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In Servern der Kommunikationsbranche gehen Verbindungsdaten seit 1. April nicht nur ein und aus, sondern müssen für die Polizei auch gespeichert werden. Es gibt aber Ausnahmen.

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 Seit zwei Wochen ist die Vorratsdatenspeicherung Gesetz - und die Verwirrung groß. Viele Bürger wollen wissen, ob ihre Verbindungsdaten aus Internet und Telefonie nun für eventuelle Polizeiermittlungen gespeichert werden, doch manche Anbieter im Kommunikationsgeschäft haben selbst noch keine Ahnung. Da nur bestimmte Betreiber die Daten speichern müssen, fordert die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz (Arge Daten), dass das Infrastrukturministerium eine entsprechende Firmenliste veröffentlichen soll. "Doch bisher gab es keine verbindliche Auskunft", kritisiert Hans G. Zeger von der Arge Daten im Gespräch mit dem Standard.

"Wir verstehen das Bedürfnis, müssen dafür aber ressortübergreifende Genehmigungen einholen."

Im Büro von Ministerin Doris Bures (SPÖ) wiederum hieß es, dass man an einer Liste bereits arbeite: "Wir verstehen das Bedürfnis, müssen dafür aber ressortübergreifende Genehmigungen einholen." Das Okay vom Justizministerium sei bereits eingelangt, das Innenministerium habe hingegen noch nicht grünes Licht gegeben. Zur datenschutzrechtlichen Absicherung wurde auch der Verfassungsdienst eingeschaltet.

Dies vor allem deshalb, weil die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH bereits ein klares Nein zur Veröffentlichung einer Liste von vorratsdatenspeicherpflichtigen Unternehmen abgegeben hat. Begründung: Eine Liste lasse datenschutzbedenkliche Rückschlüsse auf die angeführten Firmen zu. Denn nur Telefonanbieter und Internetprovider mit einem Jahresumsatz ab 277.000 Euro sind verpflichtet, die Daten, wer wo mit wem wie lange kommuniziert hat, zu speichern. Kleinere Firmen sind davon befreit.

"Allein die Programmierungskosten könnten existenzbedrohend sein"

"Allein die Programmierungskosten könnten existenzbedrohend sein", meint Olaf Wilcke von Internet4You, einer Wiener Firma, die eben nicht die magische Umsatzgrenze erreicht. Generell fühlt er sich, wie viele Provider, nicht gerade gut informiert von den Behörden. "Und wenn, dann handelt es sich um Mitteilungen im Juristendeutsch", so Wilcke.

Umsatzstärkere Firmen können der teuren Vorratsdatenspeicherung ein Schnippchen schlagen, indem sie aus einem Unternehmen zwei machen, die Umsätze halbieren und damit wieder unter die 277.000 Euro pro Jahr fallen. Dem Vernehmen nach wird dieser Schritt in der Branche derzeit hoch gehandelt. Für wirklich große Player führt aber kein Weg an der Vorratsdatenspeicherung vorbei. Bei T-Mobile Austria etwa werden " Verbindungsdaten wie vorgeschrieben seit 1. April in einem geschlossenen Bereich gespeichert", bestätigt Unternehmenssprecher Helmut Spudich. Ein Zugriff der Strafverfolgungsbehörden könne nur über eine kontrollierte Schnittstelle zum Bundesrechenzentrum erfolgen.

Auch Asfinag sammelt

In zumindest einem Fall hat sich der Staat mit der Vorratsdatensammlung selbst überrascht: Die Asfinag, die Autobahn- und Schnellstraßenbetreibergesellschaft, ist ja auch kein typischer Kommunikationsdienstleister. Doch als vor wenigen Tagen ausgewählte Parkplätze mit Gratis-Wireless-Lan ausgestattet wurden, schnappte die Vorratsfalle zu. "Auch wir sind jetzt verpflichtet, Verbindungsdaten zu speichern", bestätigt Asfinag-Sprecher Christoph Pollinger.

Zur Orientierung, welche Unternehmen der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sein könnten, hat Arge Daten eine Liste online gestellt. Hans G. Zeger empfiehlt Kunden, sich beim jeweils zuständigen Anbieter über die Modalitäten zu informieren: "Jeder Bürger hat das Recht, kostenlos zu erfahren, welche Vorratsdaten über ihn gesammelt werden und auch an wen sie weitergegeben werden." (Michael Simoner, DER STANDARD 14. 04 2012)