Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Festplattenabgabe umstritten
Den gestrigen Vorstoß von Kulturministerin Claudia Schmied (S), noch heuer eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten gesetzlich implementieren zu wollen, kritisiert die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und verweist auf jährliche Mehrbelastungen von "bis zu 30 Millionen Euro", die auf die Konsumenten zukommen könnten. In einer Aussendung am heutigen Donnerstag zeigte man sich "verwundert" über den Wunsch der Ministerin nach einer gesetzlich verpflichtenden Urheberrechtsabgabe und lehnt diese "entschieden ab".
"in erster Linie zulasten der Konsumenten"
In der gemeinsamen Stellungnahme von WKÖ, der Bundesgremien des Maschinenhandels und des Elektro- und Einrichtungsfachhandels sowie des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie wird auf die OGH-Entscheidungen zum Thema verwiesen, die ergeben hätten, dass "Festplatten keiner Vergütungspflicht unterliegen". Für Wolfgang Krejcik, Obmann des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, sei Schmieds Vorgehen "eindeutig das falsche Signal", widerspreche es doch der bisherigen Rechtsprechung und ginge "in erster Linie zulasten der Konsumenten". Des weiteren würde dem Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig Schaden zugefügt werden.
Keineswegs ein "Allheilmittel zur Verbesserung der sozialen Lage" der Künstler
Für die Grünen greift der Vorschlag von Kulturministerin Claudia Schmied (S) hinsichtlich der Festplattenabgabe zu kurz. Diese sei keineswegs ein "Allheilmittel zur Verbesserung der sozialen Lage" der Künstler, wie Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA festhält. Die Abgabe würde auch die Frage für die Konsumenten, ob mit dem Erwerb einer Festplatte jegliches Kopieren für private Zwecke erlaubt sei, keineswegs beantworten, sondern weiter Rechtsunsicherheit bedeuten. Eine Novellierung des Urheberrechts, um den digitalen Anforderungen zu entsprechen, ist für Zinggl überfällig. (APA, 19.4.2012)
Streit zwischen Präsident der Interpretengesellschaft und Konferenzkoordinator
Gottfrid Svartholm Warg wird Einbruch in das dänische Polizeiregister vorgeworfen
Bei der Razzia Anfang 2012 soll es sich um einen Deal zwischen Neuseeland und Warner Brothers gehandelt haben
S-Produktionsfirma will weltbekannten Song zum Allgemeingut machen
Kameraaufnahmen aus Dotcom-Villa zeigen Vorgehen von Einsatzkräften
Mehr als eine Millionen Downloads in 24 Stunden - 170.000 Leute teilen die Episode
Innerhalb von 30 Tagen muss die Blockierung umgesetzt werden
Rechtsanwaltsfirma betreibt zweifelhaftes Zubrot - Zuerst Upload, dann Klagsdrohungen gegen Downloader
Antrag der USA wurde erneut aufgeschoben - in den USA drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft
Kurz nach Schließung von Movie2k neues Filmportal ins Leben gerufen
UPC Ireland verweigert freiwillige Blockade des Torrentindexers
Der WebStandard testete Wege, auf das Serien- und Filmangebot des Streaming-Portals zuzugreifen
Dresdner Staatsanwaltschaft sollen Spuren von kino.to-Beschuldigten vorliegen
Warner Bros. und NBC wollen Hosting-Portal Mega "unabsichtlich" aus den Suchergebnissen verschwinden lassen
Aktuelle Top-100-Filme von "Pirate Bay" werden in Galerie bruchstückhaft und parallel projiziert
Rechner soll von außen gesperrt werden können, bis sich NutzerInnen "stellen"
Die Plattform interpretiert die Videos des 23-Jährigen als Coverversionen
Gerichtsbeschluss gegen Kanzlei ist mit "Star Trek"-Anspielungen gespickt
Kombination mit persönlichem Speicher als größte Stärke - Gute Umsetzung, Clients für iOS und Co. fehlen aber noch
"Es kann keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist"
Bis Ende Juli will Präsident Francois Hollande über die neue Steuer entscheiden
Aus Chrome Webstore wegen Verletzung der Richtlinien entfernt
Drei Jahre und zehn Monate Haft für das Verlinken von Torrents
No na, wen soll die Abgabe denn sonst betreffen? Natürlich würde die Kosten der Konsument tragen, das wäre ja auch der Sinn der Sache. Ändert natürlich nichts daran, dass der Vorschlag dämlich ist. Nur weil ich ne Festplatte kauf, heißt das noch lange nicht, dass ich darauf Musik o.Ä. speichere. Erinnert ein bisschen an die GIS...
Wie bitte soll/wird eine Abgabe auf Speichermedien zweckgebunden an die Urheberrechteinhaber (Künstler) übermittelt bzw. kommt diesen zu Gute?
Haben diese z.B. von der CD-/DVD-Rohlingabgabe je etwas an Kontobewegungen wahrgenommen oder wurden die Einnahmen für die Verwaltung der Rechte aufgebraucht?
Klares NEIN zu weiteren, krampfhaft erfundenen Belastungen der österreichischen BürgerInnen!!!
Die Abgabe liegt derzeit auf allen CD und DVD Rohlingen, genau wie seit Jahrzehnten auf allen Leerkassetten, egal ob Video oder Audio, egal was man draufspielte.
Viele Musiker, die von der Musikindustrie mißbraucht und ausgenützt wurden, kommen über diesen Umweg zu etwas Geld.
Ein adäquater Betrag auf Festplatten ist historisch schlüssig und konsequent, unabhängig von vorhandenem oder fehlendem Rechtsbewußtsein.
gerne erfahren, was Urheberrecht und Festplattenabgabe miteinander zu tun haben?
Ich bin Urheber von Software. Und ich möchte keinesfalls jene die sie kaufen mit jenen bestrafen, die sie eventuell nicht gekauft haben und auf der Festplatte haben. Niemals.
Ich muss das ANDERS lösen.
zB durch faire, pfiffige Optionen.
Diese Abgabe, und sei sie noch so klein, ist IRR. Nämlich prinzipiell. Bravo Grüne.
p.s. ich weiss schon, dass es nicht um SW-Programem geht, im Prinzip sind digitale Werke alle SW.
Wir SW Hersteller muessen versuchen zb mittels Serviceoptionen Geld zu verdienen, ueber Zeitlizenzen, ...
Frueher kostete SW auf Mainframes zigtausend, dann auf Mincomputern tausend, dann auf PC hundert und jetzt auf Tablets zehn ... Aber doch nicht ueber Abgaben?!
Abgaben, Gis usw.
Aber es scheint, das die ganz Asche unterschlagen wird, sonst müsste die Contentmafia doch endlich mal aufhören zu heulen.
Die frage ist: Welche Lizenzen bekommen ich für die Abtgaben? Wo ist die Leistung?
Sagt einfach klar raus das ihr mehr Kohle wollt, aber spart euch diese schwachsinnigen Begründungen, eure Vorfahren haben das ja auch geschafft.
Die Künstler und deren Interessenvertretungen wollen Geld, dieses Mal über den Umweg der Festplatten.
Gerne, aber im Gegenzug dazu bitte den Kunstförderungsbeitrag u.ä. auf die Rundfunkgebühren streichen. Ganz einfach! Wie kommt der Konsument dazu, nicht nur doppelt und dreifach (GIS, CD/DVD/Sticks und Festplatten) dafür zu bezahlen, nein, wenn man dann noch "etwas tut", wird man kriminalisiert ("Raubkopierer", wo war eigentlich der Raub?).
Im Übrigen würde ich wahrscheinlich viel grün bekommen, wenn ich nicht nur einfach die Tatsachen hinschreiben würde sondern mich auch eindeutig gegen diese Abgabe deklariere! Aber in der blinden Wut auf diese Abgabenintention schlägt man halt wild um sich.
Und: Ja, ich verurteile diese Vorgehensweise/Abzocke seitens der Politik/Industrie!
Wenn ich mir eine Festplatte kaufe, verwende ich die nicht zum Raubmordkopieren! (!!!!!!)
Wieso also muss ich dann was zahlen?
Und noch eine Frage:
Wieso muss man beim Kauf von Fliesen nicht eine Abgabe an die Fliesenlegerlobby bezahlen? Wieso darf der Installateur keine Tantiemen von Wirten verlangen für die Benutzung der Sanitäranlagen? usw usw..
Und ausserdem: Ich will auch viel. Daher her mit deinem Geld! Weil schließlich hast du sicher auch schon Luftmoleküle geatmet, die ich vorher ausgeatmet hab und somit mein Kunstwerk sind.
Du illegaler Raubluftbenutzer du!
Ich bin erstens gegen diese Abgabe und zweitens schildere ich nur, worum es der Industrie geht. Immer mit diesem Raubkopiererthema zu kommen ist nicht i
korrekt, denn es geht bei der Abgabe einzig und alleine um legale Vervielfältigungen. Sie brauchen auch nicht wild argumentierend um sich schlagen, denn dahingehend bin ich voll bei Ihnen. Trotzdem: es geht nicht ums Raubkopieren!
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.