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Wien - Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) hat am Donnerstag Vorwürfe, die Hochschulen würden sich bei Stelleninseraten nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten, zurückgewiesen. Die Regelungen für den öffentlichen Dienst seien ohne Vorlaufzeit mit Jahresbeginn 2012 in Kraft getreten und die Umstellung sei somit in den Untersuchungszeitraum der AK-Studie gefallen, hieß es in einer Aussendung.
Wenig aussagekräftig
Das Forum Personal der uniko habe sich mit den neuen gesetzlichen Anforderungen zur Stellenausschreibung umgehend befasst und Ende Februar einen entsprechenden Textentwurf an alle Universitäten übermittelt. Die nun von der Arbeiterkammer veröffentlichten Ergebnisse über den Untersuchungszeitraum erstes Quartal 2012 hätten daher "wenig Aussagekraft".
"Die Universitäten haben hohes Interesse daran, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faire und transparente Informationen im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung zur Verfügung zu stellen", erklärte die stellvertretende uniko-Generalsekretärin Doris Schöberl. Darüber hinaus seien alle Informationen zum Uni-Kollektivvertrag über die Seite des Dachverbands der Universitäten öffentlich zugänglich und einsehbar. (APA, 19.4.2012)
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nachdem die unis die mindestlöhen des kollektivvertrages ohnehin als gehaltstabellen interpretieren ( zumindst bei den nicht professoralen stellen) ist die nennung überflüssig, der verweis auf den KV täts hier auch.
Die Nichtnennung des Gehalts bei UNI-Jobs ist eine Art Vortest der persönlichen Intelligenz - man muß sich über den Kollektivvertrag der UNIs selber bezüglich Bruttogehalt schlau machen und vergleichen, ob der Job als Marktleiter nicht besser bezahlt ist und mehr Chancen bietet.
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