Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Kursverluste aus negativen Marktentwicklungen sind nicht zu ersetzen
In einer neuen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom März 2012 wurde erwartungsgemäß die in der Causa Niedermeyer geäußerte Rechtsansicht bestätigt. Neu ist allerdings: Das allgemeine Marktrisiko muss bei der Entschädigung von Anlegern berücksichtigt werden - Kursverluste, die aus negativen Marktentwicklungen entstanden sind, sind nicht zu ersetzen.
Der OGH hat in seiner neuen Entscheidung die Rechtsansicht bestätigt, wonach Prospekthaftungsansprüche von Aktionären dem Grundsatz der Kapitalerhaltung - der sonst im Wesentlichen nur Gewinnausschüttungen an Aktionäre erlaubt - voranzustellen sind. Wie schon bisher ist der OGH weiters der Meinung, dass der Aktionär nur die Differenz zum Ergebnis einer anderen Veranlagung, die er statt den Aktien erworben hätte, verlangen kann, und nicht den gesamten Verlust.
Allerdings beinhaltet das Urteil des OGH einen entscheidenden neuen Punkt: "Der OGH hat in seiner Entscheidung festgehalten, dass sich der Aktionär darüber hinaus den Schaden anrechnen lassen muss, der in der Verwirklichung des allgemeinen Marktrisikos besteht - weil er nur Anspruch auf den konkret aus allfälligen falschen Kapitalmarktinformationen resultierenden Schaden hat", erklärt Josef Mayer, Leiter der Rechtsabteilung der IMMOFINANZ Group. "Daraus folgt: Der allgemeine Kursverlust, der bei allen Immobilienwerten im Zuge der internationalen Finanzmarkt- und Immobilienkrise eingetreten oder aus allgemeinen Wertverlusten bei sonstigen Wertpapieren entstanden ist, ist nicht zu ersetzen. Sonst hätte der Aktionär einen ungerechtfertigten Vorteil, weil ein Verlust ersetzt würde, den er auch bei korrekter Information erlitten hätte."
In der Entscheidung des OGH heißt es dazu:
"In der Literatur wurde bereits zu Recht auf die Gefahr einer Überkompensation hingewiesen, wenn dem Kläger der Kursdifferenzschaden ohne Rücksicht auf das von ihm zu vertretende allgemeine Marktrisiko zugesprochen würde. [...] Demnach kann der Geschädigte zwar Naturalrestitution begehren; er muss sich aber den "Vorteil", der in der Rückabwicklung liegt, anrechnen lassen. Kursverluste, die nicht in Zusammenhang mit dem Beratungsfehler stehen, sind daher vom Anleger zu tragen. Dieser Überlegung ist grundsätzlich beizupflichten."
Josef Mayer weiter: "Der OGH fällte auch keine endgültige Entscheidung, sondern verwies die Sache zur Klärung, ob überhaupt Fehlinformationen vorliegen und Ansprüche des Klägers daraus ableitbar wären, an die erste Instanz zurück. Festzuhalten ist, dass bislang keine Entscheidung vorliegt, in denen eine Haftung der IMMOFINANZ festgestellt wurde. Beide OGH-Entscheidungen befassten sich lediglich mit relevanten Rechtsfragen."
"Weiters ist zur Grundsatzfrage des Verhältnisses der Prospekthaftung zur dem Gläubigerschutz dienenden Kapitalerhaltung auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausständig. Das Handelsgericht Wien legte nämlich kürzlich diese Frage dem EuGH zur Entscheidung in einem Vorlageverfahren vor", so Mayer abschließend.
Zwtl.: Über die IMMOFINANZ Group
Die IMMOFINANZ Group zählt zu den führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Europa und ist im Leitindex ATX der Wiener Börse gelistet. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 hat das Unternehmen ein hochwertiges Immobilienportfolio aufgebaut mit derzeit mehr als 1.830 Immobilien und einem Buchwert von rund EUR 9,81 Mrd. Das Kerngeschäft der IMMOFINANZ Group umfasst die Akquisition und die Bewirtschaftung von Bestandsimmobilien, die Realisierung von Entwicklungsprojekten und die Verwertung von Objekten. Die IMMOFINANZ Group konzentriert ihre Aktivitäten auf die Segmente Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen in acht regionalen Kernmärkten: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Polen und Russland. Weitere Information: www.immofinanz.com
Rückfragehinweis:
Josef Mayer Head of Legal | Leiter der Rechtsabteilung IMMOFINANZ AG Tel.: +43 (0)5 7111 2250 Mobil: +43 (0) 699 1685 7250 mailto:j.mayer@immofinanz.com Armin Nowshad (Urlaubvertretung von Sandra Bauer bis 30. April 2012) Ecker & Partner Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs GmbH Tel.: +43 (0)1 599 32 22 Mobil: +43 (0)660 821 55 38 mailto:a.nowshad@eup.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10225/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0163 2012-04-23/12:58
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.