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Die GEMA hatte von Youtube verlangt, zwölf urheberrechtlich geschützte Musikvideos zu sperren und auch künftig nicht mehr zugänglich zu machen: "Zwei kleine Italiener", "Akropolis adieu", "Ritmo de la noche", "Sex An Der Bar", "Night in Motion", "In The Shadow, in The Light", "Lieder, die die Liebe schreibt", "I feel like you", "Club Bizarre", "Rivers of Babylon", "Lieder, die wie Brücken sind" und "Im Kindergarten".

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Die Google-Tochter Youtube unternimmt einem Urteil des Landgerichts Hamburg zufolge nicht genug, um urheberrechtlich geschützte Lieder zu sperren. Das Gericht gab am Freitag einer Klage der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA gegen Youtube statt. Das Videoportal muss von zwölf strittigen Musiktiteln sieben löschen. In den fünf restlichen Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen.

Grundsätzliche Fragen

Das Gericht hatte vordergründig darüber zu entscheiden, ob Youtube auf Verlangen der GEMA Musikstücke, darunter "Zwei kleine Italiener" und "Rivers of Babylon", sperren muss und die Videoclips auch künftig nicht mehr zugänglich machen darf. Darüber hinaus geht es in dem Verfahren aber auch um grundsätzliche Fragen, wie der Umgang mit Musik und Filmen im Internet geregelt sein soll. Beide Seiten erwarten davon eine Signalwirkung, auch wenn die erste Instanz noch keine endgültige Entscheidung bedeuten dürfte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Haftung nur in "Kenntnis der Rechtsverletzung"

Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma für das Verhalten ihrer Nutzer mitverantwortlich gemacht werden kann. Allerdings haftet Youtube "für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn man in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladener Videoclips besteht dagegen nicht", erklärte das Gericht in seiner Stellungnahme.

Wortfilter soll Videos überprüfen

Ergänzend muss Youtube einen Wortfilter installieren, der neu eingestellte Videos darauf überprüft, ob diese zu beanstandende Musikaufnahmen enthalten.

GEMA-Vereinbarungen mit Streaming-Diensten

Die GEMA betrachtet Youtube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit Musik-Streaming-Diensten hat die GEMA bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. So entrichten Simfy und Deezer einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Als Streaming wird die direkte Übertragung von Musik im Internet bezeichnet. Diese Alternative zum Herunterladen von Musikdateien gilt als besonders zukunftsträchtig.

Vorläufiger Vertrag lief 2009 aus

Zum Prozess kam es, weil sich GEMA und Youtube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten. Ein vorläufiger Vertrag zwischen beiden Seiten lief 2009 aus. Eine Verlängerung scheiterte bisher an den gegensätzlichen Vorstellungen zu den Details einer Vergütungsregelung. Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte: "Wir wollen, dass Rechteinhaber mit ihrer Musik auf Youtube profitieren. In den Ländern, in denen wir mit Verwertungsgesellschaften Verträge abgeschlossen haben, erwirtschaften Musiklabels auf Youtube mehrere hundert Million Dollar Umsatz." Dabei sieht sich Youtube vor allem als eine neutrale Plattform, die ihren Nutzern nur die technischen Möglichkeiten bereitstellt - die rechtliche Verantwortung für das Hochladen der Videos liege demnach allein bei den Nutzern. 

Youtube und GEMA loten Grenzen aus

Eine grundlegende Neufassung des Urheberrechts, das die Bedingungen der Internet-Ära berücksichtigen würde, ist derzeit nicht geplant. So loten alle Akteure weiter die Grenzen der bestehenden Möglichkeiten aus. Dass die kostenlose Veröffentlichung auf Youtube auch im Interesse der Musikindustrie sein kann, zeigt gerade deutsche Band Die Ärzte: Sie hat ihr neues Album auch vollständig auf Youtube veröffentlicht. (APA/Reuters/sum, derStandard.at, 20.4.2012)