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Brüssel - Die EU-Kommission hat den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens "Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung bestätigt. Angesprochen auf österreichische Bedenken hieß es in der Kommission, dass sämtliche anderen EU-Länder sechs Monate Zeit hätten, den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber gute Gründe vorliegen.
Das sei auch der Sinn der Veröffentlichung des slowenischen Ansinnens. Es müsse den anderen Staaten die Gelegenheit gegeben werden, die Konsequenzen einer solchen Registrierung der "Krainer Wurst" als geografisch geschützter Bezeichnung zu prüfen.
Österreicher befürchten Absatzverlust
Das österreichische Patentamt hatte Anfang April erklärt, die Annahme der slowenischen Forderung würde das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnungen wie "Krainer" und "Käsekrainer" bedeuten. Konkret kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium und Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamts an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Die Unmöglichkeit der Verwendung des Begriffs "Krainer" für österreichische Wurstwaren wäre für heimische Produzenten mit einem enormen Absatzverlust und großen Umstellungskosten auf eine neue Namensgebung verbunden.
In die Debatte hatte sich zuletzt auch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) eingeschaltet. "Wir lassen uns die Krainer nicht verbieten", sagte er. Es gehe einerseits um wirtschaftliche Interessen Österreichs, aber auch um eine langjährige Tradition.
Wann die Kommission ihre Entscheidung nach der Sechs-Monats-Frist bekanntgibt, ist nicht klar. Die Einwände anderer Staaten müssten zunächst geprüft werden. Konkret läuft die die Frist ein halbes Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Antrags ab. Die Publikation der Kommission erfolgte am 28. Februar, damit endet die Einspruchsmöglichkeit anderer EU-Länder am 27. August. (APA, 12.4.2012)
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lassen sich die Ursprünge der Krainer Würschtl soweit zurückverfolgen, daß man sagen kann, sie wären tatsächlich EUropäisches Erbe und Kulturgut.
Allerdings liegen die Wurzeln der Krainer Würschtl dann wieder im Herzogthume Kärnten....
siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Herz... C3.A4rnten
Da wird die Mark Krain als Mark des Herzogtums Kärnten genannt. Es ist also ein urthümliches und ursprüngliches Rezept aus dem historischen Kärnten.
Warum um soviel Ecken.
Die erste Erwähnung und zwar auf Deutsch findet sich im Kochbuch 'Süddeutsche Küche' von Katherina Prato(bevera) und die war aus der Steiermark.
Also gehört alles (Käse)Kreiner-Dings uns Steirern.
http://www.literature.at/viewer.al... .33&page=1
(Die Seite darfst selber raussuchen)
ebenfalls zum Herzogthume Kärnten gehörte. Es gebührt zwar dem Urgroßvater vom Joschi I. wegen der Belebung der Wurschttradition die Ehre der Namensgebung, aber - und hier griff das Schicksal glücklich ein - der Name "Krainer" ist so herrlich gewählt, daß es eben "Krainer" in allen Gauen und Marken des Herzogthums Kärnten gibt.
Selbst Lore Krainer wurde in Graz geboren!
Die Slowenen mögen argumentieren, daß mit der Erhebung von Krain zu einem eigenständigen Herzogtum der Namensanspruch von Kärnten gelöst wurde, auch die Steirer haben Krainer in den Landesfürstenstand erhoben. Es bleiben trotzdem alle historisch Kärntner.
Vielleicht sollt man die Wurscht mit 2-sprachigen Taferln anschreiben? Man frage Dörfler...
..ursprünglich Bauer und später langjähriger LH der Steiermark. Bei Schlachtungen auf seinem Bauernhof kreierte er eine eigene Wurst. Diese "Krainer" Wurst, war derart beliebt dass andere Fleischer und Bauern in St. Lorenzen/Scheifling (Geburtsort) diese mit Einverständnis des "Erfinders" nachmachten.
Seine einzige Bedingung war, dass die Wurst seinen Namen tragen müsse! Eine Lizenzvergabe ect. kam für ihn nicht in Frage. Er war viel schlauer! Denn er verwendete diese Wurst, welche allen schmeckte und stark nachgefragt wurde, zur Eigen-PR.
Bald kannte in der Stmk. jeder die "Krainer" u. seinen Erfinder. Aus Dankbarkeit für einen lukullischen Genuss, war es nur logisch dass er zum LH gewählt wurde.
Dies ist wahr und nicht zu widerlegen!
Ich habs ja schon geschrieben (http://derstandard.at/plink/133... 25549456), daß die Krainer tatsächlich aus dem Hause Krainer stammt, trotz Behauptung, daß das Rezept von einer gewissen Felicita Kališek stamme, die tatsächlich Slowenin war und anno 1912 die Rezeptur in der 6. Auflage ihres Kochbuchs veröffentlichte. Die Frau Kališek war nur eben Köchin bei Krainers Großvater, der auch Fleischhauer und Gastwirt war. Und damals war das Rezept schon älter als die Frau Kališek.
Die Rechte an der Rezeptur hat (sh link) das Land Steiermark, die Rechte am Kališek-Kochbuch der Leopold Stocker-Verlag Graz.
Rezept enthalten in:
"Räuchern, Pökeln, Wursten", ISBN 978-3-7020-1197-0 unter www.Stocker-Verlag.com, €14,95+Versand
Fakt ist, dass sich die Slowenen in Kärnten (und damit meine ich zumindest 80% der Kärrner) und die Slowenen in Slowenien zu 100% gleichen!
Diesseits und Jenseits des Loiblpasses ein schwer faschistoides Volk!
Die Historiker der Republik Slowenien sollten eigentlich wissen, dass das ehemalige Herzogtum Krain auch Teile des heutigen österreichischen und ungarischen Staatsgebietes umfasst. Somit hat Österreich jedes Recht die Krainer zu verkaufen - wie übrigens auch Ungarn....
Bin wieder einmal Stolz Exilkärntner (Fluchtkärntner) zu sein!
Was haben Ihre Auführungen letzlich mit der Kranjska Klobasa zu tun?
Österreich wehrt sich gegen das Stajersko Bucno Olje, hat sich gegen den bayer. Jagatee gewehrt und hat sich auch den Klapotetz schützen lassen (slow. Klopotec)...
Wenn Sie den Slowenen pauschal faschistoide Züge bescheinigen, dann habe ich bei Ihren Sätzen den gleichen Eindruck...
Immer, wenn ich sowas lese, denke ich an die beiden Psychiater, von denen sich jeder selbst für gesund und den anderen für krank hielt...
Aber, um beim "Stajersko Bucno Olje", links- oder rechtsmurig einzuhaken: Ich würd mir als Land Steiermark halt die Rechte an der Rebsorte "Steirisch weiß" sichern. Die gibts offiziell in der Steiermark nicht, aber in Slowenien. Und nicht wenig davon...
Man könnt natürlich, bevor zuviele Elefanten in den Porzellanladen eindringen auch eine "Region Steiermark/Stajersko" (mit grünen Grenzpfählen) ins Leben rufen und gemeinsam vermarkten. Nachdem mangels Kürbissen auch schon in NÖ zugekauft wird, würden die Slowenen gerne keine Namensrechte beanspruchen, wenn sie dafür Kürbisse produzieren dürfen...
Die Untersteiermark heisst auch heute noch Spodnja Štajerska. Folgerichtig muß man unterscheiden zwischen der Politischen Einheit Steiermark und der Region Steiermark. Krainerwürste und Kernöl stammen aus der Region und nicht aus der Politischen Einheit. Folgerichtig muß das Recht auf die Geografische Herkunftsbezeichnung der gesamten Region zugestanden werden.
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