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Wenn die Todesstrafe abschreckt, würde Jürgen Bodenseer über deren Wiedereinführung in "extremen Fällen" diskutieren.
vergrößern 600x450Bodenseer beteiligte sich an dieser Umfrage zur Todesstrafe.

Bodenseers Antwort: "TODESSTRAFE!!!"
Am Samstag hat der Tiroler Wirtschaftskammerpräsident und Wirtschaftsbundobmann Jürgen Bodenseer (ÖVP) an einer Facebook-Umfrage teilgenommen. "Wie sollen Kinderschänder bestraft werden?", wollte jemand wissen. Zur Wahl standen dabei sechs Antwortmöglichkeiten, unter anderem "Kastrieren und ein paar Jahre Knast" und auch die Todesstrafe. Was Bodenseer gewählt hat, ist auf seinem öffentlich zugänglichen Profil ersichtlich: "Todesstrafe!!!". Der 65-Jährige ergänzt in seinem Eintrag, der als Screenshot auf dietiwag.org veröffentlicht wurde: "Ich wäre in krassen Fällen bei voller Zurechungungsfähigkeit für die Wiedereinführung der Todesstrafe."
Im Gespräch mit derStandard.at bestätigt Bodenseer die Echtheit dieses Facebook-Accounts. Und der Klick auf die Antwort ist offenbar kein Versehen gewesen. "Es gibt viele Fälle, wo es durchaus überlegenswert wäre, über die Todesstrafe zu diskutieren. Es ist eine ethische Frage, ob die Gesellschaft das Recht hat, andere Menschen zu töten. Aber in Extremfällen bin ich dafür, über die Todesstrafe nachzudenken." Ein solcher Extremfall ist laut Bondeseer Kindesmissbrauch, wenn nicht nachgewiesen ist, "dass es sich um ein medizinisch begründetes Fehlverhalten, also etwa eine psychische Krankheit handelt".
"Zu diskutieren ist legitim"
Ein Fall für die Todesstrafe sei etwa auch Anders Behring Breivik. "Ich bin zwar kein Psychologe, aber ich halte diesen Menschen für voll zurechnungsfähig. Er ist ein destruktives Element der Gesellschaft." Das Problem sei, dass Mörder oder Kinderschänder trotz lebenslänglicher Verurteilung nach ein paar Jahren wieder freigelassen würden. "Über die Wiedereinführung der Todesstrafe zu diskutieren ist legitim. Was dabei herauskommt, ist ein anderes Ding."
Bei der Abwägung, ob die Todesstrafe wieder eingeführt werden soll, müsse jedoch zuerst empirisch untersucht werden, ob diese eine abschreckende Wirkung hat. "Wenn sich herausstellt, dass durch die Todesstrafe extreme Kindesmisshandlungen oder Mord verhindert werden können, dann sollten wir darüber diskutieren, was mehr wiegt", sagt Bodenseer, der ausgebildeter Jurist ist.
"So ähnlich wie bei der Abtreibung"
Ob Bodenseer sich darüber im Klaren ist, dass er mit seinem Vorstoß an einem gesellschaftlichen Tabuthema rührt, ist die Todesstrafe doch unvereinbar mit den Menschenrechten? "Mein Gott, das ist eine ethische Frage, ob ein Mensch den anderen töten darf. Das ist so ähnlich wie bei der Abtreibung."
Und wie passt das zusammen, dass jemand, der dem christlichen Lager angehört, eine Diskussion zur Wiedereinführung der Todesstrafe anregen will? Heißt es doch im fünften Gebot: "Du sollst nicht töten." Dazu sagt Bodenseer: "Es gibt vieles, was in der christlichen Soziallehre verboten ist. Auch viele Priester halten sich nicht daran. Außerderm heißt es ja 'Du sollst nicht töten' und nicht 'Du darfst nicht töten'."
Bodenseer wurde am Dienstagabend laut der "Tiroler Tageszeitung" zum fünften Mal zum Obmann des Wirtschaftsbundes Tirol gewählt. Gegenkandidaten gab es keine.
Abschaffung der Todesstrafe 1950
In Österreich einigte sich der Nationalrat im Mai 1950 auf die Abschaffung der Todesstrafe, nachdem zwei Monate zuvor die letzte "ordentliche" Hinrichtung stattgefunden hatte. Bei dem Delinquenten handelte es sich um einen wegen Dreifachmordes schuldig gesprochenen Mann. Die letzte Hinrichtung auf österreichischem Boden wurde von der amerikanischen Besatzungsmacht im Februar 1955 an einem Aufseher des Konzentrationslagers Mauthausen vollzogen.
Angelika Hörmann, Sprecherin der Grünen Wirtschaft, forderte unterdessen via Aussendung den Rücktritt Bodenseers. Seine Forderung sei ein weiteres Zeichen dafür, dass Bodenseer den Bezug zu den Grundlagen des österreichischen Rechtssystems verloren habe. Er habe sich durch seine Aussagen als unwürdig erwiesen, die Tiroler Unternehmer und Unternehmerinnen zu vertreten. (Katrin Burgstaller, derStandard.at, 17.4.2012)
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das internet ist eine traumhafte erfindung. alle leute glauben sie sind am stammtisch, aber alle lesen mit
hier kommt die wahre natur somanchem kammer- und vorlksvertreter zu tage.
mal einer, der sich das auch sagen traut! Eine Bestie wie Breivik hat nix anderes verdient als den Tod. Und da sprechen wir sicher nicht davon, dass der vielleicht nachträglich unschuldig ist!! Ich habe selber drei kleine Kinder und ein Individum, der eines davon vergewaltigt, ermordet und im Wald verscharrt hat nur den Tod verdient! Es geht auch nicht um Abschreckung, die funktioniert sicher nicht, es geht letzlich um Bestrafung für eine unmenschliche Tat, und die kann nicht darin bestehen, dass die Opfer für immer mit den Folgen der Tat leben müssen, der Täter aber bei guter Führung nach lächerlichen 15-20 Jahren wieder auf freiem Fuß ist! Sich hinter der Errungenschaft der Zivilisation zu verstecken ist zu wenig!
Ihre Argumentation ist ein gutes Beispiel dafür, wie fließend der Übergang von Strafe zu Rache in unseren Köpfen ist.Da lese ich Angst um Ihre eigenen Kinder.Sie schreiben aber selbst dass Abschreckung nicht funktioniert(das ist auch hinreichend bewiesen durch die Historie) Der Schutz der Menschen vor menschlichen Bestien wird also anders aufgebaut sein müssen.
Ich halte es für oK einen tödlichen Angreifer im Kampf zu töten um bedrohte Andere oder mich selbst vor Tod zu schützen
Ich halte es NICHT für oK einen Gefangenen für welche Tat auch immer institutionell zu töten.Das öffnet wieder eine bei uns schon mühsam geschlossene Pandora-Büchse.Breiviks Schuld ist klar aber wollen Sie eine Lex Breivik?
JEDES Gesetz kann auch mißbraucht werden.
15 bis 20 Jahre in einem richtigen Knast im Ostblock sind wahrscheinlich eine viel schlimmere Strafe als der Tod. Ich würde auf jeden Fall den Tod vorziehen, allerdings wenn jemand schon immer prekär lebte würde er die Strafe vielleicht leichter hinnehmen.
Wieso Ostblock?
Wir reden hier von der öst. Rechtslage.
Und da bedeutet 'lebenslänglich' maximal 20 Jahre, bei guter Führung weniger.
Auch wenn es zivilisationsmäßig überholt ist, aber gewisse menschliche 'Monster' sind zu gefährlich um am Leben gelassen zu werden.
Denn sollten diese jemals frei kommen/ausbrechen könnten sie ihre Greueltaten wiederholen.
Als aktuelles Beispiel: Breivik hat angegen seine Tat noch ein Mal zu tun sollte er die Gelegenheit haben.
Wollen wir ernsthaft riskieren, dass dieser Mann noch einmal loszieht und über 70 Menschen tötet?
Was, wenn er aus einen Fehlern lernt und noch 'effizienter' wird beim nächsten Mal?
wenn die övp bzw. wirtschaftsbund den mut hat solche individuen zu entfernen ist der schaden geringer.
belassen sie ihn in der position, überholt die vp die fp mit hochgeschwindigkeit auf der rechten seite.
Und übrigens: glaubt dieser Herr tatsächlich, dass sich Personen, die sich zum Märtyrer berufen fühlen -egal ob Breivik oder sonstige Terroristen, wie z.B. Selbstmordattentäter - von der Todesstrafe abhalten lassen würden ? Lachhaft !!!
Der Herr Wirtschaftskammerpräsident und Jurist hätte sich vielleicht vorher mit Unterlagen von Amnesty International zum Thema Todesstrafe (http://www.amnesty-todesstrafe.de/index.php?id=5) beschäftigen sollen, bevor er Statements zur (möglicherweise) abschreckenden Wirkung der Todesstrafe abgibt. Wenn dem "christlichen" Herrn Politiker schon nicht das 5.Gebot Richtschnur genug dafür ist, vehement gegen das Töten anderer Menschen zu sein, hätte er im AI-Dossier genügend Kontra-Argumente gefunden.
Man wundert sich immer wieder, was für geistige Minderleister es in dieser Partei in hohen Positionen gibt. Zuerst reden, dann denken, scheint die Devise zu sein.
Für mich ist dieser Herr schlicht und einfach rücktrittsreif !
Heißt es doch im fünften Gebot: "Du sollst nicht töten." Dazu sagt Bodenseer: "Es gibt vieles, was in der christlichen Soziallehre verboten ist. Auch viele Priester halten sich nicht daran. Außerderm heißt es ja 'Du sollst nicht töten' und nicht 'Du darfst nicht töten'."
Es heißt ja auch du sollst nicht ehebrechen und nicht du darfst nicht ehebrechen, du sollst nicht stehlen und nicht du darfst nicht stehlen. etc. Ich wußte bislang nicht, daß dies in Tirol so pragmatisch gehandhabt wird.
Im Prinzip geht's diesem Herrn ja gar nicht ums Sollen oder Müssen bzw. nicht dürfen, wenn erst im gleichen Atemzug die Verantwortung dafür von sich weist mit der Begründung , dass "es vieles, gibt was in der christlichen Soziallehre verboten ist und sich viele Priester sich nicht daran halten würden" … so nach dem Motto, ich nehmen den Maßstab des Schlechteren in Anspruch
Der Schelm denkt wie erst ist ...
Jemand der für die Todestrafe eintritt, tritt automatisch dafür ein, dass wir eine unserer größten zivilisatorischen Errungenschaften - die Menschenrechte - über Bord werfen und uns damit von einer kleinen Minderheit an Menschen, die diese Errungenschaft eh schon nicht anerkennt, in Geiselhaft nehmen lassen.
Ich denke mehr ungewollte Aufmerksamkeit kann man einem Schwerverbrecher eingentlich nicht mehr geben.
Diesen irrationalen Gedankengang Mancher nützen übrigens auch Terroristen aus, für die es der größte Sieg ist, wenn unter dem Deckmantel des Schutzes vor deren Taten, die Freiheit der von ihnen angegriffenen Gesellschaft eingeschränkt wird...
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