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Wie der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem es heißt, dass die Herausgabe von Vorratsdaten zur Identifizierung von Filesharern nicht dem aktuellen EU-Recht widerspricht. Der VAP sieht damit die Herausgabe der IP-Adresse eines Internetnutzers bei Urheberrechtsverletzung als gerechtfertigt an.
Entscheidung "mutig und richtig"
Für "mutig und richtig" hält der VAP, dass der EuGH trotz "Shitstorms" an seiner Entscheidung festgehalten hat, und meint weiter: "Wenn man das Urheberrecht ernst nimmt, muss es auch im Netz möglich sein, mit legalen Mitteln herauszufinden, wer für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist."
Regierung soll handeln
Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, fordert nun die österreichische Regierung auf zu handeln. Diese "muss die Gelegenheit der ohnehin kommenden Urheberrechtsgesetznovelle endlich für eine Reparatur dieses rechtsstaatlichen Missstandes" nutzen. Damit fordert der VAP etwas, was viele bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung befürchtet haben: nämlich die gesammelten Daten nicht nur für schwere Verbrechen heranzuziehen, sondern auch der Content-Industrie die Tür zu den Daten zu öffnen. (soc, derStandard.at, 25.4.2012)
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Eine Diskussion ist muessig. Die Daten werden doch bereits gefiltert und gesammelt. Auch ohne Rechtsgrundlage.
"Auch wenn Sie hoffen, Ihren Lieblingsfilm zu einem reduzierten Preis zu bekommen – egal, ob neu oder gebraucht - extrem niedrige Preise können auf gefälschte, also Piraterie-Produkte hinweisen. Solche Produkte haben keine Qualitätsgarantie und die Fälschung muss unter Umständen nach Erwerb an den Rechteinhaber herausgegeben werden."
Ergo: Originale kosten IMMER UNMENGEN an Geld, zwar nicht gerechtfertigt, aber so erkennt man laut Homepage des (vertrottelten, verfassungsbrecherischen) VAP, dass es sich um ein "Original" handelt.
....Warum die Leute wohl "Raub"- kopieren?....
viel schlimmer finde ich, dass man solche Fälschungen nicht behalten darf. Solange es sich nicht um gefährliche Fälschungen (Medikamente, sicherheitsrelevante Autoteile, etc...) handelt, sehe ich keinen Grund, den hinters Licht geführten Käufer auch noch der Raubkopie zu berauben.
Dann geben wir das KiPo Argument dazu, das zieht immer sehr gut. Sobald dann alle abgestumpft sind, kommen auch noch Urheberrechtsverletzungen dazu, merkt dann eh keiner mehr.
Letztendlich sitzt man vermutlich schon im Knast, wenn man auf einer Seite das Like nicht klickt - wegen Geschäftsschädigung.....
Schon erschreckend was die Musikindustrie tut und sogar in die Gesetzgebung eingreifen will.
Hier hilft nur eines, ein genereller Boykott der Musik- und Filmindustrie. Würden die Konsumenten NEIN sagen und generell KEINE Angebote mehr nutzen, dann würde den VAP-lern schnell kalt am Hintern werden, nur geht das nicht, da der Großteil der Konsumenten mediensüchtig ist. Derweil wäre es so einfach keine CDs, DVDs, Kinos, etc. mehr zu nutzen und auch auf illegale Inhalte zu verzichten.
Wir zahlen Urheberrechtsabgaben und wir bezahlen unsere eigene Überwachung.
Wenn wir die Urheberrechtsabgaben die wir bezahlt haben, wieder einfordern in Form von downloads, werden wir durch die Überwachung zum zahlen verdonnert.
Gscheid deppat samma olle.
Es besteht kein Recht auf das einfordern von Downloads, nur weil Leermedienabgaben und dergleichen existieren.
Was wir fordern sollten, ist vollständige Legalisierung von nicht-kommerziellem Datentausch, solange niemand außer dem Rechteinhaber an einem Werk verdient.
Wie kann sich dieser VAPler-Abschaum (Umgangssprachlich Wappler) eigentlich überhaupt noch in den Spiegel schauen?
Aber es war ja klar dass die VDS niemals zur Terrorismusbekämpfung dienen sollte, sondern nur gegen die eigenen Bürger eingesetzt werden soll.
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