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Wien - Ein 22-jährige Jus-Student, der in der Nacht auf den 31. August 2011 seine Ex-Freundin Claudia L. erstochen hatte, ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Mordes zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch fiel einstimmig aus. Die Entscheidung des Schwurgerichts (Vorsitz: Bettina Körber) ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Günter Harrich meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin legte Strafberufung ein. (APA, 24.4.2012)
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Warum machen Menschen so etwas? Einem geliebten Menschen so etwas anzutun.
Wann verschwindet aus den Köpfen dieser Menschen das Besitzdenken? Dann ist auch die Verlustangst nicht so groß. Was mir nicht gehört, kann ich auch nicht verlieren.
Naja, es gibt hunderte Bücher und Forschungen über diese Verhaltensweisen. Damit weiß man, wie umfangreich dieses Thema ist.
...ja, schon. Aber da der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt hat, gehört es zum Standardprozedere der Staatsanwaltschaft, ebenfalls Strafberufung anzumelden. Hintergrund ist der, dass im Falle einer ausschließlichen Berufung durch den Angeklagten das OLG die Strafe nur entweder bestätigen oder vermindern könnte.
Mit der Strafberufung sorgt die Staatsanwaltschaft also dahingehend vor, dass dem OLG ein Ermessungsrahmen nach Oben (in diesem Fall ohnehin nur lebenslang) gegeben wird und damit die Bestätigung der 20 Jahre nicht das zulässige Höchstmaß der Entscheidung ist. Eine rein prozesstaktische Maßnahme also.
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