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Als Ben oder Mia hat man's in Österreich leichter.
Anna oder Tobias, Maria oder Ben: Wer seinen Kindern Nachteile aufgrund fremdenfeindlicher Ressentiments ersparen will, nennt sie am Besten so - und so geschieht es auch, denn Anna und Tobias waren 2010 die in Österreich beliebtesten Vornamen für Neugeborene. Denn wer "anders" heißt, dem hilft zuweilen auch die Staatsbürgerschaft nicht: Misstrauen gegen - sagen wir - Mirko oder Marijana, Kenan oder Aliyha.
Das zumindest legt ein Fall nahe, der bei der Bundes-Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien anhängig war. Zwar wurde den Beschwerdeführern Recht gegeben, und sie hatten außer Ärger im Endeffekt keine echten Nachteile. Doch was ihnen davor am Amt widerfuhr, war rein ressentimentgesteuert. Ohne dass die Behörde das - soweit man weiß - intern wirklich untersucht hat.
Es begann mit einem amtlichen Schreiben wegen der Familienbehilfe - Familie V. bezieht sie für zwei Kinder: Die V.'s sollten ihre bisher gemachten Angaben sowie Kindergarten-, Schulbesuch- und Staatsbürgerschaftsnachweise für den Nachwuchs nachreichen.
Österreichische Slowenen
Die V.'s sind Österreicher, Angehörige der slowenischen Volksgruppe und wohnhaft hier. Österreichische und ausländische, aber in Österreich lebende Kinder haben bis zum 18. Lebensjahr automatisch Anspruch aus das Familiengeld. Zudem hat das abwickelnde Finanzamt Zugriff auf Meldedaten, aus denen, im Fall der V., die Rechtmäßigkeit des Familienbeihilfebezugs klar ersichtlich war.
Warum also die Nachfrage? Frau V. griff zum Telefon: Die "ausländischen Namen" seien der Überprüfungsgrund, erfuhr sie bei Amt. Das mache die Überprüfung nötig, denn es gebe „viele Probleme mit Ausländern", die Familienbeihilfe für nicht in Österreich lebende Kinder beziehen würden. Frau V. legte auf. Ein Monat später wurde die Zahlung für ein Kind eingestellt.
Die Familie wandte sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Doch auf deren Schreiben, in dem besagtes Amt auf das Verbot von Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit hingewiesen wird, kam als Antwort wenig Weiterführendes. Nur, dass die Überprüfung notwendig sei, um sicherzustellen, dass der Familienbeihilfeanspruch wirklich bestehe. Mit den Vornamen habe das gar nichts zu tun.
Maue Reaktion vom Amt
Das war ohne viel Erklärungswert. Also startete die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen zweiten Anfrageversuch: Das Amt solle bitte sehr die Kriterien für die Überprüfung nennen. Die Antwort ging erneut an der Sachlage vorbei. Erst als in der Folge die Gleichbehandlungskommission ethnische Diskriminierung festgestellt hatte, wurde zugesichert, dass Ähnliches aufgrund einer internen Weisung künftig nicht mehr stattfinden werde. Auch plane man einschlägige Fortbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen. Und die zurückgehaltene Familienbeihilfe floss wieder, mit einem Monat Verspätung.
Wie das zu interpretieren ist? Besagtes Amt hat sich nicht in die Karten schauen lassen, sondern nur rein formal reagiert. Ein Eingeständnis, dass hier Unrecht geschehen war, gab es nicht, auf Kritik und Misstandsfestellung hin wich man zurück. Das ist bedenklich, denn "ethnische" Namensbetrachtung durch Behördenvertreter hat etwas besonders Ungutes. Unvermittelt fällt einem die antisemitisch bestimmte Fahndung nach "jüdischen Namen" ein, die bis in die 2000er-Jahre hinein in Österreich vielfach an Besessenheit grenzte. Inzwischen beschränkt sich Derartiges zunehmend auf offen rechtsextreme Kreise.
Kampf gegen "das Fremde"
Derlei rassistische Namensfahndung wurzelt im Antisemitismus, mit der Nazizeit als Höhepunkt: Die Nationalsozialisten führten Ariernachweise ein, um das "Jüdische" im "Volkskörper" aufzuspüren, zu isolieren und zu zerstören - auch wenn sich viele Juden und Jüdinnnen davor sehr um Nicht-Erkennbarkeit, sprich Assimilation, bemüht hatten - etwa, indem sie "deutsche" Familien- und Vornamen annahmen.
So aggressiv ging der Beamte 70 Jahre später natürlich nicht vor. Auch sind Gesetze und Gesellschaft heute völlig anders. Durchaus vergleichbar jedoch ist das Bestreben, das "Ausländische", so man es scheinbar erkennt, auszusondern und zu bestrafen, im vorliegenden Fall durch Entzug einer Sozialleistung. Im Österreich des beginnenden 21. Jahrhundert ist das widerrechtlich. Doch von der Absicht her kommt es rechtsextremem Gedankengut sehr nahe. (Irene Brickner, derStandard.at, 28.4.2012)
Für Brickners Blog auf derStandard.at wurde die Journalistin 2010 in der Kategorie Online ausgezeichnet
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Wollen Sie ernsthaft Verwaltungshandlungen auf Basis menschenrechtskonformer Gesetze in der Absicht, den Missbrauch öffentlicher Gelder zu unterbinden, mit den Methoden (Ar.Nachweiß) der Na.Soz. vergleichen???
Leben Sie eigentlich noch in der gleichen Realität wie wir anderen Menschen?
schon recht präzise beschrieben.
"Ethnic Profiling" ist das Auswählen bestimmter Personen für Kontrollen ausschließlich oder hauptsächlich nach dem Kriterium ethnischer Zugehörigkeit. Wenn Minderheiten mit bestimmtem rassischem, ethnischem oder religiösem Hintergrund routinemäßig mit kriminellem Verhalten in Beziehung gebracht werden, kann das Profiling diskriminierend werden. … Ein rassisch diskriminierendes Profiling ist unrechtmäßig.
Diskriminierendes "Ethnic Profiling" erkennen und vermeiden
http://fra.europa.eu/fraWebsit... ing_DE.pdf
lesenswert
:-)
mit Vornamen heiße ich Krzysztof, und spüre die Diskriminierung jeden Tag. Vorallem, wenn die Araber, wiedermal die schwarze Tonne mit stinkendem Hausmüll vollrammen, dass die Tonne nicht zugeht und die Essensreste von Tieren geholt werden und es bei Hitze anfängt zu stinken.
Eine Frage, Familie V.: Trennt ihr Müll? Ansonsten, des Landes Verweisen (mit den Kindern).
Denn manche Kulturunterschiede lassen sich nicht als Diskriminierung einfach abtun.
Helft mir, wo war in diesem Fall die Diskriminierung? Die Zahlung wurde ja deshalb eingestellt, weil die Auskunft verweigert wurde,und nicht weil die Namen in irgendjemandes Augen ausländisch wirkten.
Was mich jedesmal irritiert, dass in den Bri-Artikeln jedesmal Ausländer zwangläufig "andere Ethnie" bedeutet. Was habt die Ethnie mit der Staatsbürgerschaft zu tun? Eine Stellungnahme zu diesem Konnex würde mich echt einmal interessieren.
Auch ich muß jährlich nachweisen, dass meine Kinder noch (in Österreich) zur Schule und in den Kindergarten gehen und ich selbst noch in Österreich beschäftigt bin und wohne. Ich arbeite in einer sehr großen Firma, und dem Personalbüro war kein Fall bekannt, dass man für die Familienbeihilfe eine Dienstgeberbestättigung bringen muss - ich bin seit Jahren der einzige!
Zufällig haben unsere Kinder teilweise un-österreichische Vornamen (der Nachname Meier wird ja kaum verdächtig sein).
Als ich beim Amt anrief um nach dem Grund für die zu bringenden Nachweise fragte, war die Antwort: Ihre Frau ist Ausländerin. (Deutsche!) Da könnte es sein, dass wir schon längst in Deutschland leben und noch österreichische Sozialleistungen beziehen.
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