Bild nicht mehr verfügbar.

In der Steiermark wurde ein Abschusserlaubnis gilt für rund 17.000 Krähen erteilt.

Foto: AP/Strangmann

Graz - Seit Samstag gilt in der Steiermark eine Verordnung, die die Bejagung von Krähen erlaubt. Die Abschusserlaubnis gilt für rund 17.000 Krähen. Verschont bleiben die Verwandten aus der Familie der Rabenvögel, Eichelhäher und Elstern, weil hier die Naturschutzabteilung des Landes Bedenken geäußert hatte.

Agrarlandesrat Johann Seitinger ist froh, dass sein für Naturschutz zuständiger FPÖ-Regierungskollege Gerhard Kurzmann den Antrag in die Landesregierung eingebracht hat. Die dieser Tage beschlossene Verordnung bezieht sich auf die Bejagung von 16.889 Nebel- und Rabenkrähen im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember. Ab sofort möglich ist hingegen die Bejagung von sogenannten "Junggesellentrupps", in Gruppen auftretende Krähen. Laut Seitinger verursachen die Rabenvögel erhebliche Schäden in der Landwirtschaft, beeinträchtigen die Singvogelpopulation massiv und richten sogar an Gebäuden Schäden an.

Aktiver Tierschutz spricht von "Krähenhetzjagd"

Bedauern äußerte der Agrarlandesrat an der Ausnahme für Eichelhäher und Elstern, die in ganz Europa und in allen anderen Bundesländern aus gutem Grund "selbstverständlich" bejagt werden dürften. Allein im steirischen Obstbau hätten diese Krähenverwandten 2011 einen Schaden von rund 100.000 Euro verursacht. Die Beamten der Naturschutzabteilung haben aber unter Hinweis auf nicht ausreichende Schadensaufzeichnungen aus den letzten Jahren die Bejagung verhindert. Dies sollte sich 2013 allerdings ändern, so Seitinger.

Die Einschätzung des VP-Politikers, der selbst Jäger ist, er habe "noch niemanden getroffen, der nicht für eine drastische Reduzierung der Rabenvögel wäre", wird allerdings von Naturschützern nicht geteilt. So spricht der "Aktive Tierschutz Steiermark" von einer "Krähenhetzjagd". Unter Berufung auf Experten heißt es in einer Aussendung, dass die behaupteten Schäden in der Landwirtschaft nicht notwendigerweise immer von Krähen verursacht werden. Eigentliche Hauptursache hinter den Schäden sei die Zerstörung der Lebensräume der Tiere und der Einsatz von Pestiziden. Gegner zweifeln nicht nur das Ausmaß der Schäden an, sondern bekritteln auch, dass es keine validen Bestandserhebungen gebe.

Statt Einzelgenehmigung jetzt Verordnung

Der Konflikt war in der Steiermark nach Beschluss einer Novelle des Naturschutzgesetzes im Juni 2011 im Landtag ausgebrochen. Waren früher Einzelgenehmigungen der Bezirkshauptmannschaften notwendig, kann nun die Landesregierung per Verordnung die Bejagung von Krähen, Raben, Kormorane oder Graureiher gestatten. Grüne und KPÖ votierten dagegen. Damals war es auch zu einer Demonstration von einigen Tierschutzaktivisten unter dem Motto "Stoppt den Vogelmord" gekommen. 2011 bezog sich die Freigabe auf bis zu 35.000 Krähen. (APA, 14.4.2012)