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Wien - "Warum nehmen Sie denn ein Messer mit, wenn Sie fortgehen?", will Richterin Michaela Röggla-Weisz vom 19-jährigen Imer B. wissen. "Das hatte ich zufällig mit, ein kleiner Chinese hat es mir davor um drei Euro angeboten", antwortet der Teenager mit leiser Stimme.
Verwendet hat er die Waffe am 7. August 2011 vor einem Lokal auf der Wiener Donauinsel. Um einem Security zwei Bauchstiche zu versetzen und einen Gast in den Oberschenkel zu stechen. Gegen 3.30 Uhr war es dort zu einer Auseinandersetzung gekommen, die schließlich in einen Massentumult ausartete. Bei dem auch Liegen und Tische flogen - was einem weiteren Opfer einen Schädelbasisbruch bescherte.
Nicht nur deshalb sitzen B., Aleksandar J. und Ugur K. im Wiener Landesgericht - allen drei wird von Staatsanwältin Theresa Hauser noch eine Reihe weiterer Prügeleien vorgeworfen, die mit Verletzungen endeten.
Alkohol und Frustration
B. und K. gestehen, J. nur zum Teil, sein Verfahren wird ausgeschieden und später fortgesetzt. Röggla-Weisz versucht die Motive für die Gewalttaten zu ergründen. Die vielfältig sind: Zu viel Alkohol, Frustration über die eigenen Lebensverhältnisse, eine knapp über dem Boden liegende Aggressionsschwelle.
Im Fall von B. und K. sei das mittlerweile anders, beteuern sie. B. hat eine Arbeit, besucht ein Anti-Aggressionstraining, bekommt vom Chef und vom Bewährungshelfer ein gutes Zeugnis. Auch K. würde gerne etwas gegen seinen Drang zur körperlichen Lösung von Streitigkeiten machen und bittet das Gericht, ihm eine Weisung zum Besuch eines einschlägigen Trainings zu erteilen, da er es sich privat nicht leisten kann.
Röggla-Weisz erfüllt ihm diesen Wunsch. Und fällt ein - nicht rechtskräftiges - Urteil, das die Chance auf Resozialisierung nicht zerstört. B. erhält 18 Monate teilbedingt, die er durch die Untersuchungshaft verbüßt hat, J. eine zehnmonatige bedingte Haftstrafe. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 19.4.2012)
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Das heißt, zumindest einer hatte schon eine gröbere, rechtskräftige Vorstrafe? Und das ist auch noch der gleiche, der der Richterin frech ins Gesicht lügt (Messer zufällig davor vom kleinen Chinesen)? Und dafür geht er gleich frei?
ich persönlich verstehe die unterschiedlichen strafen bei messerattacken nicht.
der eine sticht dem anderen in den bauch und wird wegen versuchtem mord angeklagt weil die justiz davon ausgeht das er das opfer töten wollte oder zumindest den tod in kauf genommen hat, der andere sticht jemanden 2 mal in den bauch wird wegen körperverletzung angeklagt und geht nach einem "klapps auf die finger" wieder nach hause.
.
wenn durch dieses urteil die möglichkeit besteht, dass die beiden in hinkunft ein "normales" (= gewaltfreies) leben führen, soll mir das recht sein.
gefängnisse sind erfahrungsgemäß keine "besserungsanstalten" und ich möchte nicht wissen, um wieviel aggressiver bzw. hoffnungsloser sie später aus einem gefängnis wieder rauskämen (mit dem entsprechenden gefahrenpotential für ihre umwelt).
aber hier scheint's nur um "strafen" und "rache" zu gehen - insbesondere wohl, weil die täter keine "anständigen" und "ordentlichen" namen wie Schurli, Xandl oder Kevin haben ...
ob schurl, xandl, kevin, bogdan, mehmet oder mustafa ist mir wirklich vollkommen egal.
aber versetzen sie sich doch einmal in die lage des opfers!!
jemand sticht ihnen 2 mal in den bauch und der eine täter geht mit einer 10 mohnatigen bedingten strafe nach hause und der zweite kriegt 18 monate teilbedingt die er durch ein paar wochen u-haft bereits abgesessen hat.
würden sie meinen der gerechtigkeit ist genüge getan?
.
wenn Sie mit gerechtigkeit "rache" meinen, vermutlich nicht.
(aber dann sollten Sie eher auf "aug um aug, zahn um zahn bestehen).
wenn's darum geht, menschen nicht vollkommen auf die schiefe bahn zu bringen, sondern sie wieder in die gesellschaft zurückzuführen, halte ich das urteil für richtig.
Diese Leute kann man nirgends zurückführen, die waren nämlich noch nirgends. Auf die schiefe Bahn geraten sie nicht, dort sind sie bereits und bleiben es auch. Verlierer erkennt man am Start. Ich möchte mit diesen Typen nicht zusammen wohnen, arbeiten oder ihnen begegnen. Das Einzige worum es geht, ist sie solange wie nur irgendmöglich von der normalen Gesellschaft fernzuhalten.
wohl eher darum, andere menschen künftig vor solchen Leuten zu schützen (so etwas geht weit über eine jugendschlägerei hinaus)....was solche (nicht)Strafen bringen, kann man oft genug wochen später in div. Zeitungen lesen...
eine Strafe zu verbüssen kann ebenso eine Chance sein (Lehre im Knast, Entzug, AntiAgr.Train. uvm) - ausserdem vermittelt man den Tätern, dass man für seine Taten auch einstehen muss...
solche Strafen sind ein Persilschein - "sollten sie mich erwischen, gibts beim 1/2.Mal eh nur ne leichte Strafe"
.
genau darum ging's mir in meinem posting.
im gefängnis mit anderen (z.t. schwerkriminellen) zu sitzen, und von denen "erzogen" zu werden, halte ich für eine weniger gute idee, als z.b. ein aggressionstraining zu absolvieren und eine zweite chance zu bekommen.
aber die meisten hier rasten ja nur deshalb so aus, weil es sich nicht um "autochthone" Österreicher handelt ...
verstehe!
"einsperr'n des gfrast"
ist des Österreichers liebste aussage, wenn's um straffällige menschen mit "fremdländischen" namen geht.
aber ob das auch wirklich immer zielführend, bzw. für die gesellschaft innsgesamt am besten ist, darüber will man dann gar nicht mehr nachdenken ...
Na da werden die richtigen Leistungsträger unterwegs gewesen sein, die am folgenden Montag um 6 Uhr aufstehen und konzentriert am Arbeitsplatz erscheinen müssen ....
Wenn sich so eine Partie bsoffen gegenseitig absticht regt mich das so gut wie gar nicht auf.
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