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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bei der Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses am Dienstag. Für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Wien - In der Causa Buwog rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun einen ungewöhnlichen Schritt gesetzt, um auf die bei Grassers Steuerberater vor fast einem Jahr beschlagnahmten Akten doch zugreifen zu können. Die WKStA hat eine "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" angeregt, teilte sie in einer Aussendung mit.
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sieht die Sache gelassen. Sein Mandandt hätte damit kein Problem, die Unterlagen würden ohnehin nur Grassers bisherige Aussagen untermauern. Grasser weist alle Vorwürfe, er habe über sein Stiftungskonstrukt in Liechtenstein Steuern hinterzogen oder Geld aus der Provision bei der Buwog-Privatisierung genommen, entschieden zurück.
Beratung bei Stiftungskonstruktionen
Im Mai 2011 wurden bei Grasser und bei seinem Steuerberater Hausdurchsuchungen durchgeführt und Akten beschlagnahmt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte im Februar 2012 einen Zugriff auf die beim Steuerberater beschlagnahmten Unterlagen allgemein für unzulässig erklärt.
Von den Hausdurchsuchungen war der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Haunold betroffen, der bei Deloitte in Wien tätig ist. Haunold hat laut Medienberichten Grasser bei seiner Stiftungskonstruktion in Liechtenstein beraten. Am Donnerstag wollte sich Haunold nicht zu seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit Grasser äußern, das unterliege dem Berufsgeheimnis. Nach dem Entscheid des OLG Wien vom Februar habe er die Rückforderung der bei ihm im Mai 2011 beschlagnahmten Unterlagen und Computer beim Landesgericht Wien gefordert. Das sei abgelehnt worden. Gegen die Nichtausfolgung der Akten habe er Einspruch eingelegt, sagte Haunold. Zum neuen Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des OLG Wien zeigte sich Haunold zurückhaltend.
Deloitte hatte gegen die Hausdurchsuchung bei Haunold Rechtsmittel eingelegt. Die Unterlagen in Zusammenhang mit Grassers Stiftungskonstruktion in Liechtenstein, die von Haunold beraten wurde, seien von Grasser bereits im Jahr 2009 der Finanzbehörde zur Gänze offengelegt und von dieser geprüft worden, die Unbedenklichkeit der steuerlichen Behandlung sei seitens der Finanzbehörde bestätigt worden, so die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anlässlich der Hausdurchsuchung im Mai 2011.
Nichtigkeitsbeschwerde
Die WKStA ist jedenfalls mit dem Entscheid des OLG Wien nicht einverstanden und regte nun die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an. Sie fordert einen Zugriff auf die beschlagnahmten Akten, soweit sie nicht dem Berufsgeheimnis unterliegen. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) sei dem Anliegen schon beigetreten, erklärte der Sprecher der WKStA, Martin Ulrich. Der weitere Weg: Die OStA übermittelt die Beschwerde an die Generalprokuratur. Die Generalprokuratur entscheidet dann, ob sie eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) erhebt.
Zwei Beschlüsse für WKStA verletzt
Konkret sieht die WKStA in zwei Beschlüssen des OLG Wien das Gesetz verletzt, da die bei Wirtschaftsprüfern durchgeführten Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen durch das Gericht pauschal, ohne Bezugnahme auf konkret sichergestellte Beweismittel, aufgehoben und für unzulässig erklärt wurden. Zwar seien sogenannte "Berufsgeheimnisträger", also Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, berechtigt, im Strafverfahren die Aussage über das zu verweigern, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist. Zum Schutz des Klienten vor Selbstbelastung ist auch die Umgehung dieses "Anwaltsgeheimnisses", etwa durch Hausdurchsuchungen und Sicherstellung von Beweismaterial, grundsätzlich unzulässig. Dabei seien jedoch nur Informationen an den Berufsgeheimnisträger geschützt. Andere Gegenstände, wie etwa Buchhaltungsunterlagen, die schon zuvor bestanden, unterliegen dieser Vorschrift nicht, betont die WKSt.
Sonst könnte etwa auch eine Tatwaffe alleine durch Übergabe an einen Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer den Erhebungen entzogen werden, kritisiert die Staatsanwaltschaft. Die sichergestellten Beweismittel seien somit einer "Sichtung" zu unterziehen. Die einem Beweisverbot unterliegenden Unterlagen seien dem Berufsgeheimnisträger auszufolgen, andere Beweismittel jedoch der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Das habe die WKStA auch bereits beim Landesgericht für Strafsachen Wien beantragt, wo die beschlagnahmten Unterlagen seit fast einem Jahr aufbewahrt werden.
Blick nach Liechtenstein
Die österreichische Justiz blickt derzeit auch mit Spannung nach Liechtenstein, wo zuletzt ein Urteil des Fürstlichen Obergerichts die Herausgabe von beschlagnahmten Unterlagen bei Grassers Wirtschaftstreuhänder in Vaduz untersagt hatte. Die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft hat die Revisionsbeschwerde nun eingebracht. Es würden auch schon die Stellungnahmen der betroffenen Gesellschaften vorliegen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch abend mit.
Im März hatte das Fürstliche Obergericht einer Beschwerde gegen die Beschlagnahme und Ausfolgung der Akten recht gegeben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass für einen Wirtschaftstreuhänder ein Zeugnisentschlagungsrecht gilt. Er darf nicht dazu gezwungen werden, gegen seine Kunden auszusagen, was auch nicht durch die Beschlagnahme von Akten umgangen werden darf. Zuvor hatte das Erstgericht die Beschlagnahme der Buwog-Unterlagen vom April des Vorjahres durch die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft noch als rechtmäßig erachtet.
Unverständnis in Österreich
Diese Argumentation stieß bei der österreichischen Justiz auf Unverständnis. "Wir gehen davon aus, dass die globale Entscheidung, jeder Eingriff per se sei unzulässig, nicht halten wird", sagte damals der Sektionsleiter für Strafrecht, Christian Pilnacek. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein dürfte in einigen Monaten erfolgen.
Der zuständige Liechtensteiner Senat wird vom Richter Walter Krabichler vom Innsbrucker Landesgericht geleitet, der auch Vizepräsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs in Vaduz ist. Er leitet den Senat 2, der für Strafverfahren letztinstanzlich zuständig ist. Schon zu Zeiten der Monarchie stellte das Innsbrucker Gericht die Höchstrichter in Liechtenstein. (APA, 19.4.2012)
Eine Gegenüberstellung mit seinem Steuerberater verlief für Karl Heinz-Grasser laut Format-Bericht nicht gut
Nach dem Bezirksgericht entschied auch das Landesgericht gegen Grasser. Sein Anwalt spricht von einem "Fehlurteil"
Grasser will "kein Opferlamm sein", das Urteil in der Schadenersatzklage des Ex-Finanzministers ergeht schriftlich
auf diese ganze Politkasperliade kann nur sein, die Piraten zu wählen, und die Roten und Schwarzen aus der Regierung zu jagen, damit endlich Nägel mit Köpfen gemacht und sämtliche Politverbrecher der GroKo zur Verantwortung gezogen werden.
sie war eine studienkollegin grassers, und wurde von grassers fall abgezogen, aber all diese dinge sind im format beschrieben, aber auch der falter schrieb darüber und last but not least, gibt es auch ein buch, "KGH" von wolfgang fürweger, literatur gibt es genug, so zb. auch "das land der diebe", hier gibt es soviele hinweise, auch mit seinen anlagen in kanada, stimmt einges nicht, er muss als anleger in kanada, jedes jahr, eine steuererklärung abgeben, die von dem anleger unterschrieben sein muss, interessanterweise, ist Ö. das einizge land in europa, das kein steuerabkommen mit kanada hat. ein schelm wer böses dabei denkt
Ich habe diesbezüglich einmal Armin Wolf via Twitter gefragt, ob irgendwann die Gesetzgebung bzgl."Stiftungen" und deren offensichtlicher Mißbrauch Thema war. - Nein, war es nicht, meinte Armin Wolf.
Ich habe auch keine Idee, an wen man sich mit solchen Fragen wenden könnte, denn von Herrn Faymann, Herrn Spingelegger z.B. bekommt gleich einmal überhaupt keine Antwort oder einen generierten Massenbrief mit Hinweis auf das Parteiprogramm.
Ich freu mich auf den 1. Mai-Aufmarsch, bei irgendeiner Gruppe bin ich sicher dabei, fragt sich nur bei welcher, mir reichts jetzt nämlich.
Ich kann Ihre Frage gut nachvollziehen, deshalb werde ich am 1. Mai an der MAYDAY-Veranstaltung teilnehmen, auch wenn das nicht ganz zu meinem Alter passt ;-)
http://mayday-wien.org
Der Herr Grasser hat doch gesagt, er habe alles offen gelegt!
Warum sollte da ein Staatsanwalt um Akten kämpfen müssen, wenn der Herr Grasser, wie er uns gesagt hat, alles offen gelegt hat.
Er wird uns doch nicht angelogen haben, der Herr Grasser?
Das sollte endlich einmal abgeschlossen werden.
Alles offen gelegt, nix dran an irgendwas, die Kohle (9,6 Millionen Euro) im Schweiße seines Angesichtes ehrlich verdient, na gut, ein bisserl bei der Steuer naja, aber sonst, alles supersauber.
Es ist ja nicht verboten 9 verschiedene Wertkartentelefone zu benutzen.
Es ist auch nicht verboten sein Geld über Briefkastenfirmen auf der Ganzen Welt herumzuschicken.
Und der Rest, der gehört der Schwiegermutter – die streitet das nur ab, weil sie sich an der Schmutzkübelkampagne nicht beteiligen will!
stellen sie sich bitte nicht vor, dass der Staatsanwalt schweissüberströmt und mit verbissenem Gesicht um Akten kämpft,
das geht alles zivilisiert und bürokratisch, ohne jeden Schweisstropfen !
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