Brüssel - Die EU-Kommission hat den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens "Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung bestätigt. Angesprochen auf österreichische Bedenken hieß es in der Kommission, dass sämtliche anderen EU-Länder sechs Monate Zeit hätten, den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber gute Gründe vorliegen.

Das sei auch der Sinn der Veröffentlichung des slowenischen Ansinnens. Es müsse den anderen Staaten die Gelegenheit gegeben werden, die Konsequenzen einer solchen Registrierung der "Krainer Wurst" als geografisch geschützter Bezeichnung zu prüfen.

Österreicher befürchten Absatzverlust

Das österreichische Patentamt hatte Anfang April erklärt, die Annahme der slowenischen Forderung würde das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnungen wie "Krainer" und "Käsekrainer" bedeuten. Konkret kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium und Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamts an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Die Unmöglichkeit der Verwendung des Begriffs "Krainer" für österreichische Wurstwaren wäre für heimische Produzenten mit einem enormen Absatzverlust und großen Umstellungskosten auf eine neue Namensgebung verbunden.

In die Debatte hatte sich zuletzt auch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) eingeschaltet. "Wir lassen uns die Krainer nicht verbieten", sagte er. Es gehe einerseits um wirtschaftliche Interessen Österreichs, aber auch um eine langjährige Tradition.

Wann die Kommission ihre Entscheidung nach der Sechs-Monats-Frist bekanntgibt, ist nicht klar. Die Einwände anderer Staaten müssten zunächst geprüft werden. Konkret läuft die die Frist ein halbes Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Antrags ab. Die Publikation der Kommission erfolgte am 28. Februar, damit endet die Einspruchsmöglichkeit anderer EU-Länder am 27. August. (APA, 12.4.2012)