Wien - Das Hick-hack zwischen Bund und Ländern in Sachen Kinder- und Jugendhilfegesetz geht weiter. Am Freitag deponierte Oberösterreich seine Ablehnung und forderte im Ö1-"Morgenjournal" eine langfristige Finanzierungszusage. Der zuständige Minister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) wies dieses Ansinnen ebenda brüsk zurück. Unterdessen zeigten sich Experten enttäuscht über die Fixierung der Diskussion auf die Finanzierung statt auf Inhalte. Regelrecht erbost zeigte sich Caritas-Präsident Franz Küberl.

Die insgesamt 11,7 Mio. Euro Anstoßfinanzierung aus der Bundeskasse reichen dem oberösterreichischen Soziallandesrat Josef Ackerl (SPÖ) nicht: "Wir brauchen eine Dauerfinanzierung, anders können wir 35 zusätzliche Dienstposten nicht finanzieren." In den bisher vorliegenden Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren haben auch das Burgenland, die Steiermark und Tirol ein Ja verweigert, nur Vorarlberg kann sich eine Zustimmung zum Gesetz vorstellen.

Wirtschaftsminister: Verpflichtung erledigt

Mitterlehner will aber nichts von weiteren Forderungen an den Bund wissen. Dieser habe seine Verpflichtung erledigt, "die Länder müssen hier in Vorlage treten". Ansonsten müssten sich die Länder eben beim nächsten Missbrauchsfall vorwerfen lassen, säumig zu sein.

Für eine breite Debatte über das Gesetz sprachen sich am Freitag die Grünen aus. Im Sinne des Kinderschutzes sei eine nachhaltige Modernisierung des Gesetzes ein wichtiger Schritt. Für das Vier-Augen-Prinzip (nach dem geklärt werden soll, ob ein Kind gefährdet ist) wünscht sie sich einen Rechtsanspruch, außerdem müssten Jugendliche bis 21 (und nicht nur bis 18) von der Betreuung umfasst werden. BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner forderte wiederum Ackerl auf, seinen "finanziellen Widerstand" aufzugeben.

Als schlicht und einfach "zermürbend" bezeichnete das "Netzwerk Kinderrechte" in einer Aussendung das Hin und Her rund ums Gesetz. Das Vier-Augen-Prinzip sei nur abgeschwächt verankert, und generell werde die Materie durch die zähen Verhandlungen von Bund und Ländern "verwässert".

Caritas-Präsident über Streit verärgert

Caritas-Chef Küberl ist offenbar in jüngster Zeit überhaupt der Geduldsfaden gerissen. Er verlangte, das "gefährliche Theater" müsse sofort beendet werden. Der erste Gesetzesentwurf von 2008 sei nach Ansicht der Caritas am besten geeignet gewesen, sei aber aus Kostengründen abgelehnt worden. "Wenn die Länder nun nicht einmal die ohnehin bereits völlig zusammengestutzte Schmalspurfassung durchwinken, dann ist es besser, wenn sie die Gesamtverantwortung an den Bund abgeben", wetterte Küberl. Dazu brauche es freilich eine Verfassungsänderung.

Das neue Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz liegt seit Jahren in unterschiedlichen Versionen auf dem Tisch, seitdem versuchen die jeweils zuständigen Minister eine Einigung mit den Ländern. Denn zuständig für die Grundsatzgesetzgebung ist der Bund, die Ausführung und damit die Finanzierung ist allerdings Länderkompetenz. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und anderen Gefährdungen verbessern. Neu ist dabei etwa das Vier-Augen-Prinzip bei der Gefährdungsabklärung. Dieses bedeutet aber auch Mehrkosten für die Länder, weil mehr Personal beschäftigt werden muss. Deshalb hatten den Konsultationsmechanismus ausgelöst, sprich, weitere Verhandlungen eingefordert. (APA)