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Berlin - Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod des Tätowierers Raoul Schmidhuber (31) aus Hallein hat ein US-Amerikaner vor dem Berliner Landgericht die Bluttat gestanden. Über seinen Anwalt erklärte der Tattoo-Künstler aus New York am Montag im Prozess: "Die Tat ist auch mir nicht erklärbar, ich war stark alkoholisiert." Der 30-Jährige hatte seinen Kollegen mit zahlreichen Beilhieben getötet und die Leiche zerstückelt.
Die Männer hatten laut Anklage gezecht, sich in der Wohnung der Verlobten des Angeklagten gestritten und sich geschlagen. Die inzwischen 22-jährige Frau hatte von der eigentlichen Bluttat nichts mitbekommen.
Die Frau hatte dem Amerikaner aber geholfen, die Leiche zu entsorgen. Überwältigt von Angst und völlig überfordert habe sie den Kopf des Mannes in den Berliner Schäfersee geworfen, ließ die Angeklagte über ihre Anwältin erklären. Das Gericht stellte ihr Verfahren wegen Strafvereitelung gegen die Zahlung einer Geldstrafe von 1.000 Euro ein.
Mord aus Grausamkeit
Die Staatsanwaltschaft wirft dem US-Amerikaner Mord aus Grausamkeit vor. Der 30-Jährige habe unbarmherzig massiv mit dem Beil auf den Schädel und das Gesicht eingeschlagen, um das Opfer zu quälen, heißt es in der Anklage. Der 31-Jährige sei in der Nacht auf den 6. Juli 2011 in seinem eigenen Blut erstickt. Der Angeklagte habe die Leiche zerstückelt und in Müllsäcke verpackt. Arme, Beine und den Torso habe er in Rollkoffern transportiert und in der Spree versenkt. Die Leichenteile wurden nach und nach entdeckt.
Konkrete Angaben zum Tathergang machte der Tätowierer nicht. Der US-Amerikaner bat den Bruder des Opfers, der als Nebenkläger zum Prozess erschien, um Vergebung. Verteidiger Mirko Röder erklärte am Rande des Prozesses, der Angeklagte sei wegen der starken Alkoholisierung möglicherweise vermindert schuldfähig gewesen. (APA, 16.4.2012)
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Immer wieder bekommt man das vor Gericht zu hören.
Wie ist das noch einmal? Erwachsene Menschen dürfen Alkohol trinken. Jeder ist sich bewusst, was ein Zuviel an Alkohol bewirken kann.
Wenn ich nun zu viel getrunken habe und danach durchs Autofahren, Raufhandel, Eifersucht, Neid, Dummheit usw. jemanden töte oder schwer verletze, bin ich vermindert schuldfähig.
"Heast es tuat ma lad, i hau da jetzt den fisch in Bauch, weil jetzt bin i eh net schuldfähig"
Dieses Gesetz gehört abgeändert. Jeder der Alkohol zu sich nimmt muss sich darüber im klaren sein, was er bewirken kann.
Opferschutz schaut anders aus! Österreich und der Alkohol. Ein trauriges Kapitel!
Servas - die Frau wirft wissentlich den Kopf einer Leiche, von der sie weiß, dass die keines natürlichen Todes gestorben ist, und auch, wer deren Mörder ist, und dass sie dazu beiträgt, dass der weiter frei herumlaufen kann, in einen See, und bekommt dafür nicht einmal eine bedingte Haftstrafe? Zig Jugendliche bekommen für Jugendtorheiten mehr aufgebrummt!
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