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Ein Bild aus besseren Zeiten: Ein Telefongespräch zwischen Karl-Heinz Grasser und Wolfgang Schüssel wurde abgehört. Thema soll die Buwog-Affäre gewesen sein. Wenige Tage später legte Schüssel sein Nationalratsmandat zurück.

Foto: Reuters/Prammer

Wien  - In der U-Ausschusssitzung am Dienstag könnte ein abgehörtes Telefonat zwischen Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (beide ÖVP) zum Thema werden. Der parlamentarische Korruptions-Untersuchungsausschuss beschäftigt sich morgen erstmals mit dem Skandal um die Buwog-Privatisierung, dabei ist Grasser selbst als Zeuge geladen.

Bei dem Gespräch zwischen ihm und Ex-Kanzler Schüssel dürfte es um die Buwog gegangen sein, wie Ausschuss-Mitglieder am Montag sagten. Das Nachrichtenmagazin" "profil", das in seiner aktuellen Ausgabe über dieses Telefonat berichtete, hat aus medienrechtlichen Gründen keine Inhalte aus dem Abhörprotokoll veröffentlicht.

Schüssel trat nach Abhöraktion zurück

Das Gespräch hat jedenfalls 17 Minuten gedauert und fand am 4. September 2010 statt. Knapp ein Jahr später erfuhr der Ex-Kanzler von der Abhöraktion und versuchte daraufhin, das Protokoll aus der Welt zu schaffen, wie "profil" schreibt. Wenige Tage nachdem die Abschrift des abgehörten Telefonats bei Schüssel eingelangt war, trat dieser von seinem Nationalratsmandat zurück.

Am 5. September 2011 erklärte Schüssel seinen Rückzug aus der Politik. Mit Hinweis auf die damals bereits laufenden Untersuchungen im Telekom-Komplex sagte er damals: "Ich will dazu beitragen, eine objektive, eine von jeder politischen Beeinflussung oder medialen Vorverurteilung unabhängige Aufklärung durch die Justiz zu erleichtern. "Das Protokoll des Gesprächs mit Grasser wurde mittlerweile vernichtet, dem U-Ausschuss liegt es dennoch vor.

Schüssel-Anwalt: "Keine Relevanz" für die Ermittlungen

Der Anwalt von Ex-Kanzler Schüssel, Werner Suppan, hat am Montag  betont, dass das Gespräch zwischen Schüssel und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser  "keine Relevanz" für die Ermittlungen im Fall Grasser gehabt hätte. Dass er die Löschung des Abhörprotokolls beantragt habe, begründet Suppan u.a. damit, dass seinem Mandanten gemeinsam mit der Mitteilung über die Überwachung mitgeteilt worden sei, dass es die Möglichkeit der Löschung gebe; und das habe man beantragt. Suppan bedauerte die mangelnde Ernsthaftigkeit mancher Medien und Politiker. (APA, 16.4.2012)