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Wien - Rund 500.000 Österreicher arbeiten an einem Lärmarbeitsplatz. Jährlich werden etwa 900 Berufskrankheiten wegen einer durch Lärm verursachten Schwerhörigkeit von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anerkannt. Damit gehört Schwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten. Betroffen sind fast ausschließlich Männer und hier wiederum die metallverarbeitende Industrie gefolgt von der Baubranche.
Die AUVA stellt erfreulicherweise rückläufige Tendenzen fest, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. "Informationsmaßnahmen und konkrete Beratung von Unternehmen zur lärmmindernden Gestaltung der Arbeitsplätze tragen Früchte", stellte Obfrau Renate Römer fest. Die AUVA hätte allein im Jahr 2011 die Lärmbelastung in mehr als 1.300 Betrieben gemessen, rund 40.000 lärmexponierte Arbeitnehmer wurden audiometrisch untersucht.
Ziel der Unternehmen sollte sein, so Wilhelm Wahler, Lärmexperte der AUVA, die Belastung nachhaltig auf unter 85 dB zu reduzieren. Denn Dauerlärm von mehr als 85 dB gefährde das Gehör akut. "Schwerhörige Menschen hören noch, aber sie verstehen schwerer, weil im betroffenen Frequenzbereich Sprachelemente nicht mehr unterschieden werden können", so Wahler. (APA. 25.4.2012)
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Leider sind so gut wie alle Bauarbeiter völlig beratungsresistent. "Das ist nicht gut für dein Gehör" ist denen wurscht, weil zuerst merken's nix und später ist's zu spät.
Ich habe ein paarmal versucht, Bauarbeiter drauf anzusprechen - ihnen meine Hörgeräte gezeigt und gemeint, setzens doch den Hörschutz auf, dann brauchens das später vielleicht nicht. Zwei davon meinten "ScheiB drauf mir wurscht", der dritte wollt mir eine auflegen.
34 Lärminspekteure des neuen Umweltschutzamtes sollen in Zukunft die Geräuschentwicklung beobachten und ggf. drakonische Bußgelder verhängen. Wiederholungstäter müssen bei Verstößen mit doppelten, beim dritten Mal mit der dreifachen Bußgeldsumme rechnen. Ein Hund der nicht aufhört zu bellen, kostet 525 Dollar. Ein Motorradfahrer, der seiner Harley-Davidson nicht die Flüstertöne beibringt, sogar 4.200 Dollar. Ja, ein Barbesitzer, der seinen Gästen das Grölen nicht abgewöhnt, soll eine Strafe von 24.000 Dollar zahlen.
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