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Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) konnte 2011 fast die Hälfte des seit 2008 - mit der alleinigen Zuständigkeit für Asylsachen - angestauten "Rucksackes" an offenen Fällen abbauen. Denn einerseits fiel der Zugang an neuen Beschwerden deutlich geringer aus und andererseits erledigten die Verfassungsrichter mehr Fälle. Der Rückstand zu Jahresende betrug nur mehr 1.393 Fälle - nach 2.606 im Jahr 2010 und jeweils über 2.000 in den Jahren davor.
Mit 4.400 anhängig gewordenen Verfahren näherte sich der VfGH im Vorjahr wieder den 2008 verzeichneten Zahlen. Damals wurde der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof in Asylsachen gestrichen, womit beim dann allein zuständigen VfGH die Zahl der neuen Fälle rasant um 42 Prozent auf 4.036 anstieg. 2009 und 2010 wurde die 5000er-Grenze deutlich überschritten, der Zugang war doppelt so stark wie im Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
Immer noch 60 Prozent Asylsachen
Im Vorjahr gingen die Asylbeschwerden (von 2.911 auf 2.578) zurück, ihr Anteil am Gesamtzugang beträgt aber immer noch fast 60 Prozent. 2008, wo die Neuregelung erst ab Jahresmitte wirkte, wurden 1.525 Asylsachen vor den VfGH gebracht.
Mit der alleinigen Asyl-Zuständigkeit baute sich beim VfGH ein Rucksack an offenen Fällen auf. Waren zuvor am 31. Dezember meist um die 1.000 Verfahren unerledigt, waren es 2010 2.606. Mit Sondersitzungen und organisatorischen Maßnahmen gelang es dem VfGH aber, den Rückstand abzubauen. Ende 2011 waren nur mehr 1.393 Causen offen. Dies auch, weil die Verfassungsrichter im Vorjahr 5.613 Fälle erledigten - was, abgesehen von den Massenverfahren etwa zur Mindestkörperschaftssteuer, die höchste Erledigungszahl seit 1980 ist.
Hoffnung auf Verbesserung
Dadurch konnte auch die Verfahrensdauer bei rund acht Monaten gehalten werden. Dies, obwohl 2011 die Zahl der meist aufwändigeren Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren, deutlich gestiegen ist. Im Vorjahr erledigte der VfGH 250 Gesetzesprüfungs- und 240 Verordnungsprüfungsverfahren, im Jahr davor waren es 103 bzw. 110.
Eine deutliche Verbesserung der Situation erhofft sich der VfGH durch die angekündigte Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Denn damit soll in Asylsachen wieder der VwGH angerufen werden können. (APA)
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"Beim Verfassungsgerichtshof wurden 2011 insgesamt 2578 Asylrechtssachen gemäß Art. 144a B-VG anhängig gemacht. Davon entfielen 349 auf Beschwerden, 1898 auf Verfahrenshilfeanträge, 260 auf Verfahrenshilfeanträge mit gleichzeitig
eingebrachter Beschwerde und 71 auf Verfahrenshilfeanträge mit nachträglich
eingebrachter Beschwerde."
http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-... h_2011.pdf
Die angebliche Überlastung des VfGH mit Asylsachen ist Humbug. Der Grossteil der "Asylsachen" sind simple Verfahrenshilfeanträge. Die kann jeder "Flüchtlingshelfer" nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens beantragen. Formular ausfüllen genügt. Das zieht kein aufwendiges Verfahren nach sich.
nämlich jene der sogenannten "Ablehner": der VfGH kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, insbesondere wenn die Klärung einer grundrechts-relevanten oder sonstigen verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist. Davon macht er sehr häufig gebrauch, insbesondere in Asylsachen.
Im Unterschied zu anderen abgelehnten Beschwerden, die über Antrag des Beschwerdführers dann vom Verwaltungsgerichtshof erledigt werden müssen (also jedenfalls eine höchstgerichtliche Prüfung erfahren), sind Beschwerden in Asylsachen damit endgültig erledigt, weil der VwGH ja nicht mehr zuständig ist.
Wieviele derartige "Ablehner" es gegeben hat, wäre wohl nicht unspannend. Bitte nachtragen.
Der VfGH ist sicher nicht dafür ausgelegt worden, den größten seiner Kapazität dem Thema Asyl zu widmen.
Dieses Gericht wurde gezielt über Jahre hinweg fast lahm gelegt, um den Aufenthalt trotz zu Recht abgewiesenen Asylantrags zu verlängern.
Anschließend wird die lange Verfahrensdauer dazu benutzt, das Recht auf einen dauernden Aufenthalt, zu begründen.
Fieses Spiel.
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