Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Oslo - Neue furchtbare Leidensgeschichten hat der Prozess gegen den norwegischen Rechtsextremisten und Massenmörder Anders Behring Breivik ans Licht gebracht. Im Zeugenstand vor dem Osloer Gericht berichtete der 56 Jahre alte Regierungsbeamte Tore Raasok am Freitag von der Amputation seines linken Beines - einer Folge der von Breivik am 22. Juli vergangenen Jahres im Regierungsviertel von Oslo gezündeten Autobombe.
Ein weiterer Zeuge, der 31- jährige Kristian Rasmussen, berichtete, wie er erst zwölf Tage nach dem Terroranschlag aus dem Koma erwacht war.
"Mehr Todesangst als Schmerzen"
Der Regierungsbeamte Raasok sagte nach Angaben des TV-Senders NRK über seine Erlebnisse unmittelbar nach der Detonation: "Ich habe mehr Todesangst als physische Schmerzen empfunden." Geweint habe er drei Wochen später, als ihm von der Ermordung von 69 Teilnehmern eines Jugend-Sommerlagers auf der Fjordinsel Utöya durch Breivik berichtet worden sei.
Durch die Bombe im Osloer Regierungsviertel wurden acht Menschen getötet und mehr als 200 verletzt. Der geständige, aber nicht reuige Breivik hörte nach den aus dem Gerichtssaal übermittelten Schilderungen norwegischer Medien auch am Freitag den schrecklichen Details der Zeugen ohne erkennbare innere Bewegung zu.
Am Donnerstag hatten in Oslo 40.000 Menschen unter freiem Himmel gemeinsam das Lied "Kinder des Regenbogens" gesungen. Breivik hatte die norwegische Version des Liedes "My Rainbow Race" des US-Folksängers Pete Seeger im Gerichtssaal als Beispiel für "marxistische Indoktrination" norwegischer Kinder angeführt.
Das Osloer Gericht kündigte eine Verhandlungspause für die ersten drei Tage der kommenden Woche an. Danach soll mit der juristischen Aufarbeitung des Massakers auf Utöya begonnen werden. Nach den für den 22. Juni geplanten Schlussplädoyers wird das Urteil etwa vier Wochen später erwartet. (APA, 27.4.2012)
33-Jähriger Massenmörder legt Beschwerde gegen Haftbedingungen ein
Verurteilter Massenmörder bekommt für Begräbnis keinen Freigang
Aufnahmen von Attentäter bisher nur in Prozess verwendet
Polizei verfolgt nach Drohung mehrere Spuren
Die verschiedenen Gutachten im Fall Breivik seien keine Blamage für die Gerichtspsychiatrie, sagt Psychiaterin Adelheid Kastner
70 Jahre nach Abtransport von hunderten Menschen in KZ
Mit offensichtlicher Befriedigung nahm Anders Breivik am Freitag das Urteil gegen ihn entgegen: Die Richter befanden ihn für zurechnungsfähig, wie der Attentäter es sich gewünscht hatte
Außenminister Störe übernimmt das Gesundheitsressort - Espen Barth Eide neuer Außenminister
Norwegisches Rechtssystem kennt keine lebenslange Haftstrafe, Breivik könnte aber durch Sicherungsverwahrung für immer hinter Gittern bleiben
Massenmörder verzichtet endgültig auf Berufung
Kaum mehr als ein Jahr nach der Tat ist Anders Breivik verurteilt - Seine Tat wird Norwegen aber noch länger beschäftigen
Autor: Schriften untermauern Zurechnungsfähigkeit des Norwegers
Politologe Heidar über die Folgen von Utøya und neue Überwachungsmöglichkeiten der Polizei
Norwegisches Parlament diskutiert Konsequenzen aus Untersuchungsbericht
Deutscher Experte Pfeiffer: Prozess hätte nicht öffentlich sein dürfen
Islamisten drohen in Brief mit "größerer Attacke als am 22. Juli"
Kriminalpsychiater Hans-Ludwig Kröber über die Frage der Schuldfähigkeit und irre Grinser
Anwälte der Opfer verlangen Löschung - Deutscher erhielt Aufnahme von der rechten Fortschrittspartei
Junge Zeugen sprachen im Prozess in Oslo darüber, wie sie Breiviks Taten erlebten
Norwegens Sicherheitskräfte hätten die Attentate von Anders Breivik verhindern oder zumindest früher beenden können: Was Kritiker den Behörden schon länger vorwerfen, bekräftigt nun auch die offizielle Untersuchungskommission in ihrem Abschlussbericht
Breivik wollte alle Menschen auf Utöya töten - Norwegischer Attentäter hatte weitere Terrorziele in engerer Wahl
Stoltenberg nimmt Stellung zu Vorwürfen - Parlament will über Bericht diskutieren
Wie erwartet, zeigt der geständige Attentäter Anders Breivik keine Reue - Seine Opfer seien keine unschuldigen Kinder gewesen, sondern politische Aktivisten - In seiner Weltanschauung spielt auch die FPÖ eine Rolle
Norwegischer Regierungschef: "Das Volk hat gewonnen" - Kranzniederlegung im Regierungsviertel - Bruce Springsteen bei Konzert am Abend
taugt nicht wirklich. Norwegen macht das schon richtig. Der Irre sollte in eine Anstalt für Geistesgestörte, weil er merken muss dass man sich seine Strafe nicht selbst aussuchen kann. Und wenn er noch nicht ganz verrückt ist sondern nur halb, dort wird er es....
und der feige Heimatschützer die Pappe halten muss? Weil 40.000 Menschen gemeinsam ein kitschiges Volkslied singen, das der weinerliche Selbstdarsteller nicht leiden kann?
Dieser schwer bewaffnete Übermensch hat sich nur auf ahnungslose Unbewaffnete und auf einen Haufen Kinder losgehen getraut …. ohne das geringste Risiko für sich selbst.
Wenn Sie sich missverstanden fühlen, dann klären Sie uns bitte auf.
... weil die 40000 Sänger bewiesen haben - trotz allen Blablas wie ja "niemand was von B. hören oder lesen will" und es nur "minimale Berichterstattung geben soll" - dass sie auf jedes Wort lauschen, was der Herr Schwerverbrecher von sich gibt. Wie wurscht ist das, was er über ein Kinderlied denkt! Keine 40000 haben sich im Internet die Bilder der Opfer angeschaut, aber sie rennen herbei, um Breivik's Bühne noch größer zu machen. Du meine Güte - wie blöd sind die Menschen!
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.