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Klagenfurt - Wenig ergiebig ist am Klagenfurter Landesgericht der fünfte Tag im Hypo-Prozess über den Vorzugsaktien-Deal verlaufen. Eine ehemalige Hypo-Mitarbeiterin konnte nur sagen, dass sie erst Ende 2004 ins Unternehmen eingetreten sei, mit der Ausgabe der Leasing-Vorzugsaktien im Jahr 2004 nichts zu tun gehabt habe. Die zweite Tranche der Vorzugsaktien 2006 bezeichnete sie als mögliche "Karussellfinanzierung", diese ist aber nicht Prozessgegenstand.
Die ehemalige Hypo-Mitarbeiterin erklärte, sie sei lediglich mit der Vorbereitung der zweiten Tranche der Vorzugsaktien im Jahr 2006 befasst gewesen. In diesem Zusammenhang sei ihr der Verdacht gekommen, dass das Geld innerhalb des Konzerns im Kreis geschickt würde. Ob sie dann nicht auf die Idee gekommen sei, die erste Tranche auch auf diesen Verdacht hin zu prüfen, wollte Beisitzer, Richter Manfred Herrnhofer, wissen. "Ich habe keinen Anlass dafür gesehen. Aber auch wenn ich mehrfach gefragt hätte, ich hätte keine Information bekommen", antwortete die Zeugin. Über das Konstrukt in Liechtenstein sei sie nicht informiert gewesen.
Handschriftliche Aufzeichnungen
Der Klagenfurter Anwalt Peter Urabl erstellte im Jänner 2007 im Auftrag des ehemaligen Hypo-Leasing-Vorstandes Josef Kircher ein Gutachten über den Vorzugsaktien-Deal. Er sollte die Eigenmittelqualität für die Hypo Leasing beurteilen, weil es "eine Diskussion mit der Finanzmarktaufsicht" gegeben habe, erklärte der Zeuge. Ihm sei damals auch mitgeteilt worden, dass die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein die Bank, also die Hypo Liechtenstein, geprüft und ein Klumpenrisiko festgestellt habe, so Urabl weiter.
In seinen handschriftlichen Aufzeichnungen fand er dazu den Vermerk "BC Holding wertlos". Die BC Holding war die Gesellschaft, die für den Erwerb der Vorzugsaktien gegründet worden war. Weiters erklärte der Anwalt, dass er dazu auch angemerkt habe, dass zwar die formellen Voraussetzungen mit der Einzahlung des Kapitals erfüllt seien, materiell jedoch keine frischen Mittel zugeflossen seien. (APA, 18.4.2012)
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Es kann nicht sein, was nicht sein darf: Ein hochkompetenter, angesehener Anwalt entlastet die Angeklagten beim Vorzugsaktien2004 Prozess ganz massiv. Wohlgemerkt ein von der Staatsanwaltschaft, also von der Anklage nominierter Zeuge!
Die APA macht folgende Headline daraus: "Zeuge belastet FMA!"
Steht "APA" für "Albanische Presse Agentur"? Nein, doch für Österreich; wobei kaum vorstellbar ist, dass Albanien heute noch eine derartig einseitige, tendenziös berichtende staatliche Nachrichtenagentur haben könnte; die haben sich ja weiterentwickelt.
Und die Zeitungen fallen auf diese, offensichtlich ihre private Meinung weitergebenden so genannten Agentur Journalisten auch noch herein. Traurig!
Vielleicht solltenn Standard Journalisten auch am Nachmittag noch ein paar Stunden arbeiten, leider geht man schon zu Mittag nach Hause:
Hätte man den Prozess am Nachmittag weiter verfolgt, hätte man eine vermutlich prozessentscheidend Aussage eines Anwaltes miterlebt.
Dieser hat ausgesagt, dass die Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, was die Qualität von Eigenmitteln betrifft, weder früher noch heute zulässig ist. Er hat klar betont, dass eine interne Finanzierung rechtlich in Ordnung war. Er hat zusätzlich ausgesagt, dass er ein entsprehendes Telefonat mit einem leitenden Mitarbeiter der FMA geführt hat, und dieser Mitarbeiter 2007 betont hat, dass die Konstruktion rechtlich zulässig sei.
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