US-Behörden dürfen nun legal 19 personenbezogene Merkmale von Passagieren verarbeiten. Kritiker sagen: Die Auflagen reichen nicht.

 

Ist es besser, wenn die EU ein Abkommen zum Verwerten von Fluggastdaten mit den USA abschließt, das Lücken und - nach europäischer Lesart - auch gravierende juristische Mängel, zu wenig Schutzbestimmungen für den Einzelnen aufweist? Oder sollte das besser ungeregelt bleiben?

409 Abgeordnete des Europaparlaments gaben darauf bei der Abstimmung Donnerstag in Straßburg eine eindeutige Antwort: Sie stimmten für das von der EU-Kommission seit Mitte 2010 ausgehandelte Vertragswerk, 226 stimmten dagegen, bei 33 Enthaltungen.

Das war dann doch eine satte Mehrheit gemessen am Umstand, wie hart über diese Regelung seit Jahren gestritten wurde, bis zuletzt auch im Plenum. Sogar die Berichterstatterin im zuständigen Ausschuss, eine Liberale, empfahl die Ablehnung.

Seit 2007 existierte ein erstes vorläufiges Abkommen (Swift), das auslief und auf Wunsch der USA zu erneuern war. Die Frontlinien verliefen dazu nicht nur zwischen den Ländern, je nachdem wie stark Datenschutz und US-Nähe ausgeprägt sind, sondern auch quer durch die Parteien. Während die Konservativen von der stärksten EP-Fraktion durch die Bank für das Abkommen, die Sozialdemokraten und die Liberalen gespalten bis dafür waren, stemmten sich Grüne und die Fraktion der Linken dagegen.

Aus Österreich waren die ÖVP-Abgeordneten dafür, von der SPÖ nur Hannes Swoboda, der als Chef der SP-Gesamtfraktion für die Kompromisslösung argumentierte - ohne Regelung würden sich die USA die Daten sonst wie holen, bilaterale Verträge anstoßen, Fluglinien und Passagiere gerieten unter Druck. Aber die übrigen vier SPÖ-Abgeordneten stimmten dennoch dagegen, ebenso die Grünen aus Österreich, bei den Fraktionslosen die beiden FPÖ-Abgeordneten und vier weitere wilde Abgeordnete mit Hans-Peter Martin. Diese ganze Bandbreite bei PNR-Daten zeigt auch nach dem Streit um Acta, wie schwer sich die Europäer derzeit mit dem Datenschutz tun.

Was kann das US-Heimatschutzministerium auf Basis des neuen Abkommens also tun? Insgesamt 19 Datensätze aus dem Passagiernamensregister (PNR) werden weitergegeben: Datum der Flugbuchung, Codes, alle Flugdaten, der Name, Vielflieger- und Bonus-Daten, andere Namen in der Datei samt Kontaktinformationen, sämtliche verfügbare Zahlungs- und Abrechnungsinformationen, Reiseroute, das Reisebüro, Code-Sharing-Informationen, Reisestatus des Fluggastes, Flugscheininformationen, sämtliche Informationen zum Gepäck, die Sitzplatznummer.

Sieht die US-Behörde die Gefahr von grenzüberschreitenden Verbrechen oder Terror, kann sie die Daten zehn bzw. fünfzehn Jahre speichern, dann werden sie anonymisiert. Die Weitergabe an Dritte ist nicht klar geregelt, was die Kritiker bei den EU-Abgeordneten besonders bemängeln.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström versicherte, dass aus den Daten keine Profile erstellt werden dürften. Positiv für Europäer ist nun, dass sie explizit das Recht auf Zugang zu ihren Daten und eine Berichtigung oder Löschung in den USA verlangen und eine Klage einbringen können. (Thomas Mayer aus Straßburg /DER STANDARD, 20.4.2012)