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Die umstrittene Urheberrechtsabgabe sorgt in vielerlei Hinsicht für Aufruhr. Nun hat Amazon dem Versand diverser Artikel nach Österreich einen Riegel vorgeschoben. Demnach dürfen bestimmte Waren aus Deutschland nicht nach Österreich verschickt werden. Betroffen sind laut Amazon "elektronische Artikel mit Speichermedium", berichtet diepresse.com. Der vorläufige Lieferstopp umfasst Smartphones, MP3-Player, Fernsehgeräte mit Festplatten, Scanner, Kopierer und Faxgeräte, Multifunktionsgeräte und Rohlinge.
Rechteverwerter fordern Abgaben für Künstler
Konkrete Angaben zu einem möglichen Zeitrahmen hat der Online-Händler nicht gemacht. Amazon war für eine Stellungnahme auf Anfrage des WebStandard nicht erreichbar. Bei den Waren soll es sich um "Produkte handeln, mit denen urheberrechtlich geschützte Inhalte vervielfältigt werden können". Der Europäische Gerichtshof müsse nun über eine Abgabe an österreichische Rechteverwerter, die diese für Autoren und Musiker fordern, entscheiden.
Jahrelanger Streit
Seit Jahren streitet der Online-Händler mit der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austromechana über die Urheberrechtsabgaben auf CDs, DVDs, Kopierer und Scanner. Amazon hält mit dem Argument dagegen, keine spezielle Abgabegebühr für Österreich zu bezahlen, da bereits in Deutschland eine Abgabe entrichtet werde.
Bestellungen über andere Portale möglich
Gegen andere Online-Händler konnte die Austromechana bereits Erfolge verbuchen. Diese sind nun zu Abgaben nach Österreich verpflichtet. Die Artikel, die Amazon für einen Versand von Deutschland nach Österreich gesperrt hat, können also über andere Portale bestellt werden. (ez, derStandard.at, 23.4.2012)
Update 24.4.2012
Amazon hat dem WebStandard folgende Stellungnahme übermittelt: " ...Momentan steht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus, ob neben oder anstatt dieser Abgabe in Deutschland auch eine Abgabe an österreichische Verwertungsgesellschaften abzuführen ist. Amazon sieht sich daher gezwungen, die Mehrzahl der betroffenen Produkte bis zur Klärung dieser Frage nicht nach Österreich zu exportieren, da wir österreichischen Kunden derzeit kein preislich attraktives Angebot machen können. Wir bedauern dies sehr und möchten im Interesse unserer österreichischen Kunden sicherstellen, dass wir die entsprechenden Produkte baldmöglichst auch wieder nach Österreich liefern können. ..."
Link
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die Ware ins benachbarte Freilassing (D) schicken lasse und sie dann dort abhole, mache ich mich dann strafbar, sobald ich das Speichermedium über die Grenze befördere?
(Wie war das mit Schengen und EU und freier Waren- und Personenverkehr etc.)
allen Lieferungen nach Oesistan die deutsche und die oesterreichische Mehrwertsteuer berechnet wuerden. Doppelt kassieren geht nicht. Da sollte sich die Austromechana an die deutsche Verwertungsgesellschaft wenden ...
Damit verstösst man gegen geltendes EU Recht.
Die Abgabe ist so oder so verfassungswidrig - sie ist nur zustande gekommen weil Politiker Gesetze per Geld vergeben.
Amazon DARF gar nicht KATEGORISCH einen Markt wie Österreich ausschliessen - allerhöchstens können sie für die Lieferung mehr verlangen.
@NONE So ein Blödsinn. Wenn ich als Verkäufer beschließe, (bestimmte Artikel oder allgemein) nicht in ein bestimmtes Land zu liefern, dann ist das legitim. Was soll daran gegen EU-Recht verstoßen? Die Länder und das Ausmaß, in denen ein Händler tätig sein will, kann er sich selbst aussuchen.
...wenn ich den Namen schon hör, krieg ich Kabeln - die sollten sich mal produktiv an der Gesellschaft beteiligen statt ständig nur ans abkassieren zu denken - keiner von diesem Verein produziert auch nur das allergeringste, dafür prüsten sie sich immer mit den Künstlern und Werkschaffenden in deren Auftrag angeblich arbeiten - die von all dem was die Austromechana flächig inkassiert ein Allmosen sehen, wenn überhaupt.
zeigen welche ideenlose Menschen dahinter stehen.
Wann kommt endlich eine einheitliche Haushalts-
Abgabe wie z.B die GIS und Ruhe ist.
Dann darf aber auch jeder, ohne kriminell zu sein,
das digitale Klump tauschen und kopieren wie man will. Schwarzhandel damit war schon immer strafbar
und soll es auch bleiben.
Wer sich heute noch jeden Dreck auf Scheiben
brennt, oder statt ordentlich auszumisten sich
immer größere HDs zulegt, dem ist eh nicht zu
helfen. Das sind sogenannte Digitalmessis.
Hatte vor Jahren mit einer DVD-Sammlung begonnen
nach ca. 4 Jahren war Schluss. Warum? Wann soll
man sich das Alles ansehen?
Achja und günstiger kauft man sowieso nicht
bei Amazon sondern meist im Innland- Onlinehandel.
Amazon war mal günstig.
Das ist ja noch ideenloser.
Ihr Vorschlag ist noch pauschaler als die Leermedienabgabe, denn da werden zum einem nur die pauschalisiert, die über Leermedien verfügen, und zum anderen werden die nach dem Umfang der Leermedien pauschalisiert (wobei die Abgabe dabei sogar nach Medium und Größe differenziert wird, und umso geringer ausfällt, je größer das Speichermedium ist, und je allgemeiner der Verwendungszweck sein wird).
Zudem ist die jetzige Abgabe zeitlich beschränkt (auf den Kaufzeitpunkt des mediums), Ihr Vorschlag wäre eine unbefristete Abgabe.
Und wenn ich sehe, wie sich sogar jetzt viele ungerecht behandelt fühlen...
Es genügt, wenn bereits jetzt mit allgemeinem Steuergeld der österr. Film etc gefördert werden muss.
wenn ich es richtig gelesen habe, zahlt Amazon ohnedies in Deutschland einen Beitrag bzgl dieser Produkte und sollte dann nochmals für Österreich auch zahlen? Das ist nun aber wirklich schon Veräppelung von Unternehmen. Im Radio hörte man, das es zum Schutze der heimischen Unternehmen ist, die durch diesen Onlinehändler Kunden verloren hätten. Doch es geht ausschließlich um eine Abgabe, die doppelt bezahlt werden soll und trotzdem es nur eine Festplatte oder Handy oder was auch immer ist?
Stimmt, im Auto könnte man Zigaretten schmuggeln, auch Alkohol. Sogar Lebensmittel, die über den Grenzen günstiger eingekauft werden können........
Also man greift sich nur noch an den Kopf
Keiner verlangt, dass Amazon doppelt zahlen soll. Amazon hat nur keine Lust, die Abgabe in Österreich zu zahlen, und dafür mit den deutschen Rechteverwertern eine Rückvergütung auszuhandeln.
Wäre die Abgabe in Österreich niedriger, wäre Amazon der erste, der sich bei der Austromechana anstellen würde.
Also muss man eine Einigung erzielen, und eine gerichtgliche Klärung brint gerade im Geschäftsbereich für beide Seiten Sicherheit, und ist natürlich auch für andere Marktteilnehmer interessant.
Dass die deutschen Brüder irgendwelcher heimischer Vollkoffer die Einnahmen lieber in deren Land haben wollen, naja die haben offensichtlich auch hier das Sagen, gefühlt stammt deren Dummheit eh zur Hälfte aus dem Norden...
Ich dachte immer, die Austromechana, darf das nur von Österreichischen Firmen verlangen.
Aber leider nein, auch Alternativen für den Kunden werden von der Austromechana dicht gemacht, damit ja keiner dran vorbeikommt diese Zwangsgebühr zu zahlen.
Aber Pech gehabt Austromechana, es gibt noch genug Möglichkeiten, an eine HDD ohne diese unnötige Gebühr zu kommen. :-P
hab ich das richtig verstanden?
weil man auf einem speichermedium (festplatte, rohling, etc.) potenziell urheberrechtlich geschütztes material speichern bzw. teilen könnte, muss der verkäufer/händler solcher produkte an einen dubiosen lobbying-verein der content-industrie einen gewissen 'beitrag' je verkauftes speichermedium zahlen?
das würde doch bedeuten, dass die auto-industrie je verkauftes vehikel einen beitrag an die tabak-industrie zahlen muss weil man potenziell damit zigaretten schmuggeln könnte?
ist das ernsthaft gesetz? das entbehrt doch jeglicher sinnhaftigkeit, oder?
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