Richter-Präsident fordert 200 Euro mehr Gehalt

20. April 2012, 09:32

Zinkl: Rechtspraktikanten sollen gleichen Lohn erhalten wie Finanzpraktikanten - Salzburger Jurist fühlte sich vom Staat ausgenutzt

Salzburg- Ein Salzburger Jurist fühlte sich während seiner fünfmonatigen Gerichtspraxis vom Staat finanziell ausgenutzt. Die Bezahlung von rund 850 Euro Netto im Monat reiche nicht einmal aus, um eine Familie zu ernähren. Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, lässt mit einem Verbesserungsvorschlag aufhorchen: Die Entlohnung sollte an jene der Finanzpraktikanten angepasst werden, die um 200 Euro pro Monat mehr erhalten, sagte Zinkl.

Ausbildungszeit und Lohn gekürzt

Am 1. Juli 2011 trat für das Rechtspraktikum bei Gericht eine neue Regelung in Kraft: Die Ausbildungszeit wurde von bisher neun Monaten auf fünf Monate gekürzt und der monatliche Lohn von rund 1.000 Euro auf rund 850 Euro Netto reduziert. "Die Gehaltsklasse ist beschämend niedrig. Es sollte zumindest das bezahlt werden, was die Finanz für sechs Monate Praktikum zahlt", sagte Zinkl. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) sei aufgerufen, einmal den Unterschied zwischen Praktikanten in der Justiz und in der Finanz zu erklären.

200 Richter fehlen

Ein Handwerks-Lehrling im dritten Lehrjahr verdiene ebenfalls 800 Euro, strengte Zinkl einen weiteren Vergleich an. Der Rechtspraktikant habe ja ein abgeschlossenes Studium absolviert und schon ein gewisses Alter erreicht, wo meist schon höhere Fixkosten anfallen würden und schon Kinder da seien. Die Gerichte benötigten "einen guten Stock an Nachwuchs", man wolle die Besten finden, den Leuten müsse man aber finanziell etwas bieten. Österreichweit gebe es um 200 Richter zu wenig, erinnerte Zinkl. Fünf Monate Ausbildung biete nicht dieselbe Qualität wie neun Monate. "Die Kürzung war ein unüberlegter Schritt. Das 'Gerichtsjahr' gehört auf neun Monate angehoben, und ich glaube, dass das Gehalt auch dort hingehört, wo es vorher war."

"Kein bewusstes Ausnutzen"

Die Gerichtspraxis ist für all jene verpflichtend, die beispielsweise den Beruf eines Richters, Staatsanwaltes, Rechtsanwaltes oder Notars anstreben. "Die Rechtspraktikanten werden nicht bewusst ausgenutzt", widersprach der Richter-Präsident den Angaben des Salzburger Juristen, der kürzlich sein Gerichtspraktikum abgeschlossen hatte. Die Juristen stünden ja in einem Ausbildungsverhältnis, sie müssten lernen, auch Urteile zu konzipieren.

Der Salzburger hatte kritisiert, dass die Praktikanten häufig Schreibarbeiten übernehmen müssten, die eigentlich Aufgabe der Schreibkräfte seien. "Da wird am falschen Fleck gespart. Es gibt Praktikanten, die keine juristische Frage gelöst und vorwiegend nur Protokolle geschrieben haben."

Befristete Dienstverhältnisse

Nicht tragbar sei auch die gängige Praxis, dass das Ausbildungsverhältnis jener Praktikanten, die sich als Richteramtsanwärter beworben haben, immer wieder auf jeweils vier Monate befristet verlängert werde, bis sie endlich zu einem Gehalt von rund 1.500 Euro netto übernommen werden. "Das kann auch zwei Jahre dauern. Bis dahin erhalten sie aber nicht mehr als 850 Euro netto. Es gibt auch keine Kündigungsfrist, der Praktikant wird statistisch als Sachaufwand geführt. Seine Arbeit ist aber mit der eines juristischen Sacharbeiters vergleichbar. Mit der Verlängerung um das gleiche Gehalt zieht man sich billige Arbeitskräfte heran. Ein Konzipient bei einem Anwalt bekommt rund 1.400 Euro netto."

Begrenztes Budget

Aus dem Justizministerium hieß es, Ministerin Beatrix Karl könne sich ein höheres Gehalt für Rechtspraktikanten vorstellen, das Budget sei allerdings begrenzt. Da nur ein geringer Prozentsatz der Praktikanten in den Dienst der Justiz treten würde, sollten die Anwälte zur Gehaltsanhebung etwas beitragen. Karl wartet auf einen konkreten Vorschlag der Rechtsanwaltskammern. Mit Stichtag 1. März 2012 standen bundesweit 858 Rechtspraktikanten im Dienst der Republik. (APA, 20.4.2012)

  • Berechnen Sie Ihr Brutto- oder Netto-Gehalt mit dem Gehaltsrechner von derStandard.at/Karriere
Kleiner Hinweis

Seit 2012 verdienen Rechtspraktikanten statt 1274 Euro nur mehr 1010 Euro.

Laut Artikel aber "Rechtspraktikum ... der monatliche Lohn von rund 1.000 Euro auf rund 850 Euro Netto reduziert"

"Das Budget ist begrenzt"

Um wie viele Rechtspraktikanten und um welche Beträge geht es bei der Gehaltsanhebung? Es gab
per 1.1.2007: 857
per 1.1.2008: 865
per 1.1.2009: 889
Rechtspraktikanten; man kann also von durchschnittlich 850 und 900 Rechtspraktikanten ausgehen; bei dieser Menge geht es um sage und schreibe € 170.000 - 180.000 netto pro Monat - und das bei einem Hungerlohn in der staatlichen Cashcowsparte Justiz; damit kommen so manche Manager (als Einzelperson) nicht einmal im Monat aus. Eine existentielle Grundversorgung von Universitätsabsolventen ist scheinbar unwichtiger als so manches Millionen- und Milliardeninvestment in Lobbies und sinnlose Rettungsschirme. Die nächste unüberlegte Äusserung Karls?

Genau, wieso Banken und das gesamte Finanzsystem retten, wenn man auch 850 Praktikanten 200 Euro mehr im Monat zahlen kann gell

Ist doch egal ob die Wirtschaft in Europa den Bach runtergeht, Hauptsache die 850 Praktikanten haben genug Geld goeoeoe :D

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

uebersetzung

ich bin der praesident. dummstellen und auf kosten der opfer einstecken muss sich endlich wieder auszahlen, ich probiers mal beim unteren personal ob das reingeht.

eine APA überschrift

ein sehr genügsamer mensch, der präsident - 200 EURO mehr gehalt - das sollten wir ihm gönnen

Für UnterrichtspraktikantInnen in den Schulen

gilt dasselbe, nur mit einem gravierenden Unterschied.
Letztere leisten ein Vielfaches.

Besser vielleicht folgende Aussage:

Die UnterrichtspraktikantInnen würden mehr leisten(wollen), hätten sie mehr Gelegenheit dazu.

Die 20 Stunden/Woche und die drei Monate Freizeit pro Jahr stehen mit dem ehrlichen Wollen "mehr LEISTEN zu wollen" im Widerspruch.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.