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Longboarden auf den Straßen ist in Wien rein gesetzlich nicht erlaubt.

So fing alles an: Surfer weiteten ihr Hobby auf den Asphalt aus.
Skateboard, Longboard, Snakeboard, Kickboard (Micro-Scooter), Sidewalker, Street-Surfing-Board: Zahlreiche Rollsport-Trends sind in den vergangenen Jahrzehnten aufgetaucht, doch keiner davon schaffte es, in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen zu werden.
Nicht einmal das weit verbreitete Skateboard hat es bis dorthin gebracht. Im Gesetzestext von 1960 wird nur der Rollschuh erwähnt, und zwar unter Paragraf 88 ("Spielen auf Straßen"). Der Paragraf besagt, dass "Spielgeräte", zu denen prinzipiell auch das Longboard gehört, auf Gehsteigen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt sind - auf der Straße in Längsrichtung jedoch nicht.
StVO erlaubt nur Kickboard
Doch welcher Herzblut-Boarder begnügt sich mit dem Tempo eines Spaziergängers? Da die Longboard-Community in Wien stetig wächst, muss der richtige Umgang mit den relativ neuen Straßenteilnehmern noch gefunden werden. Derzeit boarden selbst Kenner wie Sebastian Naske vom Boarder-Forum bomben.at in der gesetzlichen Grauzone. Seine einzige Information stammt von der Homepage der Kinderpolizei. "Dort gibt es ein Dokument, das besagt, dass das Fahren auf Radwegen und Gehsteigen erlaubt ist", sagt Naske. Er hofft, dass dies auch für Longboards gelte.
Das Verkehrsministerium (BMVIT) ist bisher nur in einem Zusatztext auf Skateboards und Kickboards eingegangen. Während das Kickboard demnach auf dem Gehweg zulässig ist, wird das Skateboard auf Spielstraßen und Funparks verbannt. Das Longboard fällt hier unter die Kategorie Skateboard, damit handelt es sich ebenfalls um Spielzeug (siehe auch Infokasten am Ende).
Ermahnungen drohen
Der Grund für diese Vorschrift: "Es besteht die Gefahr, dass, wenn man absteigt, das Ding weiterfährt", erklärt Walter Fleißner, Sprecher des Verkehrsministeriums. Er sieht für Longboards bei einer Geschwindigkeit von drei bis fünf Stundenkilometern aber auch keine Bedenken bezüglich des Fahrens auf dem Gehsteig. In der Praxis gebe es dafür selten Geldstrafen, aber Ermahnungen, so Fleißner.
Longboards sind zwischen 70 und 150 Zentimeter lang und bestehen größtenteils aus laminiertem Ahorn. Ihre Rollen sind größer und die zwei Achsen weiter auseinander als bei einem Skateboard, wodurch Unebenheiten leichter ausgeglichen werden. Deshalb fühlt sich das Fahren auch mehr wie Surfen an.
Die Evolution des Skateboards
Das Surfbrett war auch die Mutter aller Skateboards. Irgendwann in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts hatten Wellenreiter eine pragmatische Idee: Sie schraubten Rollen unter ihr Brett und weiteten ihr Hobby auf die Straßen aus. Gegen die Eintönigkeit studierten sie Sprünge, Drehungen und andere Kunststücke ein. In der Folge wurden die Boards immer kürzer und wendiger - und das "Mobiliar" der Stadt wurde als Rampe eingesetzt.
Inzwischen cruist man besonders in den USA, Kanada und der Schweiz lieber wieder etwas gemütlicher auf den anfängerfreundlichen Longboards. Es geht wieder um die Fortbewegung, ein Skatepark wäre da nur ein Käfig. In Wien sind derzeit der Prater und die Donauinsel die Hotspots zum Longboarden. (Maria von Usslar, derStandard.at, 24.4.2012)
Die StVO für "Spieler" auf der Straße
Kickboard
Das Kickboard ist gemäß der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug einzustufen. Erlaubt ist das Fahren dieses Gefährts auf Wohnstraßen und Spielstraßen mit keiner oder geringer Neigung sowie auf Gehsteigen, Gehwegen und auf Flächen, die keine Straßen mit öffentlichem Verkehr sind, wie etwa Funparks. Benützer dieser Gefährte haben darauf zu achten, dass beim Fahren weder Fußgänger noch der Verkehr auf einer benachbarten Fahrbahn behindert oder gefährdet werden.
Snake- und Skateboarder (und Longboarder)
Die Benutzung auf der Fahrbahn ist verboten. Im Unterschied zu den anderen Fortbewegungsmitteln besteht bei diesen Geräten grundsätzlich die Gefahr, dass sie sich "selbstständig machen", wenn der Benützer abspringt oder stürzt. Da solche Geräte sowohl für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, als auch für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn eine Gefährdung darstellen, wird ihre Verwendung auch auf Gehsteigen in der Regel als unzulässig anzusehen sein. Erlaubt ist hingegen die Benutzung von Snake- und Skateboards in Wohn- und Spielstraßen. (BMVIT)
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Ich fahre seit fast 15 Jahren Skateboard und benutze es auch um in Wien von A nach B zu gelangen. Vorsicht ist natürlich immer geboten, jedoch hatte ich bis jetzt kaum Probleme mit anderen Verkehrsteilnehmern einzig die Wiener Polizei hat damit immer wieder Probleme. Jedoch können die nicht so schnell laufen wie ich fahren ;) ich glaube auf der Welt gibt es weit grössere Probleme,.... in diesem Sinn S.a.D. (=nur für Skater)
hätten die Eltern dem Kind gesagt: Du gehst mit dem Zeug nicht auf die Straße (oder sie hätten es gar nicht gekauft). Wenn das Kind dann trotzdem mit dem Ding auf dem Gehsteig jemanden behelligt hätte, dann hätte es eine Ordetnliche abgehaselt und wäre mit dem Zeug abgezischt.
Heute sind die Eltern glücklich, wenn sie dem Kind so ein Ding kaufen dürfen und es auf ein paar Stunden los sind. Es geht ja an die frische Luft, macht Bewegung und das ist gut so.... Wer das Kind darob zurechtweist (von abhaseln will ich ja gar nicht reden), dem hängt es eine Goschen an, weil es ja weiß, dass es nicht berührt werden darf und dass es das bessere Mundwerk hat) und lernt sich so im Leben durchzusetzen.
Sonst noch was?
der die ersten beiden Tage unterwegs gewesen sein muss, so ein Skateboard auf den Knöchel bekommen - ein Glück, dass der Fuß nicht ganz ab war. Aber wahrscheinlich werden auch Fußgänger nur noch mit Helm und K nöchelschutz auf die Straße gehen dürfen.
gute Musik, Natur, Mädels und Longboard - Herz was willst du mehr...
auch nicht so schlecht:
http://www.youtube.com/watch?v=EZ4tthrMiNo
mir ist letztens in der hartäckerstraße im 19. (abschüssig) ein longboarder mit einem affenzahn entgegekommen. wie der das tempo vor der letzen kreuzung wieder gedrosselt hat (wenn überhaupt) ist mir ein rätsel.
fazit: an sich cool, aber irgendwie im normalen stadtverkehr doch fehl am platz....
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