Feldkirch - Für einen Teil der 158 geprellten Erben scheint die Zeit des Wartens vorbei zu sein. Mehr als zwei Jahre nach dem Auffliegen der Testamentsfälschungen wird nun vom Gericht beschlagnahmtes Vermögen wieder freigegeben.

Und auch in dem wohl spektakulärsten Fälschungsfall - dem Erbe nach Wilhelm M. -, in den die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch involviert sein soll, kommt Bewegung. Ein Notar wurde mit der Verwertung des Vermögens beauftragt.

Fälschung für Mutter und Tange

Die Vorgeschichte: Die Richterin soll eine Fälschung bei Jürgen H., dem Geschäftsstellenleiter am Bezirksgericht Dornbirn, in Auftrag geben haben, damit ihre Mutter und Tante das Vermögen des entfernten Verwandten bekommen. Schließlich hätten sie sich im Gegensatz zu den anderen Erbberechtigten um den alleinstehenden Mann gekümmert, habe die Richterin ihm gegenüber begründet, gab H. beim Staatsanwalt zu Protokoll. Ob er bei dieser Aussage bleibt, wird sich ab 14. Mai herausstellen, wenn die Causa am Landesgericht Salzburg verhandelt wird.

Die durch das gefälschte Testament eingesetzten Haupterbinnen sind bereit, die verbliebenen Liegenschaften im Wert von 560.000 Euro mit den anderen Erben zu teilen. Dies sei aber keine Konsequenz aus einem von einem Teil der Erben angestrengten Rechtsverfahren, sagt Rechtsanwalt Karl Rümmele. Sie hätten sich zwar außergerichtlich mit den anderen Erben geeinigt, "ein Rechtsstreit wäre aber nicht nötig gewesen, weil diese gleich nach Auffliegen der Fälschung ihre Bereitschaft bekundet haben, das Erbe zu teilen". Sanjay Doshi, der Rechtsanwalt der Gegenseite, sieht das anders. Er verbucht die Einigung als seinen Erfolg.

Leer ausgehen werden die Frauen trotz Fälschung nicht. Da sie Verwandte des Verstorbenen sind, zählen sie zu den rechtmäßigen Erben und erhalten ihren Anteil. (jub, DER STANDARD, 24.4.2012)