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Dem Abt des Bregenzer Klosters Mehrerau, Anselm van der Linde, war die Begegnung mit Gewaltopfern vor Gericht unangenehm.
Feldkirch - Eines hatten die Kläger und der Abt beim Zivilrechtsprozess Missbrauchsopfer kontra Kloster Mehrerau gemeinsam: Alle drei Männer waren angespannt, die Situation war ihnen sichtlich unangenehm. Das war es dann aber auch schon: "Kein Vergleich, wir bleiben bei unserer Haltung", stellte der Anwalt des Klosters, Bertram Grass, klar. Schadenersatzforderungen, im ersten Fall 200.000 Euro, im zweiten 135. 000 Euro, werden wegen Verjährung abgelehnt. Die Opfer sollten sich an die Klasnic-Kommission wenden.
Zwei ehemalige Schüler, beide geben an, von Pater Johannes, ihrem Lehrer und Erzieher, über Jahre missbraucht worden zu sein, klagten das Kloster unabhängig voneinander. Der Einfachheit halber wurde hintereinander verhandelt.
Das erste Verfahren strengte ein 58-Jähriger an. In seinem Fall muss nun das Gericht klären, wann die Verjährungsfrist beginnt. Mit dem Tatzeitraum oder, wie der Betroffene meint, ab dem Zeitpunkt, als ihm der Schaden bewusst wurde. Und das war nach einem Fernsehbericht über Missbrauchsfälle in der Mehrerau 2010. "Warum nicht früher?", will Richterin Birgit Vetter wissen. "Über all die Jahre hat der Teil in mir, der dafür verantwortlich ist, dass ich überhaupt noch lebe, das Geschehen in die Tiefe gelegt", sagt der Kläger. "Sie haben das Ganze verdrängt?", übersetzt die Richterin. Der Mann weint.
Unerwartet verkündet Anwalt Grass einen Gesinnungswandel: Er ziehe die Außerstreitstellung zurück, der Kläger sei nicht glaubwürdig. Bisher hatte das Kloster die sexuellen Übergriffe nicht bestritten, sich aber gegen die Haftung gewehrt. Der Kläger reagiert mit einer Schimpftirade. Die Richterin vertagt, zur Frage der Traumatisierung und Verdrängung wird ein psychologisches Gutachten eingeholt.
Schweigen im Kloster
Im Vergleich zum ersten Kläger wird der zweite vom Klosteranwalt mit Respekt behandelt. Der 46-jährige Mann war als Schüler vom selben Pater sexuell misshandelt worden. Die Intervention seiner Eltern führte 1982 zur Versetzung des Priesters und zur kurzfristigen Suspension.
Die Befragung des Abtes zeigte augenscheinlich, wie von seinen Vorgängern Gewalttaten des Paters vertuscht wurden. Weder eine rechtskräftige Verurteilung aus 1967 noch die Tat oder Suspension 1982 seien im Personalakt, den einzig der Abt führe, vermerkt, sagte van der Linde. Ihm, der seit 1994 im Kloster und seit 2010 Abt sei, waren Gerüchte über den Priester nicht bekannt.
Zur nächsten Tagsatzung wird Altabt Kassian Lauterer geladen. Für das Gericht gilt es die Haftungsfrage zu klären, herauszufinden, wer die Verantwortung trägt. Aussagen soll auch der beschuldigte Priester. Vorausgesetzt, die Ladung kann ihm zugestellt werden. Van der Linde: "Er ist schwer depressiv und suizidgefährdet, er hat mich gebeten, seinen Aufenthaltsort nicht zu sagen."(Jutta Berger, DER STANDARD, 27.4.2012)
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Das Stift Kremsmünster hat nun ein externes Institut mit der Aufarbeitung seiner Vergangenheit betraut. Indes arbeitet ein Pater, dem Missbrauch vorgeworfen wurde, weiterhin im Klosterarchiv. Ein anderer, der im Akt genannt wird, begleitete noch 2011 eine Schulreise
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Seit drei Jahren wird rund um die Missbrauchsfälle im Stift Kremsmünster ermittelt. Nun wird eine kleine Gruppe von Opfern aktiv. Denn noch diese Woche entscheidet sich, ob der "Haupttäter" vor Gericht kommt
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Die Ansprüche zweier Missbrauchsopfer gegen das Kloster Mehrerau sind nicht verjährt. Mit diesem Urteil in den Zivilrechtsverfahren am Landesgericht Feldkirch bekommen erstmals Opfer von Kirchenmännern Recht. Der Klosteranwalt will das Urteil bekämpfen
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Man kann darauf keine Rüchsicht nehmen ob der damalige Abt oder Priester Suizid gefährdet ist oder nicht. Denn zum Damaligen Zeitpunkt des Missbrauchs war er es auch nicht. Immer wieder diese faden Ausreden um sich ja nicht stellen zu müssen. Bin überzeugt dem geht es glänzend bei einem 1/8 Merlot. Man braucht doch nur die Verhandlung "Gross" hernehmen vor dem Richter gebrechlich und Alzheimerisch, kaum hat er das Gericht verlassen waren seine Cerebralen Störungen verschwunden. Diese G'fraster wissen schon welche Schleichwege sie gehen müssen, um der irdischen Gerechtigkeit zu entkommen. Dafür ist dann am Ende des Lebens die göttliche doppelt zu hart.
Mord verjährt nicht, Mißbrauch auch nicht. Nun ist ein Mord nicht mit einem Mißbrauch zu vergleichen, jedoch sind beide etwas, dass die betroffenen entweder das Leben kostet - es Ihnen verunmöglicht, auf normalem Weg weiter zu leben, oder sie ein Leben lang negativ zu begleiten.
Insofern wäre es, nicht nur wegen der Aufklärung im Nachhinein, und der damit einher gehenden Möglichkeit die Täter zu bestrafen - und die Opfer dem entsprechend zu entschädigen, sinnvoll, es ebenso zu handhaben. Keine Verjährung mehr, bei Mißbrauch, da die Täter auch erst Jahre später zur Anzeige gebracht werden können, ohne sich aus der Verantwortung zu stehlen.
später dann der regens (leiter) des internats. auch ausserhalb der schulzeit nahm ich an einigen seiner unternehmungen teil - segeln, schifahren, wanderungen. der mann war kein sabberndes monster.
jeder wusste, dass mit ihm was nicht stimmte. doch mit 11-14jahren reichte unsere vorstellungskraft wohl nicht aus, sich das von ihm verursachte grauen auszumalen. doch der abt wusste es. der prior und subprior müssen davon gewusst haben.
ich empfehle hr. abt anselm, sich seiner verantwortung als hirte zu stellen anstatt die schuld auf den wolf abzuschieben. sie handeln nicht im sinne ihres priestereides und verleugnen die christl. botschaft des schnöden mammons wegen. und mit dieser schuld möchten sie den rest ihres lebens verbringen?
mfg
ein sabberndes Monster, er konnte sogar ausgesprochen humorvoll, verständnisvoll und nett sein.
Ob diese Eigenschafte vorgetäuscht waren um ans Ziel seiner Wünsche zu gelangen, das habe ich mich im Nachhinein sehr oft gefragt. Bis heute habe ich eine sehr zwiespältige Haltung, Pater Johannes betreffend.
Traurig ist nur, dass seine Vorgesetzten und die heute Klosterleitung nicht fähig und willens sind sich ihrer Verantwortung zu stellen und zumindest Jene die es geschafft haben diese Übergriffe nicht mehr zu verdrängen, sondern sich mitzuteilen, entsprechend zu entschädigen.
Obgleich die aus den Übergriffen resultierenden Folgen für die Betroffenen - ein Leben lang - mit Geld allein sowieso nicht gutzumachen sind.
ja glauben Sie denn, Menschen die Böses tun sieht man das an?
Auch Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder, sogar Massenmörder, sind im Umgang mit Freunden und Familie meistens nette Menschen! Genauso wirds bei Kinderschändern im Priestergewand sein.
ein Abt die Aufsichtspflicht über seine Ordensbrüder haben? Die sind ja nicht entmündigt.
Die Haftungsfrage des Klosters kann ich mir nur aus 3 Gesichtspunkten erklären:
a) Klosterbrüder leben in Gütergemeinschaft. Insofern könnten Schadensersatzansprüche an einzelne Brüder von allen getragen werden müssen (glaub ich aber eher nicht dass es so ist)
b) Das Kloster ist der Schulbetreiber und haftet daher
c) Das Kloster haftet weil es wegen der Vertuschung Mitschuld trägt.
Mit dem Schmäh ein Mißbrauch der vor wievielen , 30? 40? Jahren angeblich stattgefunden haben soll sei ihm erst 2010 beim Fernsehen (!) bewußt geworden wird der 58-jährige wohl nicht durchkommen. Find ich offen gesagt auch gut so, das würde jegliche Verjährungsfristen, die es ja aus gutem Grund gibt, völlig ad adsurbum führen.
können sich oft nicht an den grund dafür erinnern. nicht nur opfer von kindesmissbrauch. auch von verbrechen oder schweren unfällen. wenn unser geist durch schmerz, demütigung und andere reize in einem solchen ausmass überfordert wird, schaltet er aus selbstschutz einfach ab. viele traumatiserte menschen leben mit den dadurch entwickelten verhaltensmustern, ohne dafür eine erklärung zu finden. manche erinnern sich allmählich, andere viele jahre später durch einen auslöser (wie zb. ein bericht im fernsehen), andere durch therapie oder auch überhaupt nicht. die erinnerung mag ausgelöscht sein, das innere leid bleibt aber ein leben lang. wären die opfer für das kloster mehr als nur ein ärgernis, würde wohl anders gehandelt.
und der terminus verjährung ist rein juristisch.
wenn sie den artikel wirklich gelesen haben, hätten sie vieleicht die mechanismen (es gibt z.b. keinen eintrag über die rechtskräftige verurteilung und suspendierung in der personlakte des grauslichen pfaffen) verstanden, mit deren hilfe die kirche versucht, solche angelegenheiten unter den tisch zu kehren.
und dass der verbrecher suizidgefährdet sei, ist bloß eine behauptung des abtes (der ja sehr wahrscheinlich über keinerlei kompetenz in bezug auf eine solche diagnose verfügt).
Weil solche Typen wie HERMI gibt, die sie lächerlich machen wollen.
Weil sie sich dafür schämen, was ihnen zugefügt wurde.
Weil sie als Kinder bedroht wurden, wenn sie sagen, was ihnen zugefügt wurde.
Weil sie von Typen wie HERMI stigmatisiert und zu Lügnern gestempelt werden.
Weil die Vertuschung, die Bedrohung, das Totschweigen und die Angst vor Stigmatisierung zum Mechanismus gehört, damit Betroffene so lange schweigen bis Verjährung, Tod oder Suizid eingetreten ist.
HERMI: Ihnen sollte angetan werden, was den Betroffenen passiert ist! Dann möchte ich sehen, wie schnell sie damit an die Öffentlichkeit gehen!
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