Der indische Charlie Chaplin: Mit Stock, Bärtchen und Melone

Ansichtssache | 17. April 2012, 10:37
«Bild 2 von 11»
Dieses Bild darf aus Gründen von Copyrightbestimmungen nicht im Archiv angezeigt werden.
foto: reuters/danish siddiqui

Seit mittlerweile 39 Jahren feiert der 63-jährige Fachmann für traditionelle indische Medizin am 16. April den Geburtstag des Stummfilmstars.

weiter ›

Kommentar posten
13 Postings
schrecklich!

Bild 11: er sieht wie Adolf Hitler aus, als Charlie Chaplin.

Ob er sich des hohen Verwechslungspotenzials (vor allem für europäische Augen) bewusst ist?

Jetzt kann er sich ...

... auch zwei, drei Autos leisten. Und damit die Welt vollstinken ...

Ich finde Menschen, die so begeisterungsfähig sind, unglaublich sympathisch. Sie machen die Welt für sich und andere zu einem farbenfroheren, erträglicheren Ort.

Bollywood kopiert eben alles.

Nur schlecht.

Bild 4: In Aswanis Haus steht Chaplin sogar gemeinsam mit religiösen Hindu-Darstellungen auf dem Schrank.

Ich wusste gar nicht, daß es neben Elvis Presley noch einen weiteren Gott gibt ;-)

Aber ja...

...doch; Jim Morrison, Jimi Hendrix - bei wem der Herr links auf Bild 4 gespielt hat, weiss ich allerdings nicht.

;-)

Bei uns

käme der wegen Wiederbetätigung vor Gericht.

in seiner klinik verteilt er kopien von filmen

schön das sowas geht in indien... bei uns würden die ganzen entertainment-unternehmen sogar eine klinik mit dem juristischen buhldoser wegen den paar kopien niederfahren.

das mit

dem "buhldozer" war jetzt aber ein schmäh, oder? ;)

ich find ihn sympathisch :)

sorry

aber vor dem typen gruselt mir. abbruch bei bild 3.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.