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Klagenfurt - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nur wenige Möglichkeiten gehabt, den Vorzugsaktiendeal der Hypo Alpe-Adria-Bank im Jahr 2004 zu prüfen und allfällige Sanktionen zu verhängen. Das erklärte Helmut Ettl von der FMA beim Kärntner Hypo-Prozess am Mittwoch in seiner Zeugenaussage. "Ich kenne das endgültige Konstrukt bis heute nicht", sagte Ettl.
Die ehemaligen Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie der Steuerberater Hermann Gabriel und der Anwalt Gerhard Kucher müssen sich im Zusammenhang mit diesem Deal vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann verantworten. Zum Zeitpunkt der Prüfung 2006 bis 2007 der Hypo durch die Österreichische Nationalbank (OeNB) war Ettl dort Mitarbeiter, Anfang 2008 wechselte er dann zur FMA. Er sei durch einen Zeitungsartikel, in dem Zweifel an der Eigenmittel-Kompatibilität des Aktiendeals geäußert worden sei, auf das Thema aufmerksam geworden und habe daraufhin die FMA informiert, sagte der Zeuge. Die Folge war die Prüfung durch die OeNB. Darin seien besagte Verdachtsmomente weiter erhärtet worden, erklärte Ettl. Eine endgültige Untersuchung und damit auch ein endgültiges Urteil seien jedoch nicht möglich gewesen, weil man an den liechtensteinischen Konstruktionen gescheitert sei.
Michael Hysek, Bereichsleiter der Bankenaufsicht in der FMA, erklärte bei seiner Einvernahme, genauere Informationen und auch Namen zu diesem Deal erst im Sommer 2008 bekommen zu haben. Man habe damals nicht weiter ermittelt. Denn zum Zeitpunkt, als die FMA den Prüfbericht bekomme habe, sei der gesetzmäßige Zustand nach dem Bankwesengesetz durch die Rückführung der Aktien wiederhergestellt gewesen, wodurch es keinen Handlungsbedarf gegeben habe, so Hysek und Ettl gleichlautend. Außerdem seien die Banken zu diesem Zeitpunkt bereits in der Finanzkrise gesteckt und hätten ganz andere Probleme gehabt, so auch die Hypo, meinte Ettl. Auf Nachfrage von Beisitzer, Richter Manfred Herrnhofer, sagte Hysek auch, dass ihm eine ähnliche Konstruktion wie die Vorzugsaktienfinanzierung zur Eigenmittelbeschaffung über Liechtenstein von anderen Banken nicht bekannt sei. Er räumte aber ein, dass er das Konstrukt "nur in großen Zügen" kenne.
Das Verfahren wird am Nachmittag mit der Befragung des Notars Reinhard Kern, der Akten vernichtet haben soll, fortgesetzt. (APA, 2.5.2012)
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die antwort ist nicht ganz leicht (deswegen sehr verkürzend/vereinfachend):
für bestimmte unterlagen gelten gesetzliche aufbewahrungspflichten, zumindest für best. zeit. als notariatsakte errichtete unterlagen u.ä. sind in ein register einzustellen. ... da gibt's nichts zu vernichten.
aber ein notar kann durchaus als treuhänder mit der verwahrung von unterlagen betraut werden und die aufgabe bekommen, diese unterlagen bei eintritt oder nichteintritt bestimmter bedingungen zu verwenden oder zu vernichten. das passiert öfter als man denkt und ist an sich völlig legitim.
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