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Inzestuöse Beziehungen zwischen Geschwistern werden in Österreich mit sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet.
Schon 2008 sorgte der Fall in Deutschland für Aufsehen. Ein Geschwisterpaar hatte sich ineinander verliebt und gemeinsam vier Kinder gezeugt. Der Fall ging damals bis vor das deutsche Bundesverfassungsgericht, Patrick S. wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Nun ist der Mann mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Inzest darf in Deutschland weiterhin bestraft werden, ein Verbot geschwisterlicher Liebe verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention (mehr dazu hier).
In Österreich ist der einvernehmliche Beischlaf unter erwachsenen Blutsverwandten durch den Paragrafen 211 gesetzlich verboten. Das Strafausmaß richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Zwischen Geschwistern wird Blutschande hierzulande mit sechs Monaten Freiheitsentzug, inzestuöse Beziehungen in gerader Linie, also beispielsweise zwischen Vater und Tochter oder Großmutter und Enkelsohn, werden mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.
Schutz der Nachkommen
Vordergründig wird das Gesetz mit dem Schutz der Nachkommen begründet, die ein erhöhtes Risiko tragen, an einem autosomal-rezessiven Gendefekt zu erkranken. Warum, ist humangenetisch einfach erklärt: Das Erbmaterial zwischen Vater und Tochter oder Bruder und Schwester stimmt zur Hälfte überein. Die Chance, dass defekte elterliche Gene beim gemeinsamen Kind zusammentreffen, ist also relativ groß.
"Abgesehen von der Strafbestimmung der Blutschande sind in der gesamten österreichischen Rechtsordnung eugenische Erwägungen, also die Verhinderung von Erbkrankheiten, nicht Gegenstand einer Rechtsbestimmung", sagt Helmut Graupner, Rechtsanwalt in Wien und Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS). Er bezeichnet Erbreinheit als Strafgrundlage als heikel, da das Risiko einer autosomal-rezessiven Erkrankung auch bei Kindern nicht verwandter Eltern mit bestimmten genetischen Konstellationen gegeben sei.
Die Ursache dafür findet sich im Genom, das bei jedem Menschen mit hunderten Fehlern gespickt ist. Im Normalfall ist das kein Problem, denn von jedem Gen liegen immer zwei Kopien vor, eine vom Vater und eine von der Mutter. Manche Gendefekte spielen jedoch eine etwas größere Rolle, in unseren Breiten beispielsweise die zystische Fibrose. Jeder 25. Mensch ist im Besitz dieser Mutation. Die Chance, dass der "Fehler" relevant wird, der Nachwuchs also zwei defekte Kopien erhält, liegt auch bei nicht blutsverwandten Eltern bei immerhin 1:3.500. Strafrechtlich verfolgt werden können diese Menschen aber selbstverständlich nicht. Ebenso wenig machen sich Spätgebärende, Behinderte oder drogenkranke Menschen strafbar, wenn sie ihrem Kinderwunsch nachkommen.
Vaginalsex ist verboten
Im Fall künstlicher Befruchtung wird die Absurdität des Blutschandeparagrafen noch offensichtlicher: Die ist nämlich gesetzlich erlaubt, egal ob Samen- und Eispender Geschwister sind. Wogegen auch bei Zeugungsunfähigkeit oder Verwendung von Verhütungsmitteln der Vaginalsex unter Blutsverwandten verboten ist. Der Beischlaf ist also das Problem, Anal- und Oralverkehr dürfen heterosexuelle Verwandte straffrei praktizieren. Und homosexuelle Verwandte sind hier privilegiert, denn die vaginale Penetration ist die Voraussetzung für den Tatbestand der Blutschande.
In Österreich werde das Vergehen der Blutschande zwar deutlich milder gehandhabt als in Deutschland, in einer Demokratie habe diese Strafbestimmung, so Graupner, aber generell nichts verloren. "Es handelt sich dabei um eine Menschenrechtsverletzung, denn jeder Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Eingriff in das Recht auf Privatleben und muss für die Erfüllung eines legitimen Ziels notwendig sein", betont der Rechtsexperte für Sexualdelikte.
Familienzerstörende Wirkung
Willkommen ist die Strafbestimmung vermutlich trotzdem, denn auch in einer demokratischen Gesellschaft ist es mit der Akzeptanz inzestuöser Beziehungen nicht allzu weit her. Auch wenn Blutschande selbstbestimmt, also auf Freiwilligkeit passiert, gerne gesehen sind diese innerfamiliären Beziehungen in Österreich nicht. Diese Haltung wird nicht zuletzt darauf begründet, dass sich inzestuöse Beziehungen familienzerstörend auswirken.
"Ein Blick in andere europäische Staaten zeigt, dass eine Aufhebung des Inzestverbots unter Erwachsenen zu keinerlei Problemen führt", so Graupner. Es ist also nicht so, dass sich in Frankreich, Italien oder Spanien Fälle von freiwilligem Beischlaf zwischen erwachsenen Verwandten nur so häufen. Vielleicht hat das mit dem Westermarck-Effekt zu tun. Der besagt nämlich, dass sich erwachsene Menschen, die einen Großteil ihrer Kindheit miteinander verbracht haben, ohnehin sexuell unattraktiv finden. (Regina Philipp, derStandard.at, 12.4.2012)
Hintergrund
Seit Napoleons Strafgesetzbuch 1811 wird Inzest in Frankreich nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Auch in den Niederlanden, Portugal und Spanien wird Blutschande nicht mehr mit einer Haftstrafe geahndet. In der Türkei, China, der Elfenbeinküste, Israel, Russland sowie den US-Bundesstaaten Rhode Island, New Jersey und Michigan ist einvernehmlicher Beischlaf zwischen Verwandten ebenfalls juristisch nicht relevant.
Ein Straftatbestand der Blutschande existiert in allen australischen Staaten und Territorien, Chile, Dänemark, Deutschland, England (und Wales), Griechenland, Italien, Kanada, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Ungarn sowie in nahezu allen Bundesstaaten der USA.
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Interessant dazu auch folgender Artikel: http://www.lawblog.de/index.php... der-moral/
Wie krank bzw. behindert kann man bitte sein und das ist wörtlich zu nehmen! Vorallem in der heutigen zeit gibt es echt viele wege und möglichkeiten um nicht auf das letzte bezüglich sex zurück zu greifen, nämlich seine schwester oder bruder. Klar wir sind alle brüder und schwestern, irgendwie, aber erstens gehört das nicht hier her und zweitens genau darum gehts ja!
Ich finde, auch wenn der Ton des Vorposters etwas aggressiv ist, dass Ihr Vergleich sehr hinkend ist, da es sich um zwei grundverschiedene Dinge handelt.
Ich persönlich lehne verwandtschaftliche Beziehungen auch ab, unabhängig davon, ob es sich um hetero- oder homosexuelle Beziehungen handelt.
Mit der Homosexualität an sich hat aber wohl auch Ihr Vorposter kein Problem bzw. schreibt er nichts Gegenteiliges.
Weil es einfach mein moralisches Empfinden ist, für das ich einstehe und von dem ich wohl niemals in dieser Frage abgehen werde.
Möglicherweise bin ich auch durch meine Kenntnisse diverser literarischer Traditionen, in denen diese Sache oftmals aufgegriffen und verarbeitet wird (man denke an Homer in der Antike oder an Hartmanns von Aue Greogorius, um die bekanntesten Bsp. zu nennen).
Trotzdem ändert dies nichts an meiner Grundaussage, und zwar, dass homosexuelle und inzenstuöse nicht verglichen werden können, da es sich einfach um zwei verschiedene Dinge handelt.
und sei es, daß ihre moral das tragen von unterwäsche verbietet
nur warum soll sie das dazu berechtigen, anderen das tragen von unterwäsche zu verbieten oder sonst etwas, das gegen ihr privates "moralisches empfinden" geht?
Ja, aber moralisches Empfinden ist nahezu ausschließlich von der Erziehung abhängig. Es ist ja nichts schlechtes, ich wollte es ja nur hinterfragen.
Ein wirklich sehr netter Mensch, den ich kenne, wurde zu Zeiten der Apardheit in Südafrika großgezogen. Ist heute um die 50 Jahre.
Dessen moralisches Empfinden lässt es zum Beispiel nicht zu, dass er sich vorstellen könnte, eine schwarze Frau zu heiraten. Nicht, dass er die Apardheit nicht zum Teufel wünschen würde, er behandelt alle Menschen mit Respekt, er hat auch nichts dagegen, wenn seine Tochter einen Schwarzen heiratet, nur *für sich* schafft er es einfach nicht, sich das vorzustellen.
Da sieht man, wie Erziehung und "Moral" tief verwurzelt in uns vorhanden ist...
Dass das moralische Bewusstsein zu einem Gutteil von der Erziehung abhängig ist, bestreite ich nicht, selbstverständlich gibt es da aber noch andere Einflüsse, die dieses prägen, und es ist ja auch durchaus möglich, dass man einige Werte, die man einst hochgehalten hat, irgendwann hinterfragt und auch revidiert.
Genau.
Wie passt das aber mit Ihrer Aussage: "für das ich einstehe und von dem ich wohl niemals in dieser Frage abgehen werde." zusammen?
Ich muss ehrlich gestehen, ich habe mich mit der Frage Inzest nie wirklich auseinandergesetzt, bin natürlich auch geprägt und moralisch finde ich es auch sehr seltsam, aber durch diese Diskussion beginnt bei mir ein Prozess des Überdenkens.
Und wenn ich mir dann ansehe, welche Gründe im Gesetz dahinterstehen, dass es viele Länder gibt, wo das nicht strafrechtlich verboten ist, aber trotzdem praktisch nicht vorkommt, dann frage ich mich schon, warum man so ein Gesetz braucht...
Es muss ja dann nicht heissen, dass das moralisch dann super wird...
Dieses Überdenken gestehe ich Ihnen auch anstandslos zu, und ich würde auch nie versuchen, jemanden, der anderer Auffassung ist, meine Meinung aufzuzwingen.
Nachdem ich nun aber sowohl eine Schwester als auch einen Bruder habe, stellt sich für mich die Frage, ob ich in diesem Punkt jemals meine Meinung überdenken könnte, nicht, denn die ist in diesem Fall in Stein gemeiselt. Geschwisterliebe sollte sich auf einer platonischen Ebene abspielen, was natürlich nicht heißt, dass ich meine Geschwister nicht umarmen und auch küssen würde. Jedenfalls bin ich dieser Meinung, jeder kann das so sehen, wie er will, doch wenn ein Geschisterpärchen kennen würde, würde ich ihre Beziehung, auch wenn ich sie als Menschen mag, ablehnen.
Aha, und weil SIE das jetzt sagen, haben alle Geschwister dieser Welt diese Meinung ohne sie zu hinterfragen zu übernehmen; wenn es sein muss, auch gegen ihre Gefühle ankämpfen?
Gefühlen ist egal, ob jemand anderer zufällig aus der gleichen Frau rausgekrochen kam wie man selber, oder nicht. Wenn sie da sind, sind sie da.
Mir geht's jetzt prinzipiell nicht um dn Sachverhalt an und für sich, ich hinterfrage nur, ob man das nicht auch den Menschen überlassen kann bzw. wozu man dafür extra ein Gesetz benötigt.
In jenen Ländern, in denen das nicht extra strafbar ist, herrscht ja auch nicht Sodom und Gomorrha, auch dort herrscht ja eher eine moralische Ablehnung...
"liebe innerhalb der familie" wenn man es mal so ausdrücken will als krankhaft
dann stellt sich mir eben die frage was der unterschied zu gleichgeschlechtlicher liebe ist
anders formuliert was ist daran so viel anders wenn ein mann einen mann liebt oder ein bruder seine schwester...
weil es die gesellschaft sagt? und was wurde der gedankenkrieger posten wenn wir in einer anderen zeit leben würden, wo "inzest" durchaus salonfähig war, oder bei den neigungen im alten griechenland...
also was ist nun krank und was nicht ;)
ich halte es ebenfalls für nicht wünschenswert aber trotzdem weit entfernt von krankhaft oder zumindest nicht weiter entfernt als andere ausgestaltungen von der "norm" abweichenden liebesbeziehungen...
Für krankhaft halte ich es auch nicht, dennoch lehne ich es strikt ab. Dass diese Ablehnung moralische Gründe hat, ändert dennoch nix daran, dass ich auch Gesetze dagegen ok finde, denn die meisten unserer Gesetze fußen auf einstigen Werten und moralischen Vorstellungen, die mit der Zeit zu Recht wurden.
In vielen Ländern gibt's Gesetze gegen homosexuelle Beziehungen. Die werden dort moralisch ähnlich gesehen, wie Sie die inzenstuösen Beziehungen moralisch verwerflich finden.
Es ist *immer* vom jeweiligen Umfeld, von der jeweiligen Erziehung etc. abhängig, was man selbst moralisch als richtig oder falsch empfindet.
Blutschande
§ 211. (1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.
(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.
Aber wart mal ab was sich in 10, 15 Jahren alles verpartnern lässt, heissa, wird das eine Freud...
Max Müller mit Ziege (im feschen Brautkleid) im Stefansdom, Ansprache Kardinal Schönborn, kirchlicher Segen, danach gehts zum ORF, gesamte Seitenblicke-Gesellschaft anwesend, danach auf zum Life Ball, Empfang durch Bürgermeister Häupl im Rathaus, Umzug durch die Stadt, vorneweg Gary Keszler mit Madonna, dahinter Hermes Phettberg (zeitunglesend), danach Max Müller mit der festlich geschückten Habergoaß im Rolls Royce... ich freu mich so...
wäre es durchaus legitim! Die Frage ist, ob in diesem Fall nicht eher eine zwangssiruation ausgenüzt würde (gefangenschaft der ziege). Wenn aber eine freie ziege mit hypothetishem gedankenübersetzer aus freiem willen Eine solhe beziehung wollte würde ih nicht einsehen wieso sie ein recht auf einspruch dagegen haben sollten.
Bis in 10, 15 Jahren befasst sich die EU und der Europäische Gerichtshof intensiv mit der Frage, und Sie können sicher sein, dass die Rechtsexperten positiv entscheiden. Für die Ziege. Detto auch für Verpartnerung von Tieren und Menschen beiderlei Geschlechts, klaro.
Bin auch überzeugt, dass man fiskalisch einen guten Deal machen wird. Die Unterhaltsleistung für die Ziege (oder anderes Getier, egal) wird voll steuerlich absetzbar. Im Gegenzug dafür gibts dann statt des bisherigen Steuerfreibetrages für den einkommens-losen Ehegatten (der 2011 eh schon abgeschafft worden ist) in Hinkunft eine STRAFZAHLUNG in Form von 20% der Lohn- und Einkommensteuer...
(ohne Smiley; er muss für solche Postings erst erfunden werden).
Unter normalen Verhältnissen, wenn Geschwister gemeinsam aufwachsen, existiert genug Konkurrenzdenken zwischen ihnen, dass eine Liebesbeziehung gar nicht aufkommt.
Ich gehe davon aus, dass auch in Ländern ohne strafrechtliche Verfolgung von Inzest ein Heiratsverbot für sehr nahe Verwandte besteht.
Auch wenn nicht das Gefängnis droht ist deshalb jedem klar, dass solche Beziehungen gesellschaftlich unerwünscht sind.
warum sollte liebe bestraft werden?
was man denen vorhalten kann, ist natürlich das hohe risiko der übertragung von erbkrankheiten and dei nachkommen. das gälte aber für bluter oder leute mit erblicher behinderung ebenso.
letzlich werden vor allem auch die kinder bestraft, wenn der vater dafür ins gefängnis muss.
Es ist also mit der bestrafung niemandem gedient; und eigentlich ist das problem einvernehmlichen geschwisterlichen inzests ohnenhin nur marginal ,ob nun unter strafe oder nicht
dass unsere gesetze im grunde geschriebene tabus sind - "du sollst dich so und nur genau so verhalten", dann ist die unterstrafstellung der blutschande kein problem. allerdings sind tabus immer dem wandel der zeiten unterworfen, sind zu thematisieren, zu diskutieren und nötigensfalls zu verwerfen. leider ist die ernstgemeinte diskussion mit (ergebnisoffenem) ernsthaftem bemühen sehr rudimentär ausgeprägt, zumal unter unseren politikern.
mag schon sein, aber wenn es in einem demokratischen staat die mehrheit will, dass inzest unter strafe verboten ist, dann widerspricht ein solches gesetz doch nicht den grundsätzen der demokratie? das demokratie nicht immer die ideale herrschaftsform ist, ist eine anderes problem.
gehören gewisse grundnormen (in der regel in der verfassung festgelegt), welche eben nicht einfach per mehrheitsbechluß über den haufen geworfen werden können. dazu gehört zuvorderst der gleichheitsgrundsatz
widerspricht dies nicht den grundsätzen der demokratie. nur das gesetze=richtschnur=leitsatz nicht in fels gehauen ist, wie übrigens auch die menschenrechte an sich. die gemeinschaftliche übereinkunft ist's, die das zusammenleben steuert. und die funktioniert durchaus evolutiv: anpassung (i. s. mutation) und berichtigung (falsifikation versus bewährung) - und das fortwährend!
Mit der eigenen Schwester, dem eigenen Bruder will doch imho eh niemand.
Aber wenn man nicht weiß, dass es sich bei dem Partner um die Halbschwester handelt. Und die Dunkelziffer an Kukukskindern soll ja sehr hoch sein (afaik war da mal von jedem 3. Kind die rede, dass einen anderen Vater haben soll als es glaubt...).
Afair war es ja auch bei dem Deutschen Fall so, dass die beiden Anfangs nicht wussten, dass sie Geschwister sind.
Die abneigug gegen eine sexuelle beziehung zu nahen angehörigen entsteht anscheinend durch den engen bezug im frühen kindesalter (etwa erste fünf jahre laut wikiepdia) und ist unabhängig von der Blutsverwandtschaft; also in etwa so wie die prägung bei Graugänsen.
Stelle ich mir schwierig vor, die Freiwilligkeit der sexuellen Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern zu gewährleisten. In diesem Fall besteht immer ein Abhängigkeits-, manchmal sogar Autoritätsverhältnis. Als Vater sollte das Ziel meiner Beziehung zu meiner Tochter auch das der selbstständigen sexuellen Entwicklung sein. Ich kann mir nicht helfen, ich finde das einfach nur pervers.
Mein nick bedeutet nicht, dass es ok ist, wenn andere finden, dass mein Leben nichts wert ist und mich killen oder dass es cool ist, wenn andere Eigentum an sich bringen. Oder dass es legitim ist, seine eigenen Kinder zu vö.geln
Liberal zu sein bedeutet nicht, Anarchie zu fördern.
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