Deutsche, die zu lange in Haft saßen, werden entschädigt

24. April 2012, 17:40

73.000 Euro für zwölf Jahre

Berlin/Karlsruhe - Straftätern, die in Deutschland nach Ablauf ihrer eigentlichen Haftstrafe weiterhin im Gefängnis gehalten wurden, steht eine staatliche Entschädigungszahlung zu. Das entschied am Dienstag das Landgericht Karlsruhe. Denn wer länger als nötig in Haft gehalten werde, dem geschehe Unrecht.

Für viele deutsche Juristen ist das Urteil eine logische Konsequenz aus einem anderen, viel beachteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009. Damals hatten die Höchstrichter die unbegrenzte nachträgliche Sicherheitsverwahrung für Schwerverbrecher in Deutschland als rechtswidrig erklärt.

Nachträgliche "Sicherheitsverwahrung"

Das Konzept dieser nachträglichen "Sicherheitsverwahrung" sah so aus: Schwerverbrecher (meist Sexualstraftäter) wurden nach dem Ablauf ihrer regulären Haft weiterhin im Gefängnis gehalten, auch wenn sie gar keine neue Straftat begangen hatten. Zunächst galt diese Maßnahme für zehn Jahre, 1998 jedoch wurde ein Gesetz erlassen, dass die Sicherheitsverwahrung auf unbefristete Zeit verlängerte.

Die vier Kläger verbüßten in den 80er- und 90er-Jahren, unter anderem wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes, lange Haftstrafen und saßen danach noch einmal zehn Jahre in Sicherheitshaft. Kurz bevor diese endete und sie entlassen werden sollten, wurde 1998 die unbefristete " Verwahrung" eingeführt. Die vier bleiben daher noch einmal acht bis zwölf Jahre im Gefängnis. Für diese letzte Zeitspanne hinter Gittern bekommen sie nun Schmerzensgeld zwischen 49.000 und 73.000 Euro pro Person (insgesamt 240.000) Euro.

Kläger sind zufrieden

Rechtsanwalt Ekkehard Kiesswetter, der drei Kläger vertritt, erklärte, seine Mandanten seien mit dem Urteil zufrieden: "Wir haben dem Grunde nach bekommen, was wir wollten." Allerdings werden die Kläger noch länger nichts vom Geld sehen.

Denn das Land Baden-Württemberg, das im Rechtsstreit unterlegen war, will in Berufung gehen, wenngleich dessen Rechtsvertreter Verständnis für das Urteil äußerte. Das Land ist jedoch der Ansicht, dass das Problem einer höchstrichterlichen Klärung bedarf. Denn es gibt in Deutschland noch 80 bis 100 ähnliche Fälle. Sollten die Betroffenen ebenfalls klagen, könnten auf den Staat hohe Zahlungen zukommen.

In Österreich gibt es analog zur deutschen Sicherheitsverwahrung die " Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter" - maximal für zehn Jahre. Laut Justizministerium lag zuletzt (Stand 2010) in ganz Österreich nur ein solcher Fall vor. (bau, DER STANDARD, 25.4.2012)

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na ich hoffe, das bedeutet, dass brevik nach 21 jahren nicht laufen gelassen werden muss.

wie kann ich nur so blöd formulieren? der satz sollte eigentlich so lauten:

ich hoffe, das bedeutet nicht, dass brevik nach 21 jahren laufen gelassen werden muss.

stimmt...

aber abgesehen davon, dass deutschland nicht norwegen ist, kam das deutsche urteil durch ein egmr-urteil ins rollen. es bedeutet also vermutich genau das.

Nachrechnen:

Haftstrafe (versuchter Mord) 10 Jahre
Sicherungsverwahrung +10 Jahre
nochmalige (illegale) Verwahrung +12 Jahre

Sind 32 Jahre Haft.

Nix für ungut- das ist abgebüßt.

Das ist bereits nach 10 Jahren längst abgebüßt.

es gibt taten, die sind nie abgebüßt.

Ja, z.B. Einführung der Todesstrafe befürworten.

Das schlimmste Verbrechen von allen.

die todesstrafe befürworte ich aus verschiedenen gründen nicht.

ich würde aber jemanden, der zb meine eltern oder kinder ermordet hat, selber mit genuss umbringen.

auch finde ich nicht, dass die befürwortung einer strafe ein verbrechen sein soll, schlimmer gar sein soll als die tat, die bestraft werden soll.

Dieses "Mit Genuß" macht mir ernsthafte sorgen.
Und was würden sie tun wenn sich herausstellt dass sie den falschen erwischt haben? Unw wenn die Kinder oder eltern ihres Opfers ihrerseits Rache nehmen wollen?

Die damaligen Opfer sehen keinen Cent. Die mußten sich ihre Therapien selbst bezahlen.

Die waren aber auch nicht illegal in der haft.

die waren illeagl in etwas schlimmerem als in haft.

mein vorschlag wäre jetzt, dass die opfer die täter mit privatklagen verfolgen und sich das geld holen.

Sie haben also beides erlebt um sagen zu können was von Beiden schlimmer ist?
Ja ja, die Nimmersatten... 20 mal die Kirche klagen bis das Geld fürs Haus zusammen ist.

man muß nicht alles erlebt haben, um sagen zu können was schlimmer ist. es ist doch wohl klar, dass es schlimmer ist, opfer einer vergewaltigung zu werden, als einen vergewaltiger zwanzig jahre statt zehn jahren einzusperren.

wenns nach mir ginge, würden mindeststrafen für alle gewaltverbrecher gesetzlich verdreifacht und jede bewährung und frühzeitige entlassung gesetzlich gestrichen.

aber sie scheinen sich ja mit gewalttätern besinders gut identifizieren zu können. vielleicht sind sie ja einer oder sie finden gefallen daran, was die tun.

Man muss zum Vergleichen sehr wohl beides am eigenem Leibe erlebt haben.
Und Gewalttäter sind auch nur Menschen. Da ich einer von ihnen bin, darf ich mit mit ihnen identifizieren.

ja, das war mir eh klar.

sie werden aber verständnis haben, dass die anderen, also die nicht-gewalttäter größtes interesse daran haben, nicht opfer von gewalttätern zu werden.

Und was hat es mit Entschädigungszahlungen zu tun? Fürchten sie dass wenn die emtschädigt werden, ihnen was angetan wird?

naja, nicht mehr viel, da haben sie recht. wir haben uns auch etwas vom thema weg bewegt. also, ich jedenfalls. ich meinte, dass diese entschädigungen, die die gewalttäter jetzt möglicherweise erhalten, gegen ihre schulden aus verfahren und entschädigungen, die sie möglicherweise schon haben, pfändbar sind. und wo sie noch keine haben, könnten ihre opfer sie vielleicht klagen.

das wäre alles auf legalem wege derzeit möglich. wenns nach mir ginge, würde ich ja mit gewalttätern 100% nach der islamischen scharia verfahren, so wie es der weise und gerechte prophet geboten hat :-)))

49000-73000 Euro Entschädigung sind ein Witz. Die sollten pro Tag mindestens € 1000 bekommen. Schließlich kostet der Hafttag pro Sexualstraftäter € 1000, (Quelle: Saskijan), also dürfte der Staat problemlos nochmal dieselbe Summe aufbringen um die Opfer der Justizwillkür zu entschädigen.

Einverstanden!

Aber nur unter der Voraussetzung, daß diese Zahlungen auch pfändbar sind und somit gleich eingezogen und an die Opfer weitergeleitet werden können.

Eben, gleich an die Opfer der Justizwillkür auszahlen!

besser gleich an die opfer der opfer...

Was haben die damit zu tun? Die saßen nie in Haft, außer wegen falscher Anschuldigungen.

die sind opfer geworden und sollten daher vom täter entschädigt werden

zu lange in Haft?

kann in Austria nicht passieren!
khg immer noch nicht im Häfn

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