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Das Bündnis der Medienbranche für ein erweitertes Urheberrecht im Internet wird breiter. Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage kündigten am Tag des Urheberrechts den Beitritt zur Deutschen Content-Allianz an, der schon der private und der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie Verbände aus Musik, Buch und Film angehören. Es sei Zeit, endlich die Presseverleger im Netz zu stärken, erklärten die Verbände VDZ und BDZV am Donnerstag in Berlin. Sie forderten die Regierungskoalition auf, das sogenannte Leistungsschutzrecht umzusetzen.
Leistungen im Internet honorieren
Die Content-Allianz setzt sich dafür ein, dass Leistungen der Medien im Internet honoriert werden - vor allem von Netzbetreibern, Suchmaschinen und Freundschaftsportalen. Zwar gebe es etwa mit den öffentlich-rechtlichen Sendern Streit in anderen Fragen. Dies sei aber kein Hindernis, sich gemeinsam für den Schutz von Inhalten im Netz einzusetzen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Scherzer.
Verlage könnten sich bisher rechtlich nicht dagegen wehren, dass Unternehmen digitale Inhalte aus Zeitungen und Zeitschriften gewerblich nutzen, ohne dafür zu bezahlen, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. Die Verleger erwarteten die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für die Presse in den nächsten Monaten.
Anerkennung der Rechte von Kreativen
Die Initiative Urheberrecht, der 29 Organisationen und Berufsverbände aus den Bereichen Journalismus, Literatur, Musik, Film und Bild angehören, forderte eine Anerkennung der Rechte von Kreativen. Die Forderungen nach vergütungsfreiem Kopieren und Veröffentlichen im Internet seien mit den Rechten von Autoren und Künstlern ebenso wenig vereinbar wie beliebige Bearbeitungen ihrer Werke durch Dritte.
Nach den Plänen der Koalition sollen Internetkonzerne wie Google in Zukunft eine Abgabe an Presseverlage zahlen, wenn sie deren Artikel in ihr eigenes Angebot einbinden. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dazu einen Gesetzentwurf vorlegen. (APA, 26.04.2012)
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aber ich denke, man sollte nicht jammern, sondern, um illegalen Angeboten den Rang abzulaufen, versuchen, insbesondere das lausige E-Book-Angebot massiv auszuweiten. Verluste machen Verlage u.a. auch deswegen, weil sie zu wenig anbieten, was gekauft werden kann (z. B. vergriffene Titel als E-Book ...). Ad Medien: Wer will, dass Recherche usw. wieder bezahlt werden, sollte darauf achten, nicht nur magere Agenturmeldungen umzuschreiben, sondern etwas "Fleisch am Knochen" für den Leser zu liefern, für das er auch zu zahlen bereit ist. Langfristig bieten sich u.a. auch Hintergrundberichte i.S. von Wochenzeitungsinhalten an, statt schnelle und kurze News, die man überall und zu Recht gratis kriegt.
einfach nichts ins Netz stellen. Wieso ein Internetanschluss für eine Zeitung?
Hoch lebe das Papier - Die Leistung wird sicher durch die immense Leserschaft honoriert werden!
All diesen Künstlern und Zeitungsherstellern gehts anscheinend nur darum Geld von Leuten zu kassieren die nicht konsumieren - dafür beständig!
Das sehen die Verlage natürlich nicht als "Diebstahl" an.
Wenn aber ein User auf Twitter einen Link zu einer Nachrichtenmeldung postet, kommt das dem bewaffneten Raub gleich - schließlich "profitieren" das böse Twitter und Facebook hier von fremdem Eigentum!!!1111
Und wo kommen wir hin, wenn Dienstleister einfach das Netz durchsuchen und darauf verlinken. Ganz klares Klauen!!!!11 fremden Eigentums.
Man darf nur hoffen, dass auch die weiteren Versuche der Etablierung eines "Leistungsschutzrechtes" ebenso erfolglos bleiben wie alle bisherigen.
Denn Rechtspolitisch ist dieses neue potentielle Schutzrecht höchst bedenklich, hier wird nicht ein Anreiz für die Schaffung neuer Werke geschaffen - lediglich verteilte Pfründe werden gesichert.
Ja, mittels der robots.txt könnten die Verlage die Suchmaschinen aussperren - und dann in Verhandlungen mit diesen treten.
Das Leistungsschutzrecht ist ein großer Krampf, der potentiell viel Rechtsunsicherheit verursacht. Dass plötzlich auch bisher nicht geschützte "Snippets" die nötige Schöpfungshöhe erhalten sollen, um unter den Urheberrechtsschutz zu fallen, ist unverständlich.
Und für die Freiheit des Internets ist es sehr wichtig, das Informationen durchsucht und gefunden werden können.
Eine "kommerzielle Website" könnte übrigens nach bisherigem Rechtsverständnis schon jede private Seite mit einem Werbebanner sein - selbst wenn der Betreiber selbst davon keine Einnahmen erhält (etwa Freehoster, oder auf Facebook etc.)
Die Verlage wissen ganz genau, dass sie sich dadurch um massig Traffic und damit Einnahmen bringen würden. Deshalb werden sie einen Teufel tun und sich freiwillig aus den Suchmaschinen zu entfernen.
Mir kommt das Geheul in etwa so vor, als müssten Betreiber von Zeitungskiosken die Verlage dafür bezahlen, dass sie deren Zeitungen und Zeitschriften zum Verkauf anbieten. Und auch die Post, die Abonnements vor die Haustür des Abonnenten bringen.
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