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Berlin/Karlsruhe - Straftätern, die in Deutschland nach Ablauf ihrer eigentlichen Haftstrafe weiterhin im Gefängnis gehalten wurden, steht eine staatliche Entschädigungszahlung zu. Das entschied am Dienstag das Landgericht Karlsruhe. Denn wer länger als nötig in Haft gehalten werde, dem geschehe Unrecht.
Für viele deutsche Juristen ist das Urteil eine logische Konsequenz aus einem anderen, viel beachteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009. Damals hatten die Höchstrichter die unbegrenzte nachträgliche Sicherheitsverwahrung für Schwerverbrecher in Deutschland als rechtswidrig erklärt.
Nachträgliche "Sicherheitsverwahrung"
Das Konzept dieser nachträglichen "Sicherheitsverwahrung" sah so aus: Schwerverbrecher (meist Sexualstraftäter) wurden nach dem Ablauf ihrer regulären Haft weiterhin im Gefängnis gehalten, auch wenn sie gar keine neue Straftat begangen hatten. Zunächst galt diese Maßnahme für zehn Jahre, 1998 jedoch wurde ein Gesetz erlassen, dass die Sicherheitsverwahrung auf unbefristete Zeit verlängerte.
Die vier Kläger verbüßten in den 80er- und 90er-Jahren, unter anderem wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes, lange Haftstrafen und saßen danach noch einmal zehn Jahre in Sicherheitshaft. Kurz bevor diese endete und sie entlassen werden sollten, wurde 1998 die unbefristete " Verwahrung" eingeführt. Die vier bleiben daher noch einmal acht bis zwölf Jahre im Gefängnis. Für diese letzte Zeitspanne hinter Gittern bekommen sie nun Schmerzensgeld zwischen 49.000 und 73.000 Euro pro Person (insgesamt 240.000) Euro.
Kläger sind zufrieden
Rechtsanwalt Ekkehard Kiesswetter, der drei Kläger vertritt, erklärte, seine Mandanten seien mit dem Urteil zufrieden: "Wir haben dem Grunde nach bekommen, was wir wollten." Allerdings werden die Kläger noch länger nichts vom Geld sehen.
Denn das Land Baden-Württemberg, das im Rechtsstreit unterlegen war, will in Berufung gehen, wenngleich dessen Rechtsvertreter Verständnis für das Urteil äußerte. Das Land ist jedoch der Ansicht, dass das Problem einer höchstrichterlichen Klärung bedarf. Denn es gibt in Deutschland noch 80 bis 100 ähnliche Fälle. Sollten die Betroffenen ebenfalls klagen, könnten auf den Staat hohe Zahlungen zukommen.
In Österreich gibt es analog zur deutschen Sicherheitsverwahrung die " Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter" - maximal für zehn Jahre. Laut Justizministerium lag zuletzt (Stand 2010) in ganz Österreich nur ein solcher Fall vor. (bau, DER STANDARD, 25.4.2012)
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die todesstrafe befürworte ich aus verschiedenen gründen nicht.
ich würde aber jemanden, der zb meine eltern oder kinder ermordet hat, selber mit genuss umbringen.
auch finde ich nicht, dass die befürwortung einer strafe ein verbrechen sein soll, schlimmer gar sein soll als die tat, die bestraft werden soll.
man muß nicht alles erlebt haben, um sagen zu können was schlimmer ist. es ist doch wohl klar, dass es schlimmer ist, opfer einer vergewaltigung zu werden, als einen vergewaltiger zwanzig jahre statt zehn jahren einzusperren.
wenns nach mir ginge, würden mindeststrafen für alle gewaltverbrecher gesetzlich verdreifacht und jede bewährung und frühzeitige entlassung gesetzlich gestrichen.
aber sie scheinen sich ja mit gewalttätern besinders gut identifizieren zu können. vielleicht sind sie ja einer oder sie finden gefallen daran, was die tun.
naja, nicht mehr viel, da haben sie recht. wir haben uns auch etwas vom thema weg bewegt. also, ich jedenfalls. ich meinte, dass diese entschädigungen, die die gewalttäter jetzt möglicherweise erhalten, gegen ihre schulden aus verfahren und entschädigungen, die sie möglicherweise schon haben, pfändbar sind. und wo sie noch keine haben, könnten ihre opfer sie vielleicht klagen.
das wäre alles auf legalem wege derzeit möglich. wenns nach mir ginge, würde ich ja mit gewalttätern 100% nach der islamischen scharia verfahren, so wie es der weise und gerechte prophet geboten hat :-)))
49000-73000 Euro Entschädigung sind ein Witz. Die sollten pro Tag mindestens € 1000 bekommen. Schließlich kostet der Hafttag pro Sexualstraftäter € 1000, (Quelle: Saskijan), also dürfte der Staat problemlos nochmal dieselbe Summe aufbringen um die Opfer der Justizwillkür zu entschädigen.
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