Wien  - Wenig Neues konnten die Abgeordneten im Korruptions-U-Ausschuss Heinrich Traumüller, Mitglied der Buwog-Vergabekommission und Kabinettschef von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V), entlocken. Er musste während seiner Befragung Donnerstagnachmittag mehrmals "schmunzeln", wie er immer wieder sagte, verfügte aber ansonsten nur über eingeschränkte Erinnerungen und Wahrnehmungen. Die eigenen Erinnerungslücken hielten Traumüller aber nicht davon ab, "Vergesslichkeitslücken" bei anderen zu monieren.

Die Hauptthemen bei Traumüllers Befragung war die Einleitung einer zweiten Bieterrunde im Zuge des Buwog-Vergabeverfahrens und das Bekanntwerden des finanziellen Limits des unterlegenen Bieters CA Immo. Die Information über dieses Limit von 960 Mio. Euro war entscheidend, da die Immofinanz im Wissen darüber den Konkurrenten um nur eine Mio. Euro überbieten konnte.

Zweite Runde angeordnet

Im Ausschuss wird dem Verdacht nachgegangen, dass Grasser persönlich in den Vergabeprozess eingegriffen habe. Konkret soll Grasser ein zweites Bieterverfahren angeordnet haben, nachdem er am 4. Juni von Traumüller informierte wurde, dass beim ersten Anbot die CA Immo um ca. 80 Mio. besser gelegen war als die Immofinanz. Aus einem Aktenvermerk geht hervor, dass nach der Anbotsöffnung in einer Notariatskanzlei in Abstimmung mit dem Minister eine weitere Runde beschlossen wurde und die für 8. Juni geplante Kommissionssitzung entfiel.

Anstelle dieser Kommissionssitzung fand am 7. Juni eine informelle Sitzung im "Gelben Salon" des Finanzministeriums statt, in der das Finanzierungslimit der CA Immo bekannt wurde. An dieser Unterredung, die im Gegensatz zu den offiziellen Kommissionssitzung nicht protokolliert wurde, nahm auch Grasser persönlich teil. Der BZÖ-Fraktionsführer Stefan Petzner äußerte den Verdacht, dass die inoffizielle Sitzung nur deswegen stattgefunden hat, Grasser hat nämlich an den offiziellen Kommissionssitzungen nicht teilgenommen.

Petzner sprach Traumüller auch auf die Rolle Kärntens an: Das dem Land Kärnten eingeräumte Vorkaufsrecht für die Villacher Wohnungsgesellschaft ESG habe nämlich rechtlich gar nicht bestanden, weil es nicht notariell beglaubigt gewesen war. Grasser habe dies gewusst, da er von Lehman Brothers darüber informiert wurde. Damit sei auch Kärnten "weg" gewesen und der Weg für Grasser frei gewesen. Grasser hatte zwar noch mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider telefoniert, dieser verzichtete auf das Vorkaufsrecht. Doch Grasser habe gewusst, dass das Vorkaufsrecht eigentlich rechtlich nicht existent war.

Traumüller wurde am Donnerstag bereits zum zweiten Mal befragt. Schon am Dienstag, vor zwei Tagen, hatte er betont, dass das ganze Verfahren korrekt abgelaufen sei. Traumüller ist in der Buwog-Causa einer der Beschuldigten, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt.  (APA, 27.4.2012)