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Brüssel - Die EU-Kommission hat den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens "Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung bestätigt. Angesprochen auf österreichische Bedenken hieß es in der Kommission, dass sämtliche anderen EU-Länder sechs Monate Zeit hätten, den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber gute Gründe vorliegen.
Das sei auch der Sinn der Veröffentlichung des slowenischen Ansinnens. Es müsse den anderen Staaten die Gelegenheit gegeben werden, die Konsequenzen einer solchen Registrierung der "Krainer Wurst" als geografisch geschützter Bezeichnung zu prüfen.
Österreicher befürchten Absatzverlust
Das österreichische Patentamt hatte Anfang April erklärt, die Annahme der slowenischen Forderung würde das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnungen wie "Krainer" und "Käsekrainer" bedeuten. Konkret kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium und Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamts an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Die Unmöglichkeit der Verwendung des Begriffs "Krainer" für österreichische Wurstwaren wäre für heimische Produzenten mit einem enormen Absatzverlust und großen Umstellungskosten auf eine neue Namensgebung verbunden.
In die Debatte hatte sich zuletzt auch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) eingeschaltet. "Wir lassen uns die Krainer nicht verbieten", sagte er. Es gehe einerseits um wirtschaftliche Interessen Österreichs, aber auch um eine langjährige Tradition.
Wann die Kommission ihre Entscheidung nach der Sechs-Monats-Frist bekanntgibt, ist nicht klar. Die Einwände anderer Staaten müssten zunächst geprüft werden. Konkret läuft die die Frist ein halbes Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Antrags ab. Die Publikation der Kommission erfolgte am 28. Februar, damit endet die Einspruchsmöglichkeit anderer EU-Länder am 27. August. (APA, 12.4.2012)
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Warum darf man so etwas überhaupt schützen lassen? Wieso sind seit Jahrzehnten im deutschsprachigen Raum geläufige Namen auf einmal schützenswert? Das wäre so als ließe Hamburg die Bezeichnung "Hamburger" schützen weil der Name (vielleicht) auf die Stadt zurückgeht.
ich stellt mir gerade vor, die stadt hamburg zieht gegen jeden vor gericht, der weltweit einen "hamburger" herstellt. allerdings könnte man so dann sowas wie eine lizenzabgabe einheben. die hamburger wirds freuen und der mc donalds wird das irgendwie reinkalkulieren und richtig schön unter einem anderen namen argumentieren.
die krainer hat mit slowenien maximal soviel zu tun, daß slowenien halt auch slawisch ist
in allen slawischen ländern heißt das grenzgebiet krajina (eingeösterreichischt krain)
das wärs
oder will slowenien den slawischen brüdern in hinkunft auch die krajina verbieten?
Berlakovich glänzt wieder einmal durch Kompetenz und Sachkundigkeit. Kein Mensch redet davon, die Wurst zu verbieten, es geht um einen skurrilen Streit um geschützte Bezeichnungen. Aber nachdem in der ÖVP lauter Auskenner im Bereich Urheber- und Markenrecht sitzen, dürfte ihm diese subtile Unterscheidung entgangen sein.
Das Herzogtum Krain war 1000 Jahre lang mit dem Hgt. Kärnten verbunden, Slowenen in beiden lebend, na klar gehört die Käsekrainer längst auch zu Österreich - die haben ihre Krainer Wurst und wir unsere Käsekrainer.
Nur weil die Grenzen nach den Weltkriegen anders gezogen wurden... Die Krainer hätten bei Österreich bleiben sollen...
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