Bild nicht mehr verfügbar.

Ein Bier in der Sonne ist in der Grazer Innenstadt nur noch im Gastgarten möglich.

Fotos: dpa/A3528 Armin Weigel, APA/GINDL; Montage: bbl

Seit 2. Mai ist der Alkoholkonsum in der Grazer Innenstadt flächendeckend untersagt. Ende März beschlossen ÖVP und FPÖ das Verbot im Stadtsenat. Bis dahin durfte bereits im "Univiertel", am Hauptplatz und in der Mondscheingasse in der Öffentlichkeit kein Alkohol mehr getrunken werden. Das hatte laut Bürgermeister-Sprecher Thomas Rajakovics allerdings zu wenig Wirkung gezeigt. Ende März sagte er zur "Kleinen Zeitung", dass es beim "Billa-Eck" am Hauptplatz "immer wieder Probleme" gebe. "Jetzt wollen wir aufzeigen, dass es Grenzen gibt, die einzuhalten sind", erklärte Rajakovics.

Die neue Verbotszone erstreckt sich nun vom Schlossbergplatz bis zum Eisernen Tor und inkludiert auch den Tummelplatz, die Schmiedgasse und die Kaiserfeldgasse. Nicht betroffen sind Gastronomiebetriebe, die sich in der Zone befinden. Personen, die sich nicht an das Verbot halten und von der Ordnungswache erwischt werden, müssen Strafen von bis zu 30 Euro zahlen. Bei Problemen kann außerdem die Polizei hinzugezogen werden, die bei einer Anzeige bis zu 2.000 Euro Geldstrafe verhängen darf.

Die Grünen des 1. Bezirks kündigten an, eine Verfassungsklage ins Auge zu fassen. Vor allem die nicht vorhandene Kennzeichnung berge gute Chancen, die Verordnung in einem Musterprozess zu Fall zu bringen, hieß es am Mittwoch. (APA/red, derStandard.at, 2.5.2012)