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"Horrorrechnungen" für Internetsurfen am Handy oder Laptop sind passe. Ab 1. Mai dürfen Betreiber ihren Kunden für mobile Datendienste im Inland maximal 60 Euro pro Monat verrechnen. Das schreibt eine Verordnung des Telekomregulators RTR vor, die am Dienstag in Kraft tritt. Voriges Jahr wandten sich mehr als 2.300 Kunden wegen Entgeltstreitigkeiten zu mobilen Datendiensten an die Schlichtungsstelle der RTR - das waren über 40 Prozent aller Verfahren.
25 Cent je zusätzliches MB
Die Kostenbeschränkungsverordnung gilt nur für Verträge, die bei mobilen Datendiensten eine Verrechnung nach Verbrauch vorsehen. "Beinhaltet ein Tarifpackage für mobiles Internet ein monatliches Datenvolumen von 15 GB und zahlt man nach Überschreitung dieses Datenvolumens beispielsweise 25 Cent je zusätzliches MB, so unterliegt man dem Schutz unserer Verordnung", erklärte RTR-Chef Georg Serentschy am Freitag in einer Aussendung.
60 Euro
Wird der Wert von 60 Euro - zusätzlich zum Grundentgelt - erreicht, hat der Betreiber drei Möglichkeiten: Er kann den Anschluss für Datendienste bis zum Ende des Rechnungszeitraums sperren, die Verbindung drosseln oder den Kunden kostenfrei weitersurfen lassen. Bei einer Bandbreitenbeschränkung oder Sperre muss er die Kunden via SMS darüber informieren. Ein Warn-SMS muss der Betreiber künftig auch vor Verbrauch des im Vertrag inkludierten Datenvolumens oder bei Erreichen von 30 Euro an Überschreitungsentgelten absetzen.
Schriftlich
Wer keine Kostensperre will, muss seinen Betreiber darüber ausdrücklich schriftlich in Kenntnis setzen. Einmal im Jahr kann man dies kostenlos tun. Die Wiedereinrichtung der Maßnahme ist immer kostenlos. (APA, 27.04. 2012)
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... ich mir nun damit den unmut einiger user zuzieh:
wieso MUSS der betreiber dafür sorgen, daß manche kunden, die unbekümmerterweise über das inkludierte volumen schlagen, nicht eine böse überraschung mit der rechnung bekommen?
personen, die verträge abschließen dürfen (= mündige person) sollten es eigentlich behirnen, sich um ihre freimengen zu kümmern.
... ich sehe das als Laien-Profi-Prinzip.
Der Kunde ist grundsätzlich ein Laie, somit steht der Anbieter verstärkt in der Pflicht dafür zu sorgen, daß der Service "idiotensicher" funktioniert.
So eine ähnliche Diskussion gab es doch schon vor ca. 10 Jahren, als die ersten WLAN-Zugänge verkauft wurden. Dabei hatten sich die Provider aus der Pflicht des professionellen Anbieters genommen, und etliche WLAN-Geräte unverschlüsselt installiert!
Bezüglich seriösem Kaufmann sollte man hier aus dem (ABGB) Handelsgesetz zitieren ...
Leider hat aber auch der Standardbenutzer keine Kontrolle über den Datentransfer seiner Apps am Smartphone.
Der Benutzer hat jedenfalls in sehr vielen Fällen keine Kontrolle darüber wie viel Volumen er gerade verbraucht. Das liegt zum Teil auch an der vorinstallierten Apps der Betreiber.
Die Alternative wäre es, automatische Software updates zu verbieten, oder vorinstallierte Software, aber dann funktioniert das Gerät einfach nicht so wie es sich der Benutzer vorstellt.
Ich finde diese Lösung gut. Es geht da ja teilweise um bis zu € 3 pro MB(!!) bei Überschreitung des Volumens. Da können die Rechnungen bis zu € 10.000,-- ausmachen. Und das vielleicht noch von einem 16-Jährigen Kind. Das wäre absolut nicht gerechtfertigt.
bis ich ein paar hundert euro zahlen musste für 1,5 gb.
was war passiert. ich hatte im hintergrund immer ein internetradio laufen, das war nie ein problem. bis dieses radio begann größere datenpakete zu senden.
ach ja, mit dem datenrouter von a1 konnte ich keine warn sms empfangen.
nachdem ich dann mit klage gedroht hatte, haben sie aufgrund eines abrechnungsfehlers 1/3 refundiert!
ich weiss, dass soziales denken nicht modern ist in manchen familien. weil nicht jeder mensch so cool, vollwissend, absolut belehrt ist wie sie. weil es auch um unabsichtliche verbindungen geht, kinder, alte menschen, nicht bestverdiener wie sie selbst vermutlich sind. weil es eine sorgfaltspflicht und ein gesellschaftliches miteinander gibt und geben soll, statt kannibalismus der kinder (anderer).
eigentlich herrlich, daß hier keine normale diskussion möglich ist, ohne irgendwelche vorwürfe als antwort zu bekommen.
Für Kinder und Senioren gibts andere Produkte auf Wertkartenbasis - da gibts keine Überraschungen mit horrenden Rechnungen.
Man kann aber nicht dauernd die Verantwortung dem andren zuschanzen. Es geht um diese zunehmende unbekümmerte Gesellschaft, die naiv alles aus der Werbung glaubt, schnell was unterschreibt und dann blöd schaut, wenn die Überraschung kommt.
ich stimme ihnen zu, nichtsdestotrotz gibt es schützenswerte und benachteiligte, und dem ruf nach der mobilanbieter ist gerade bei solchen fällen kein nachgeben erlaubt.
wertkarten überfordern übrigens gerade ältere menschen, weil die rahmenbedingungen auch des ablaufs der gültigkeit, aufladeprozeduren usw de+ás wissen und die fähigkeiten oft genug übersteigen.
man kann auch nicht immer auf verantwortung pochen, nur weils (vielleicht sogar gefälschte, anderer personen, missbräuchlich verwendete geräte) trotz unterschriften gibt.
Ich glaube mehr, hier geht es um die Absurdität, mit welcher immer noch in Mobilfunkverträgen kalkuliert wird, vorallem eben beim Datentransfer:
Ich zahle z.B. 19 Euro für 19GB Datentransfer, so weit so gut, macht 1€/GB.
Und wenn ich das überziehe, soll ich zwischen einigen Hundert und knappen Zehntausend Euro zahlen, obwohl sich diese GB nicht von normalen unterscheiden?
Und selbst, wenn man auf die Freieinheiten achtet, kann einem mal ein Fehler passieren, z.B. ein Windows-Update, welches in der Nacht anspringt. Und genau dafür ist diese Regelung gut.
weil meiner meinung nach viele dieser leute technisch nicht versiert sind und solche regelungen (die meiner meinung nach von den telekomunternehmen sehr gerne im kleingedruckten versteckt werden) zu erkennen.
oft steht auch das kleingedruckte im krassen gegensatz dazu, was versucht wird in der webung zu transportieren (z.b. s.g. "flatrates")
auch sind die agb (oder sonstige vertragsbestandteile) so kompliziert und umfangreich, dass es meiner meinung nach, einem nicht juristisch oder technisch versierten menschen nicht zuzutrauen ist, diesen komplett zu verstehen.
darüber, dass diese von TK unternehmen vorsätzlich so geschrieben werden, dass die kunden getäuscht werden um den umsatz zu maximieren, lässt sich jetzt streiten....
Die irreführenden Botschaften der Werbung (z.B. bei Bandbreiten oder "unlimitierten" Freimengen) sind ein Jammer, das ist richtig. Ebenso oft das Kleingedruckte.
Die Tarifdetails sollte man dennoch kennen.
Bei Nahrungsmitteln funktioniert der Hausverstand ja auch noch und man glaubt der Werbung nicht alles. Wieso grad beim Mobilfunk nicht?
Erfahrungsbericht
Ich hatte mal einen mobilen Anschluss bei "DREI".
Ein Paket - 3 GB pro Monat für X Euro.
Einmal hab ich 3 GB kurz vor Monatsende erreicht und es wurde gesperrt. Kein Problem - 2-3 Tage hällt man auch ohne Internet aus.
1 Jahr später kommt eine Rechnung rein. Angeblicher Verbrauch im Vormonat 6 GB. Alles über 3 GB wurde im MB Takt verrechnet. Die Rechnung machte knapp 500 € aus. Und nachdem der Beweis eines Fehlers seitens des Anbieters unmöglich vom Kunden gebracht werden kann, hab ich gezahlt und den Vertrag gekündigt.
Ersatz wurde eine Verbindung mit BOB - 4 € pro GB - selbst bei einer Fehlberechnung seitens des Anbieters um ein paar GB gibts keine dramatisch bösen finanziellen Überraschungen.
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