Wiener Neustadt/Wien - Schlappe für mehr als 900 Anleger, die mit Genussscheinen der pleitegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW Geld verloren haben: Das Landesgericht Wiener Neustadt wird ihre Zivilklagen gegen den damaligen AvW-Wirtschaftsprüfer abweisen, weil es die Ansprüche als verjährt ansieht. Das habe der Richter am Mittwoch "deutlich signalisiert", sagte Anlegeranwalt Andreas Pascher.

Das schriftliche Urteil soll bereits in etwa einem Monat vorliegen, hieß es beim Gericht. Die Anlegervertreter wollen auf jeden Fall dagegen berufen.

Insgesamt sind rund 2.500 AvW-Anleger gegen den ehemaligen AvW-Prüfer Moore Stephens Ehrenböck vor Gericht gezogen. Da die Gesellschaft ihren Sitz in Neunkirchen hat, wird der Fall am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt.

Neun Anwälte haben die Ansprüche ihrer Mandaten gebündelt, das Wiener Neustädter Gericht hat daraus zwei Riesenverfahren gemacht. Zuvor hatte ein Richter die "Sammelklage" abgelehnt, jedoch war das Oberlandesgericht Wien anderer Ansicht und gab grünes Licht für eine sogenannte Streitgenossenschaft. (APA, 18.4.2012)