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Wien - "Jemanden zu töten ist keine psychische Störung." Werner Brosch zögert nicht mit der luziden Antwort. Die er als psychiatrischer Sachverständiger auf die Frage einer Geschworenen gibt, ob er beurteilen kann, ob Tobias W. am 31. August 2011 so aggressiv geworden sein kann, dass er Claudia L. bei einem Streit in der gemeinsamen Wohnung getötet haben kann. Mit 24 Messerstichen.
W. selbst nimmt das stoisch zur Kenntnis, wie fast alles im Prozess am Wiener Landesgericht unter Vorsitz von Richterin Bettina Körber. Er erzählt seine Version artikuliert, mit sanfter Stimme. Ob er sich schuldig bekenne, will Körber wissen. Nicht zur Mordanklage: "Ich bekenne mich schuldig des Totschlages und bereue es zutiefst."
Tödliches Ende
Dann beginnt er zu schildern, wie die Beziehung sich bis zum tödlichen Ende entwickelte. "Wir sind am 15. September 2009 zusammengekommen", erinnert sich der gebürtige Steirer genau an das Datum. "Es war Liebe auf den ersten Blick. Es hat alles gepasst, sie war liebenswert und gut aussehend, aber auch dominant."
Auf dieser Dominanz baut W. seine Argumentation auf. Die beiden zogen im Jänner 2011 nach Wien, ab März stieg die Spannung. Sie ging gerne fort, er klammerte. Er sei ein Dependent, nennt das der Sachverständige - extrem abhängig von Claudia.
In der Kurve geradeaus
Die sich schrittweise davon befreite - im August fuhr sie zu einem Bekannten nach Deutschland, zwei Tage nach ihrer Rückkehr war es aus. " Für mich ist eine Welt zusammengebrochen." Doch W. hatte Hoffnung: Er sagt, sie hätten noch gekuschelt und einmal Sex gehabt. Doch sie fuhr wieder nach Deutschland. Er schrieb ihr, er werde sich umbringen, fuhr mit 150 km/h in einer Kurve geradeaus. Das Auto war ein Totalschaden, er blieb unverletzt.
Der beisitzende Richter Christoph Bauer bohrt nach: "Wenn ich mit dem Auto gegen einen Baum fahren will, suche ich mir einen aus und fahre dagegen. Wollten sie nicht in Wahrheit das letzte Register ziehen, um sie zurückzubekommen?", geht er den Angeklagten scharf an.
Nein, er wollte sich "auslöschen", behauptet der. Auf ihre Rückkehr hat er doch gehofft. "Aber wenn es noch Hoffnung gab, wieso wollten Sie sich dann umbringen?", will auch Richterin Körber wissen.
Hier gerät W. erstmals ins Stottern. Auch für die entscheidenden Minuten der Tatnacht kann er keine Antworten geben. Er sei eingeschlafen und um 0.30 Uhr aufgewacht. Claudia sei am Computer gesessen, es habe Streit gegeben. Sie habe ihn wüst beschimpft, seine sexuellen Qualitäten und sein Aussehen herabgewürdigt und ihn weggestoßen.
"Dann habe ich leider das Messer geholt." Claudia L. wollte ihn abwehren, er stach zu. An drei, vier Mal kann er sich erinnern, dann kam das Blackout. Erinnern kann er sich erst wieder, als sie tot dalag und er die Polizei rief. Nicht bevor er den Eltern von Claudia und seinem Vater SMS geschrieben hatte, dass es ihm leidtue.
Zwanzig Jahre Haft
Mit der Aussage von Michaela G., Arbeitskollegin und Vertrauten des Opfers, bricht die Verteidigungsstrategie, dass die Teenagerin die dominante und fast gehässige Persönlichkeit gewesen sei, mehr oder weniger zusammen. Denn: "An dem Abend hat sie noch im Lokal geweint und ich hatte ein schlechtes Gefühl. Wir hatten uns geeinigt, dass sie bei mir schläft, als sie plötzlich aufgesprungen ist", schildert sie unter Tränen. "Der Tobi braucht mich, ich muss nach Hause", habe Claudia L. gerufen, wohl nachdem sie ein SMS von ihm gelesen hatte.
Um 0.31 Uhr bekam die Zeugin dann einen Anruf: "Ich habe so eine Scheißangst", sagte L. ihr. "Ich habe gesagt, spring in ein Taxi und komm zu mir, dann hat sie aufgelegt." Als sie kurz darauf zurückrief, um ihr die Adresse zu geben, war das Handy schon tot.
Nach gut zwei Stunden Beratung kommen die Geschworenen mit einem einstimmigen, nicht rechtskräftigen Urteil zurück: Zwanzig Jahre Haft wegen Mordes. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 25.4.2012)
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Ich kann nur raten, aber laut den vorliegenden Fakten vmtl. weil er nach dem Psychiater am Rande der Zurechnungsfähigkeit herumkrebst und der geistige Entwicklungsgrad auch nicht ganz dem Alter entspricht. Auch hat ihm das Opfer vorher noch ein paar üble Gemeinheiten an den Kopf geworfen. Dazu noch Reue und vorherige Unbescholtenheit und gestellt hat er sich auch gleich selbst. Es gäbe hier also einige Milderungsgründe.
"Die Gemeinheiten BEHAUPTET er, Zeugen sagen aus, dass sie sich Sorgen um ihn machte."
Ja, und das Gericht kann das dann frei würdigen. Ich weiß nicht, ob das dann ins Urteil eingegangen ist, es ist nur einer der Gründe die er angeblich zu seiner Verteidigung vorbrachte.
"P.s. Sogar eine Gemeinheit rechtfertigt keinen Mord!"
Das behauptet auch keiner. Nur strafmildernd kann sie schon wirken. Und das war ja hier die Frage.
die diziplinarkommission im fall bakary j. hätte wahrscheinlich 1jahr auf bewährung entschieden weil das opfer doch sehr dominant, also verletzend agiert hat und tobis sich zu einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" hinreissen ließ.
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