Graz - Der zweite Teil eines Prozesses gegen zehn der rechtsextremen Szene zuzuzählenden Personen beginnt am 7. Mai im Grazer Straflandesgericht. Dabei geht es um Verstöße gegen das NS-Wiederbetätigsverbot. Angeklagt sind unterschiedliche Vorfälle vom Grölen von Nazi-Parolen in einem Lokal bis zur Verbreitung von Aufklebern und Plakaten mit rechten Parolen. Unter den Beschuldigten ist auch der Oststeirer Franz Radl, der unter anderem mit nazifreundlichen Texten im Internet in Verbindung gebracht wird.

Körperverletzungen bei Public-Viewing

Einige der Angeklagten mussten sich bereits in den letzten Wochen vor Gericht verantworten und wurden zum Teil auch verurteilt, allerdings ging es da nur um Körperverletzungen bei zwei Auseinandersetzungen in einem Lokal und bei einem Public-Viewing in Graz. Ab 7. Mai geht es zwar auch um diese beiden Vorfälle, allerdings soll nun zur Sprache kommen, was die Schlägereien überhaupt ausgelöst hat. Angeblich sollen die Beschuldigten durch rechtsradikale Äußerungen aufgefallen sein, was sie bisher aber immer bestritten haben.

Verbreiten von Aufklebern

Bei dieser zweiten - und schwerwiegenderen - Prozessrunde ist auch das Verbreiten von Aufklebern mit der Aufschrift "Freiheit für Honsik" Thema. Gerd Honsik, hartnäckiger Holocaust-Leugner, wurde zuletzt 2010 nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt und soll in diesem Prozess als Zeuge gehört werden. Unter den Beschuldigten befindet sich auch der Oststeirer Franz Radl, der immer wieder in Zusammenhang mit nazifreundlichen Äußerungen ins Visier der Ermittler geraten ist.

Wurde der erste Prozessteil noch von einem Einzelrichter geleitet, so hat handelt es sich nun um ein Geschworenenverfahren. Richter Raimund Frei hatte das Verfahren aufgeteilt und wird nun auch den Vorsitz übernehmen, Staatsanwalt ist wie beim ersten Prozess Johannes Winklhofer. Das Verfahren wurde zunächst auf elf Tage anberaumt, ein Urteil der Geschworenen dürfte es vermutlich erst im Juni geben. (APA, 20.4.2012)