser hätte zum ersten Mal am Prozess teilnehmen sollen, doch seine Anwälte entschuldigten ihn gleich zu Beginn der Verhandlung: Wegen Herzrhythmusstörungen sei der fast 77-Jährige nicht verhandlungsfähig, er liege im Spital. Richter Christian Böhm reagierte verärgert, das Gericht hätte darüber früher informiert werden sollen. Elsner wurde für morgen Donnerstag erneut geladen. Schließlich wurden die Befragungen der Beschuldigten mit den Ex-BAWAG-Vorständen Christian Büttner und Hubert Kreuch fortgesetzt.
Büttner schilderte, wie er als einziger von fünf Vorstandsmitgliedern im Oktober 1998 gegen die Vergabe weiterer Gelder an den Spekulanten Wolfgang Flöttl eingetreten sei. Er sei damals "vor einer Mauer gestanden", alle anderen und auch Aufsichtsratspräsident Günter Weninger hätten das von Elsner vorgeschlagene Paket befürwortet. Trotz einem Totalverlust von 639 Mio. US-Dollar BAWAG-Geldern erhielt Flöttl weitere 80 Mio. Dollar Betriebsmittelkredit ("Ophelia") und 250 Mio. Dollar für ein Optionsgeschäft. Flöttl seinerseits übertrug der BAWAG Vermögenswerte.
Vorgehen durch Sonderregelungen abgedeckt
Büttner war gegen dieses Vorgehen, weil damit einem erfolglosen Händler weiteres Geld gegeben wurde. Das von Elsner angeordnete Stillschweigen über die Verluste wahrte er allerdings sowohl gegenüber dem Minderheitseigentümer, die BayernLB, die ihn im Mai 1996 in den Vorstand entsandt hatte, als auch gegenüber dem übrigen Aufsichtsrat. Die Information der Bayern hätte gegen Aktienrecht verstoßen, argumentierte Büttner. Und die Information an den Aufsichtsrat sei in Weningers Kompetenz gelegen, dieser habe beurteilen müssen, ob, wann und wem er berichte. Rechtlich sieht sich Büttner durch eine Auskunft seines Anwalts abgesichert. Auch habe Elsner dem BAWAG-Anwalt einen theoretischen - ähnlichen - Fall vorgetragen, dieser habe ebenfalls das Vorgehen durch Sonderregelungen abgedeckt gesehen.
Elsner sei sehr autoritär gewesen, schilderte Büttner: Im Oktober 1998 habe ihm Elsner in einem Vier-Augen-Gespräch mit einer Klage gedroht, sollte er die Lösung nicht mittragen und dadurch die Bank gefährden. Er selber habe in die Flöttl-Geschäfte keinen Einblick gehabt. Trotz seines Widerspruchs im Vorstand blieb Büttner bis zum Mai 2006 BAWAG-Vorstand, als vier damalige Vorstände (Büttner, Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Peter Nakowitz) in Folge des Bekanntwerdens der hohen Flöttl-Verluste abgesetzt wurden.
Kreuch habe Elsner vertraut
Der frühere BAWAG-Vorstand Hubert Kreuch schilderte seinerseits, warum er damals beim Bekanntwerden der hohen Flöttl-Verluste Elsners Vorschlag zugestimmt habe und warum Flöttl kurz nach dem Totalverlust weitere BAWAG-Millionen erhielt. Er habe Elsner vertraut, denn dieser habe versichert dass der Bank kein Schaden entstehen werde, da man sich an Flöttls Vermögen schadlos halten werde. Das Vermögen des in New York und der Karibik lebenden Sohnes des früheren Generaldirektors sei auf 1 bis 1,2 Mrd. Dollar geschätzt worden, bestehend aus einer sehr wertvollen Kunstsammlung, Immobilien in der Karibik und in London sowie den Anteilen an Flöttls Firma Ross Capital Market. Dass insbesondere die verkauften Bilder weit weniger wert waren, das habe er damals nicht gewusst, verteidigte sich Kreuch. Flöttl sei bei der Krisensitzung teilweise dabei gewesen, er wollte "ein bissi Liquidität", dass er seine Geschäfte fortführen konnte. Gemeint war ein Betriebsmittelkredit von 80 Mio. Dollar, den Flöttl auch erhielt.
Die Verhandlung geht morgen Donnerstag um 9 Uhr im Wiener Straflandesgericht mit den Einvernahmen der Beschuldigten weiter. Ob Elsner dann kommen wird, war Mittwochnachmittag noch unklar. Seine Ehefrau Ruth ging gegenüber der APA davon aus, dass er wegen der vom Kardiologen Kurt Huber attestierten Herzrhythmusstörungen weiter im Wilhelminenspital bleiben müsse.
Elsner ist bereits rechtskräftig zur Höchststrafe für die betreffenden Delikte von zehn Jahren verurteilt. Im zweiten Prozess sitzt er nur wegen einer Subsidiaranklage der BAWAG auf der Anklagebank. Die Bank will sich Elsners Pensionsabfindung von rund 6 Mio. Euro zurückholen und erhofft sich Unterstützung für den Zivilrechtsweg. Als einziger aller Angeklagten war Elsner im Gefängnis, viereinhalb Jahre hat er abgesessen, bis er im Juli 2011 aus gesundheitlichen Gründen für vollzugsuntauglich erklärt wurde. (APA, 2.5.2012)
Der im zweiten Bawag-Prozess freigesprochene Wolfgang Flöttl hätte einen "Raubzug" begangen und womöglich Parteien finanziert
Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Urteile ihre Berufung zurückgezogen. Elsner ist über Flöttls Freispruch empört
Gericht: Tadellose Reputation Elsners zum Tatzeitpunkt
Investor Flöttl hat keine unerlaubten Deals gemacht und wusste nichts von Bawag-Interna, so das neue, nicht rechtskräftige Urteil
Ex-Bawag-Aufsichtsrat Erich Foglar erinnert sich beim ÖGB-Schadenersatzprozess gegen Ex-Bawagmanager an Verschleierungsmanöver
Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger beantragt die Verschiebung der Einvernahme Elsners auf die nächsten Verhandlungstermine
Das OLG wandelte die Strafe von einer teilbedingten in eine unbedingte um. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig
Dem Ex-Bawag-Chef bleibt der Antritt seiner Reststrafe aller Voraussicht nach erspart
"Elsner war sehr von sich überzeugt, sehr autoritär"
Das korrespondiert mit dem Bild, das ich von ihm im Laufe der Jahre bekommen habe. Wenn jemand so agiert und dann für Misserfolge die Verantwortung übernimmt, dann ist das in Ordnung.
Aber bei Elsner hat man immer das Gefühl, dass er das Opfer ist und alle anderen Schuld sind. Und deswegen hat er wohl auch - abgesehen von seiner Frau - kaum Unterstützung. Ich habe kein Problem damit, dass er im ersten Prozess die Höchststrafe erhalten hat.
ist er immer noch. und arrogant und unehrlich obendrein. aber das sollte schon allgemeinwissen sein.
deshalb geht er auch nachts in der Eden feiern und kaum naht ein prozess, liegt er schwerkrank in irgendeinem krankenhaus.
Elsner geh in haef'n.
Dass man bei einem österr. Gericht mit einer dermaßen dummen Ausrede durchkommen kann, ist ein Armutszeugnis der Sonderklasse für unsere Justiz. Wer ohne Papierbelege und ohne jede Datensicherung arbeitet, hat etwas zu verbergen. Bei einem ordentlichen Geschäftsbetrieb ist man als Geschäftsführer oder Vorstand normalerweise auskunftsfähig, sicherlich auch im formalistischen Amerika.
Deshalb glaub ich auch nicht, dass es da kein "kick back" vom Mr. Flottl an F. gegeben hat.
(Es gilt die Unschuldsvermutung...)
Der Richter kann schon froh sein, dass er nicht wieder die "1000 Fragen" Nummer auspackt.
der bawagvorstand hat zusammen ein paar millionen verdient (naja, verdient ist vielleicht der falsche ausdruck).
wie kommt ein hauptberuflicher sohn zu fast einer mrd?die verhältnisse sind schon gewaltig.
leider leider ist das geld auf der festplatte verschwunden ;-)
Man könnte ja sagen: Er hat schon gesiebte Luft geatmet, er hat sein Fett abgekriegt. Er ist 77 Jahre alt. Laßt ihn laufen. Ein Exempel ist statuiert. Aber es ist halt so, daß der Kerl noch ein paar Centesimos hat, die man ihm nehmen sollte. Die Luxuspension so vorhanden gepfändet bis auf das Existenzminimum von einer Post-Hilfskraft beispielsweise, na meinetwegen mit Bezahlung der Überstunden. Apropos autoritär: War ein anderer Soziwirtschaftspromi auch, der Gerharter. Erinnert sich noch jemand an diese Kreatur? Wundert es da jemanden, daß die Leute die grünen und die braunen Jakobiner wählen?
interessieren sich Gerichte für den Verbleib des im abgestürzten Computer gelagerten Geldes?
Die BAWAG kümmert sich um die Lächerlichkeit der Elsner-Abfertigung, aber der Verbleib der 11 Milliarden interessiert sie nicht?
Würds nicht so absurd klingen, ich tät sagen, Cerberus hat die BAWAG mit dem Geld gekauft, das Flöttl angeblich verloren hat. Und wer hat sich mit dem Geld bei Cerberus betheiligt?
Da kann man eher ermitteln, was der Herr Pierre vor fünf Jahren am 2. Mai gegessen hat...
Das was Generaldirektor Elsner & Co vor mehr als 10 Jahren (wo Ermittlungen noch entsprechend leicht möglich gewesen wären) sauber vertuscht haben, anstatt damals anzuzeigen, ist nicht mehr zu ermitteln.
Punkt.
Selbst bei uns können sie nach 7 Jahren alles entsorgen, wird in den USA nicht anders sein.
das weiss sogar meine 12 jährige nichte, dass das nicht gegenstand der verhandlungen mit gerichtstand wien sein kann, weil der flöttl sein investmentvehikel auf einer insel mit ensprechend lockeren bilanzierungsregeln inkorporiert hat.
es sei den das ö heer marschiert dort ein..
deine 12 positiven striche sind offenbar alle von der ruth elsner, die ein paar ghost-user eröffnet hat um die öffentliche meinung zu beeinflussen ;-)
A g'scheites Mäderl, gratuliere!
Aber soweit ich mich erinnern kann wurde das nie Verhandlungsgegenstand, weils ja seitens der geschädigten Bank keine diesbezügliche Anzeige gab.
Ich seh es halt so wie Lockerbie: da hätts ja dann auch nix geben können, weil ja (angeblich) in Libyen beauftragt wurde und das "Gepäckstück" über Rom und Frankfurt nach Schottland kam. Man hätte also den Täter nie belangen dürfen, denn der war nachweislich nie in Schottland...
Warum soll nur bei gesprengten Flugzeugen gelten, daß neben allen anderen Tatorten auch der Ort, wo der Schaden eintritt zuständig ist? Und das ist nun einmal Wien...
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.