Wien - Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) kann sich vorstellen, überhaupt keine neue Regelung mehr für Studiengebühren in Angriff zu nehmen. Denn: Geht das Begehr einzelner Unis, auf eigene Faust Gebühren einzuheben, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) durch, sei eventuell gar kein Gesetz mehr nötig, sagte er laut Vorabmeldung zur Tageszeitung "Österreich" (Sonntag-Ausgabe). Und auch die soziale Abfederung könnte Uni-Sache werden.

Die zuvor geltende Studiengebührenregelung war mit 1. März durch den VfGH aufgehoben worden, SPÖ und ÖVP hatten sich in der Folge nicht auf eine Gesetzesänderung einigen können. Töchterle vertritt die Ansicht, dass die Universitäten autonom Studiengebühren einheben könnten; als erste hatte dies zuletzt die Uni Wien beschlossen, und zwar analog zur früheren Regelung, nämlich für Studierende über der Mindeststudiendauer (plus Toleranzzeit) sowie für Drittstaatsangehörige. Die Rechtslage ist allerdings unklar, und mit Klagen beim VfGH ist zu rechnen.

Darauf möchte es Töchterle offenbar ankommen lassen und hofft naturgemäß auf einen Sanktus der Höchstrichter. Dann müsste er vielleicht gar nicht mehr tätig werden, meint er: "Möglicherweise bräuchte man dann keine neue Regelung." Und was die soziale Abfederung angeht, habe er in seinem Gesetzesentwurf zwar Maßnahmen vorgegelt, die man sehr wohl legislativ umsetzen könne. Aber auch dies könnte den Universitäten überlassen werden: "Ich traue den Unis aber ein ausreichend soziales Gewissen durchaus auch selbst zu." (APA, 28.4.2012)