Behördenstreit über Familien-Trennung

Irene Brickner, 20. April 2012, 18:48
  • Stehen vor der vielleicht endgültigen Trennung durch drohende Abschiebung des Vaters: Akhmed Adzhiakhmayev (rechts hinten), Frau und Kinder.
    foto: regine hendrich

    Stehen vor der vielleicht endgültigen Trennung durch drohende Abschiebung des Vaters: Akhmed Adzhiakhmayev (rechts hinten), Frau und Kinder.

Die Magistratsabteilung 35 ist für seinen Verbleib - die Polizei will ihn kommenden Mittwoch nach Russland abschieben: Rund um den Dagestaner Akhmet Adzhiakhmayev ist ein neuerlicher Konflikt ums Fremdenrecht entbrannt

Wien - Für Akhmet Adzhiakhmayev wird es eng. Kommenden Mittwoch, am 25. April, soll der 45-jährige Mann aus Dagestan abgeschoben werden. Per Flugzeug, nach Moskau, weg von seiner Frau und den beiden acht- und neunjährigen Kindern. So steht es in einer Information der Bundespolizeidirektion Wien, die seine Rechtsvertreterin vor wenigen Tagen erhalten hat.

Adzhiakhmayevs Frau, eine Russin aus Moldau, und die Kinder leben fix in Österreich. Seit April 2011 haben sie eine Niederlassungsbewilligung. Den in Österreich geborenen Kindern sei eine Entwurzelung nicht zumutbar, befand die zuständige Wiener MA 35. Und die Abschiebung des Vaters würde bei den Kindern zu "Verzweiflung, Wut und Aggression" führen, schreibt eine Lehrerin des Sohnes.

Fünf Jahre Haft in Sibirien

Auch Akhmet Adzhiakmayev selbst hat bei der MA 35 einen Antrag für eine Rot-Weiß-Rot-Card gestellt - und dieser ist durchaus aussichtsreich. "Es ist beabsichtigt, den begehrten Aufenthaltstitel zu erteilen", steht in einem Schreiben der MA 35 vom 28. März: Dafür sprechen Adzhiakmayevs familiäre Lage und seine A2-Deutschkenntnisse.

Doch das hilft dem Mann nur bedingt: weil die Sicherheitsdirektion Wien gegen seinen Verbleib Einspruch erhebt. In einer Stellungnahme für die MA 35 vom 12. April sieht sie die "Zulässigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen" als gegeben an. Wegen Adzhiakhmayevs Vergangenheit: Vor acht Jahren wurde der Dagestaner nach Russland ausgeliefert, weil er im Tschetschenienkrieg einen russischen Soldaten entführt haben soll. Fünf Jahre saß er in Sibirien ein, wie er sagt, unter Folter, dann kehrte er nach Wien zurück, zu Frau und Kindern.

Amnesty-Generalsekretär empört

Die Auslieferung nach Russland war 2004 höchst umstritten: Amnesty hatte den Fall adoptiert, sprach von einem "hochproblematischen Verfahren". Und auch jetzt, vor der neuerlich drohenden Abschiebung, zeigt sich Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt empört: "Wie viel Unrecht will man dem Mann noch antun?" Bei Rückkehr nach Russland drohe ihm Verfolgung.

Bei der MA 35 sagte Leiterin Beatrix Hornschall am Freitag, die Stellungnahme der Sicherheitsdirektion werde geprüft. An sie gebunden ist die MA 35 nicht. Doch: Auch im Fall der Gewährung der Rot-Weiß-Rot-Card werde es bis zur Ausstellung sieben Tage dauern. Unterstützer - etwa der Historiker Michael Mitterauer und der Wiener Ex-Vizebürgermeister Bernhard Görg (VP), fordern Adzhiakhmayevs Verbleib. (Irene Brickner, DER STANDARD, 21./22.4.2012)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 50
1 2
seit "Pussy Riot"

sollte auch Sturschädln im Asylsenat klar sein wie "Justiz" in Russland funktioniert.

Und wieder einmal

strotzt das Forum hier nur so von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Selbstgerechtigkeit und Zynismus.

Einfach nur widerlich!

So oder so

Russische Kinder sollen also abgeschoben werden, norwegische Kinder will man (widerrechtlich) zurückholen ???

Seltsam

habe Sie versehentlich gegrünt. nehme ich zurück.

meine frage: verwechseln Sie Dänemark mit Norwegen? Und warum?

habe Sie versehentlich gegrünt. nehme ich zurück.

meine frage: verwechseln Sie Dänemark mit Norwegen? Und warum?

ich bitte um Verzeihung - warum es zum doppelposting kam, ist mir unbekannt.

Oooops

Ja, Norwegen mit Dänemark verwechselt.

Keine Ahnung, warum. Vielleicht weil's 21:47 war.

Aber die Bedeutung bleibt die gleiche.

Ist die Rot-Weiss-Rot Card nicht für Schlüsselarbeitskräfte gedacht?

Nein - ist sie nicht!!

sondern? wofür dann?

als letzte möglichkeit?

Wie oft und wie lange wird es solche Fälle in Österreich noch geben?!!

Was sind das für Gesetze, die so etwas ermöglichen?!

Und wie lange werden wir dabei noch zusehen?!

Man muss keine Kinder haben, um sich vorzustellen, was das bedeutet - Ber es hilft ungemein!

Kann das Rumgezeter nicht nachvollziehen.

Fakt ist:
1) das ist ein in Russland rechtskräftig verurteilter Verbrecher
2) er hat kein Aufenthaltsrecht in Österreich

Wieso wird er nicht sofort in ein Flugzeug gesetzt mit Zielort Moskau?

Falls eine Trennung von Frau und Kinder nicht zumutbar ist, müssen Frau und Kinder nun mal mit ihm zurück nach Russland.

Falls alle 4 nicht nach Russland wollen, müssen sie nach Moldau. Wobei natürlich Moldawien keine allzu größe Freude haben wird, wenn sich dort ein Verbrecher aus Dagestan neiderlassen will (aber Österreich schon?).

"Kann das Rumgezeter nicht nachvollziehen. "

das glaub ich sofort und das ist auch ihr problem: null empathie, null verständnis, null interesse für andere menschen ..... hauptsache, bier, schnitzel und das fernsehprogramm passen.

"Falls eine Trennung von Frau und Kinder nicht zumutbar ist, müssen Frau und Kinder nun mal mit ihm zurück nach Russland."

Ja eh... So mir nichts dir nichts, einfach alle raushauen. Es geht ja nicht um Menschen, nur um Tiere, also behandeln wir sie auch so.

Fakt ist, PiKaBu,

1.) seine Strafe hat er abgebüßt, da fünf Jahre vergangen sind, ist seine Vorstrafe getilgt.
2.) die kann man ihm geben.

Ad: "
"Falls eine Trennung von Frau und Kinder nicht zumutbar ist, müssen Frau und Kinder nun mal mit ihm zurück nach Russland."
Sie haben also keine Gewissenbisse, unschuldige Kinder zu bestrafen. Dies erinnert mich an die schwärzeste Zeit Österreichs.
Ist dies Ihre Ideologie?

Es bleibt abzuwarten, ob die Bleiberechtsexzesse der MA35 gestoppt werden können, wenn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Zuständigkeit für das humanitäre Bleiberecht übernimmt.

Was eben passiert, wenn man den Bock zum Gärtner macht!

Wiederholung aus dem forum des letzten Artikels über diesen Fall:

Sein Asyl Gerichtshof Erkenntnis:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente... 11_00.html

Ihr Asyl Gerichtshof Erkenntnis:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente... 11_00.html

Lesenswert!!!

Umkehrschluß

ich verstehe durchaus, dass die Kinder beim Vater bleiben wollen. Das ist gut für die Kinder, für die Mutter, möglicherweise für den Vater.
Aber, warum nicht in Rußland? Warum nur und ausschließlich in Österreich?

Es gibt keinen Asylgrund, das haben alle Instanzen, die angerufen wurden, gezeigt. Ich glaube denen mal, die das zu überprüfen haben.

Somit besteht keine Gefahr für den Vater und er kann seine Familie in Rußland (Dagestan oder wo dann auch im Rießenreich) um sich scharren, und alle sind glücklich.

Woher, chinaman,

WISSEN Sie, daß es gut für Kinder ist, in ein Land abgeschoben zu werden, deren Sprache sie nicht beherrschen, deren soziale Normen sie nicht kennen und wo sie keine Freunde/Bekannte haben?

Mit der Begründung, auf die ich nunmehr warte, können Sie der (Entwicklungs)-Psychologie wichtige Impulse verleihen.

eine Gegenfrage, bester Pefo

wenn es denn so schlecht ist, in ein Land zu ziehen, dessen Sprache man nicht spricht, warum kommen dann soviele nach Österreich ohne Deutsch zu können?

Aber Sie haben recht, ich weiß weder das eine noch das andere. Das Leben ist nun mal nicht perfekt.

Und ein letzter Hinweis zu diesem Fall:
die Kinder werden ja nicht abgeschoben, so mit Maschinengewehr, eintreten der Türen, Cobra um 5 Uhr, Teddybär bleibt zurück und so. Die bleiben eh hier.

Ihre "Gegenfrage", chinaman,

beantworte ich Ihnen gern -auch meine Muttersprache ist nicht Deutsch- wenn ich von Ihnen erfahren habe, woher Sie das Wissen haben, daß es für Kinder gut sein sollte, in ein Land abgeschoben zu werden, deren Sprache sie nicht beherrschen.

Antworten:

1. die Plumpe: jedem Kind geht es besser, wenn Sie es 1 Mio € aufs Konto überweisen. Logisch daher: alle Kinder eine Mio. (wird sich nicht ganz ausgehen, obwohl es total super wäre)

2. die Praktische: Merke, zeuge so schnell als möglich viele Kinder (wie zB dieser 4fach verheiratete nach welchen Ritten auch) und Du kannst dann ein Bleiberecht ableiten, weil als Vater darf man nicht abgeschoben werden; (ein erkennbarer Trend in Österreich, noch vor der plötzlichen Psychose 1 Tag vor der Abreise)

3. die Juristische:
Vater hat kein Bleiberecht, muss also gehen.
Kinder und Mutter dürfen bleiben (Grund=Kindsein?), dürfen aber auch dem Vater folgen. Es erfolgt keine Abschiebung der Kinder.

4. Die Ökonomische

und noch viele Antworten mehr..

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 50
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.