Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wien - Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Rahmen des Privatanklageverfahrens "Mag. Grasser gegen (Ex. Mitarbeiter Michael, Anm.) DI Ramprecht" wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Grasser im Rahmen eines Privatanklage-Prozesses (dort trat Grasser als "Ankläger" auf) gegen seinen Ex-Mitarbeiter im Finanzministerium, Michael Ramprecht, am 9. März 2010 vor dem Straflandesgericht Wien unrichtige Angaben gemacht hätte. Damals tätigte Grasser die "pauschale Aussage", zu Walter Meischberger kein Verhältnis bzw. keinen Kontakt zu haben, teilte die WKStA in einer Aussendung am Donnerstag mit. Gleichzeitig wies die Behörde darauf hin, dass die Ermittlungen zum "Komplex BUWOG" sowie das gegen Grasser anhängige Finanzstrafverfahren fortgesetzt werden.
Laut der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist es fraglich, ob Grasser in objektiver Hinsicht "inhaltlich unrichtige Angaben gemacht" hat. So war zum Aussagezeitpunkt medial ohnedies bekannt, dass Meischberger im Jahr 2005 Trauzeuge von Grasser war. Dass jedoch konkret nach solchen Kontakten gefragt werden sollte, sei zweifelhaft, so die WKStA. Die Genannten haben - wenn auch zuletzt bloß vereinzelte und länger zurückliegende - persönliche Kontakte auch nicht bestritten und es bestand zuletzt noch im Jänner und Februar 2010 in insgesamt sieben Fällen nachweislich Telefonkontakt.
Kein vorsätzliches Handeln nachweisbar
Weil Grasser jedoch gefragt wurde, welches Verhältnis er zu Meischberger habe (und nicht: hatte), und aus der Fragestellung auch nicht ersichtlich war, ob es um persönliche Kontakte gehe sowie die Frage auch nicht weiter konkretisiert wurde, sei schon objektiv eine falsche Aussage zweifelhaft, heißt es in der Aussendung. Allfällige persönliche Kontakte im unmittelbaren zeitlichen Nahbereich zum konkreten Aussagezeitpunkt konnten nicht nachgewiesen werden.
Außerdem sei ein subjektives vorsätzliches Handeln Grassers für eine Falschaussage nicht nachweisbar. Denn die an Grasser gerichtete Frage enthielt weder eine zeitliche Einschränkung noch nahm sie Bezug auf allfällige frühere Kontakte. Es könne somit nicht widerlegt werden, dass Grasser diese pauschale Frage auch aus seinem subjektiven Empfängerhorizont als Frage nach gerade aktuellen persönlichen Kontakten zum Aussagezeitpunkt verstanden habe, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Über die Einstellung des Verfahrens wurde der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz unter detaillierter Mitteilung der Einstellungsgründe verständigt.
Grasser-Anwalt rügt Justiz
Rechtsanwalt Manfred Ainedter zeigt sich trotz des für seinen Mandanten guten Ausgangs unzufrieden: Wenn die Einstellung der Ermittlungen gegen Grasser in diesem Fall schon zwei Jahre dauere, dann würden die anderen gegen ihn laufenden Verfahren wohl erst "am St. Nimmerleinstag" von der Justiz erledigt werden. Ainedter rügte erneut, dass die Ermittlungen der Justiz gegen Ex-Finanzminister Grasser seiner Meinung nach viel zu lange dauerten. (APA, 12.4.2012)
Eine Gegenüberstellung mit seinem Steuerberater verlief für Karl Heinz-Grasser laut Format-Bericht nicht gut
Nach dem Bezirksgericht entschied auch das Landesgericht gegen Grasser. Sein Anwalt spricht von einem "Fehlurteil"
Grasser will "kein Opferlamm sein", das Urteil in der Schadenersatzklage des Ex-Finanzministers ergeht schriftlich
Kann sein, dass es diesmal völlig rechtens ist.
Aber angesichts der reichlichen Einstellungs-Vergangenheit bei Betrugs-, Hinterziehung-, Korruptionsverdacht gegen Celebrities klingeln bei mit bei jedem "eingestellt" die Alarmglocken.
So weit haben Sie es gebracht.
Wen sich eine Kellner 50mal zu meine Ungunsten verrechnet, warum solch ich dann glauben
a) das war nicht Absicht?
b) das 51. mal ist das Ergebnis korrekt?
Ist die einzige Chance, das Lokal AT zu wechseln?
Weil er zu diesem Zeitpunkt gerade im Gericht saß und dort Fragen beantwortete hatte er in dieser Sekunde gerade keinen Kontakt zu Meischberger, also war es keine Falschaussage?
Man kann es den Günstlingen aber schon sehr an den Haaren herbeigezogen zurechtbiegen ...
sie haben vollkommen recht. wer schon irgendwann bei gericht war und auch den ablauf kennt, weiss genau, dass fragen extrem präzise formuliert werden müssen und man auch bei der protokollierung der aussagen (die der/die richter/in meist selbst diktiert) echt aufpassen muss, dass nicht eine fehlerhafte darstellung dort hinein wandert.
... Grasser nicht beizukommen ist, so zufrieden bin ich damit, dass diese verhetzten Grasser-Hasser nun ihre Rückschläge kassieren.
Es wäre viel besser abgelaufen, wenn nicht schon bei jedem Hauch von winziger Chance auf eine Anschuldigung bereits eine Entrüstungswelle auf Eskalationsstufe drei losgetreten worden wäre!
Wäre in aller Ruhe Beweis um Beweis gesammelt worden, ohne großes Getöse und ohne Grasser dazu zu motivieren, seine Spuren gründlich zu beseitigen, dann hätte man jetzt vermutlich so viel zusammen, dass er nicht mehr ohne Verurteilung herauskäme.
Dass er ungeschoren davon kommen wird, ist also zu einem Großteil Schuld Eures ständigen hysterischen "hängt-ihn-höher"-Geschreis, meine lieben roten Freunde!
Da wird in einer liberalen Zeitschrift eine Politjustiz gefordert.
Wie gross muss Hass und Wut sein?
Auf jeden Fall ich finde die Kommentare wirklich amüsant.
Aber das Match geht weiter, das war ja nur ein vergebener Matchball und es gibt noch genug andere.
Hoffentlich werden noch ein paar verschlagen, wäre wirklich schade um das Schauspiel.
Der §278a scheint wie für Grasser, Meischberger, Plech und Hochegger geschrieben.
http://www.jusline.at/278a_Krim... _StGB.html
Hat jemand eine Erklärung dafür, warum man nicht nach 278a Anklage erhebt?
Ach so: Es gibt dank ÖVP keinen unabhängigen Unersuchungsrichter mehr, sondern weisungsgebundene Staatsanwälte. Weisung gibt es natürlich keine schriftliche.
Dafür gibt es Staatsanwälte, die eine super Kariere machen.
Würden die Staatsanwälte anklagen, dann würden sie verräumt!
So schaut es aus in Zwetschkistan!
Die Einstellung eines Verfahrens, die so kompliziert, verschwurbelt und fadenscheinig erklärt und begründet werden muss, die sollte den Staatsanwalt vor den Richter bringen!
an der politischen oder sonstigen unabhängigkeit unserer justiz zweifeln!
er hat zweifelsohne eine falschaussage in einem von ihm angestrengten prozess gemacht. und das zählt plötzlich nicht mehr?
der verweis auf den laufenden BUWOG prozess ist unzulässig. im gegenteil: für diesen wäre ein schuldspruch grassers, so wie er jedem normalbürger verständlich und konsequent erschiene, sehr hilfreich gewesen!
statt dessen wird wieder einmal eingestellt mit beckmesserischen argumentationen, na ja
"Es könne somit nicht widerlegt werden, dass Grasser diese pauschale Frage auch aus seinem subjektiven Empfängerhorizont als Frage nach gerade aktuellen persönlichen Kontakten zum Aussagezeitpunkt verstanden habe, argumentiert die Staatsanwaltschaft."
quasi KHGs spezialgebiet weil supersauber und eh nie irgendwas gemacht. seine sicht der dinge wird jetzt auch noch als zulaessig angesehen.
offensichtlich bezieht sich sein "empfaengerhorizont" auch auf geldbetraege verschiedener hoehe und aus verschiedenen quellen. und nix is ein problem.
no bravo!
Die Begründung riecht doch nach sehr vielen Verrenkungen die gemacht wurden um die Sache fallen lassen zu können.
Bleibt zu hoffen, dass bei den weiteren Verfahren gegen diese Person nicht wieder die "begnadeten Körper" von Andre Heller Vorbild für die Ermittler/Ankläger sein werden.
Genug verrenkt - bitte feststellen was Sache ist. Danke.
die staatsanwaltschaft zu dieser entscheidung zu 'motivieren' hat sicher einige monate 'überredungskunst' gekostet. es ist eben nicht leicht, für die övp auf so einem sessel zu sitzen...
Der Amtsmissbrauch in der Justiz feiert fröhliche Urstände: Wer angesichts der 7 Telefonate so einen Schwachsinn von sich gibt, der gehört vor ein Strafgericht.
Die Volkspartei und die Justz haben jeden Funken Vertrauen in der Bevölkerung verspielt. 95 % der Bevölkerung schütteln angesichts dieses absichtlichen Schwachsinns zur Verniedlichung krimineller Handlungen den Kopf.
Bei Dörfler und Martinz hat es die Justiz sogar 2 mal versucht und damit eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs "geerntet".
Die ÖVerbrecherPartei und "deren" Justiz gehören vor den Kadi. National oder international.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.